Bis zum 15. Mai 2019 können Landwirtinnen und Landwirte wieder Prämien für besonders tiergerechte Haltung von Nutztieren beantragen. Mit der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren soll ein zusätzlicher Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0″ gegeben werden. Gegenstand der Förderung 2019 ist eine besonders tiergerechte Haltung von Schweinen. Als anerkannter Indikator hierfür gelten intakte Ringelschwänze der Tiere. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit der Prämie wollen wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bei der Tierhaltung ein Mehr an Aufwand und Kosten abdecken müssen, finanziell unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass auch in diesem Jahr das Interesse groß ist.“
Seit 2015 bietet Niedersachsen die Prämie für eine besonders tiergerechte Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren an. Die Förderungen wurden in enger Abstimmung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Im Bereich der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ für Mastschweine, der „Sauen-“ sowie der „Ferkelprämie“ werden die Teilnehmer zusätzlich durch eine praxisbezogene Beratung begleitet. Wie bei allen ELER-Maßnahmen erfolgt darüber hinaus eine unabhängige Bewertung der Maßnahmen durch das Thünen-Institut des Bundes.
Das jetzt wieder eröffnete Antragsverfahren gilt nur noch für die tiergerechte Haltung von Schweinen. Die Förderung der Legehennen wird ausgesetzt, weil die Evaluierung durch das Thünen-Institut Hinweise für fachliche Verbesserungen der Förderung geliefert hat. Deshalb soll die weitere Förderung der Legehennen zunächst intern geprüft und verbessert werden.
Die Antragstellung für die Maßnahmen der Schweinehaltung kann bis zum 15. Mai 2019 erfolgen. Die ELER-Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Das heißt die Antragstellerinnen und Antragsteller können sich in jedem Jahr neu entscheiden, ob an der Förderung teilgenommen werden soll. Die Antragsformulare und weitere Informationen können ab sofort auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de eingesehen werden.
Hintergrund:
Für das Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens acht Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2019. Am Verfahren 2018, das noch bis zum Ende des Jahres läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 200 Betriebe, beantragt wurde eine Förderung von mehr als 400.000 Schweinen (290.000 Ferkel, 114.000 Mastschweine und 4.700 Sauen). Dies entspricht einer Fördersumme von mehr als sieben Millionen Euro.
Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz