Volksbegehren „Rettet die Bienen“: Experten der Universität Hohenheim kritisieren Forderungen

„Sehr gut gemeint, aber schlecht gemacht“: Wissenschaftler beklagen falsche Prioritäten, Maximalforderungen und fehlenden Dialog.

Bayern hat es vorgemacht: Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ war das erfolgreichste der Landesgeschichte und soll nun 1:1 Gesetz werden. Seit vergangener Woche läuft auch in Baden-Württemberg ein Volksbegehren unter gleichem Namen. Doch die Forderungen zum Stopp des Insektensterbens gehen deutlich über das bayerische Vorbild hinaus. Entsprechend größer ist auch der Widerstand der Landwirte. Experten der Universität Hohenheim stehen den Forderungen ebenfalls kritisch gegenüber. In Presse-Statements äußern sich Prof. Dr. Johannes Steidle, Tierökologe, Dr. Sabine Zikeli, Leiterin des Zentrums für ökologischen Landbau, Prof. Dr. Ralf Vögele, Dekan der Fakultät Agrarwissenschaft und Direktor des Instituts für Phytomedozin sowie Dr. Peter Rosenkranz, Leiter der Landesanstalt für Bienenkunde.

Das Volksbegehren „Artenschutz: Rettet die Bienen“ ist eine Initiative von „proBiene – Freies Institut für ökologische Bienenhaltung“ und wird von zahlreichen Verbänden wie BUND BW, NABU BW, Demeter BW oder Naturland BW unterstützt.

Die Forderungen im Überblick:
Der Anteil der ökologischen Landwirtschaft soll bis 2035 auf 50% erhöht werden
In Naturschutzgebiete sollen Pestizide verboten werden
Flächen auf denen Pestizide eingesetzt werden sollen sich bis 2025 halbieren
Streuobstwiesen sollen geschützt werden

Pressestatements

Prof. Dr. Johannes Steidle, Fachgebiet Tierökologe, Universität Hohenheim
„Meine Einschätzung zum Volksbegehren zusammengefasst: Sehr gut gemeint, aber schlecht gemacht.

Das Thema Insektensterben ist wirklich ernst, und es bleibt zu hoffen, dass die Politik schnell handelt. Ich bin dankbar, dass das Volksbegehren Aufmerksamkeit auf dieses wichtige Thema lenkt. Dennoch werde ich den Text in der vorliegenden Form nicht unterschreiben.

Hauptkritikpunkt aus meiner Sicht: Die Forderungen sind zu sehr auf die Pestizide verengt. Sie sind sicherlich ein Faktor für das Artensterben. Aber sie zum Kern des Problems zu erklären, das gibt die Datenlage nicht her.

Ein wirklich entscheidender Faktor wird im Volksbegehren hingegen quasi gar nicht berücksichtigt: Damit Insekten überleben können, benötigen sie Lebensräume: Fraßpflanzen, Pflanzen, an denen sie ihre Eier ablegen können, Lücken im Boden, blühende Wildpflanzen, Hecken…

Monokulturen mit Nutzpflanzen sind für Insekten hingegen in etwa so attraktiv wie eine geteerte Fläche. Ob man auf dieser ‚geteerten Fläche‘ dann auch noch Pflanzenschutzmittel ausbringt oder nicht, spielt letztendlich keine so große Rolle mehr.

Der erste Schritt wäre also etwas gegen die Strukturarmut unserer Landschaft zu unternehmen: Beispielsweise ein verpflichtender Grünstreifen am Rande großer Äcker. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist auch ein anderer Umgang mit Grünland, das in immerhin 50% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ausmacht. Es sollte erheblich seltener gemäht werden.

Mein zweiter Kritikpunkt ist das geforderte Pauschal-Verbot sämtlicher Pflanzenschutzmittel und Biozide in Schutzgebieten. So wie ich die entsprechenden Gesetzestexte verstehe fallen darunter auch die biologische Schädlingsbekämpfung und andere umweltfreundliche Methoden, ohne die biologische Landwirtschaft nicht möglich wäre.

Beispielsweise setzen viele Winzer beim Kampf gegen den Sauerwurm und den Heuwurm auf eine biologische Verwirrungstaktik. Sie bringen im Weinberg Gerüche von Weibchen aus, damit die Männchen die echten Weibchen nicht mehr finden. Eine erfolgreiche und bewährte Strategie, die dabei hilft, den Einsatz chemischer Gifte zu reduzieren. Diese Methode wäre auch verboten.

Im Nachhinein für jedes einzelne biologische Mittel eine Sondergenehmigung auf den Weg zu bringen halte ich für einen nicht leistbaren bürokratischen Aufwand.

Mein Eindruck ist: Das bayerische Volksbegehren war so erfolgreich, weil vorab ein intensiver Dialog mit allen betroffenen Gruppen stattgefunden hat. In Baden-Württemberg wurde diese Auseinandersetzung hingegen offensichtlich versäumt.“

Dr. Sabine Zikeli, Leiterin des Zentrums für ökologischen Landbau, Universität Hohenheim
„Das Volksbegehren will den Ökolandbau massiv ausbauen. Ich bin jedoch überzeugt, dass die Forderungen, wenn sie 1:1 umgesetzt würden, der Branche keinen Gefallen täten. Im Gegenteil.

Der Text des Volksbegehrens suggeriert, dass im ökologischen Landbau keinerlei Pflanzenschutzmittel eingesetzt würden. Auf den ökologischen Ackerbau trifft dies weitgehend zu: Hier gibt es alternative Strategien der Schädlingsbekämpfung: z.B. über die mechanische Bekämpfung von Beikräutern oder über die Fruchtfolge, um Pilzkrankheiten und Schädlinge zu vermeiden. Im Obst- und Weinbau können jedoch weder Pilze noch Insekten auf diese Weise bekämpft werden. Auch beim Kartoffelanbau müssen Maßnahmen gegen den Kartoffelkäfer ergriffen werden.

Zwar kommen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, dafür aber Kupfer, pflanzliche Präparate oder biologische Mittel, wie z.B. Viren, die auf bestimmte Insekten wirken. All dies wäre gemäß den Forderungen des Volksbegehrens jedoch nicht mehr erlaubt.

Jeder Kleingärtner weiß aber, dass man unter unseren Klimabedingungen zwar Äpfel kultvieren kann, diese aber ohne biologische Schädlingsbekämpfung eben nicht immer schön aussehen, sondern Schorfflecken zeigen oder von den Raupen des Apfelwicklers befallen sind. Wir müssten den Apfelanbau also in Landschaftsschutzgebieten einstellen oder die Apfelbäume einhausen, das heißt unter Folie und Netz kultivieren. Ich vermute jedoch, dass die Initiatoren des Volksbegehrens keine großflächige Folien-Plantagen am Bodensee im Sinn hatten.

Auch der Plan, die biologische Landwirtschaft bis 2025 auf 25% und bis 2035 auf 50% zu erhöhen erscheint mir unrealistisch. Für die Erzeugnisse muss schließlich auch ein Markt da sein. Der Bio-Markt wächst zwar, aber eben nicht so schnell. Die Konkurrenz unter den biologischen Landwirten würde also erheblich zunehmen, sodass der Ökolandbau an Attraktivität verlieren würde.

Nicht zuletzt lebt der ökologische Landbau davon, dass die Landwirte diesen Weg aus Überzeugung gehen. Würde man den Umstieg gewissermaßen erzwingen, ist von deutlich mehr schwarzen Schafen auszugehen. Richtlinien müssten vermutlich noch viel schärfer kontrolliert werden und die Glaubwürdigkeit der Branche könnte in Gefahr geraten.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen, dass der ökologische Landbau im Vergleich zum konventionellen Landbau stärker zum Erhalt der Biodiversität beiträgt. Den Landwirten ist dies bewusst und der Erhalt der Biodiversität vielen von ihnen ein sehr großes Anliegen.

Verbände wie Demeter BW oder Naturland BW unterstützen das Volksbegehren. Ich vermute allerdings, dass hier vor allem die Stimmen von Mitgliedern gehört wurden, die Ackerbau betreiben und die Konsequenzen für Sonderkulturen nicht in vollem Umfang wahrgenommen wurden. Der Verband Bioland BW hat sich aus den genannten Gründen daher gegen das Volksbegehren ausgesprochen.“

Prof. Dr. Ralf Vögele, Dekan der Fakultät Agrarwissenschaft und Direktor des Instituts für Phytomedizin, Universität Hohenheim
„Der Grundgedanke des Volkbegehrens ist unterstützenswert. Aber leider schießt es weit über das Ziel hinaus und ist deshalb aus meiner Sicht in der vorliegenden Form nicht akzeptabel.

Ich bin überzeugt, dass wir den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel erheblich reduzieren können. Dazu müssen wir intelligente Strategien entwickeln und es gibt ja bereits sehr vielversprechende Ansätze. Eine pauschale Verteufelung bringt uns hingegen nicht weiter.

Man darf nicht vergessen: Würden wir von heute auf morgen auf Pflanzenschutzmittel verzichten, könnten wir die Weltbevölkerung nicht mehr ernähren. Für viele deutsche Betriebe würde es das Aus bedeuten. Kartoffeln oder Äpfel müssten wir z.B. nahezu komplett aus dem Ausland importieren. Auch Weinbau wäre in Deutschland nicht mehr möglich.

Nicht außer Acht lassen darf man an dieser Stelle auch, dass eine Reduktion der einsetzbaren Pflanzenschutzmittel zu großen Resistenzproblemen führen kann. Eine Reduktion der Aufwandmenge kann sehr schnell zur Unterschreitung des nötigen Schwellenwertes führen, was den Einsatz der Mittel wirkungslos macht. Eine Reduktion des Spektrums der Mittel führt dagegen aufgrund der Verwendung nur eines Wirkstoffs gegebenenfalls schnell zur Entwicklung von Resistenzen bei den Erregern – ähnlich der derzeit beobachtbaren zunehmenden Antibiotika-Resistenz bei Krankenhauskeimen.

Ein vernünftiges und zukunftsweisendes Management des Pflanzenschutzmitteleinsatzes wäre hier also weitaus zielführender.

Große Chancen bietet beispielsweise die Digitalisierung. Neue Technologien helfen Landwirten dabei, Pflanzenschutzmittel immer gezielter ausbringen und somit die Menge zu reduzieren.

Sehr vielversprechend halte ich auch einen Ansatz, der versucht, Vorteile der konventionellen und der ökologischen Landwirtschaft miteinander zu vereinen und deren jeweiligen Nachteile so weit wie möglich zu reduzieren. Ziel sind Anbausysteme, die auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten, nicht aber auf Mineraldünger. An der Universität Hohenheim koordinieren wir dazu das 5,3-Mio.-Euro-Verbundprojekt „NOcsPS“.

Viele Menschen haben heute offensichtlich eine romantisch verklärte Sicht auf die Landwirtschaft, aber keine Vorstellung von der Realität der Betriebe. Diese fühlen sich durch das Volksbegehren zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Der Wunsch nach Verzicht auf Pflanzenschutzmittel steht zudem in krassem Widerspruch zu dem tatsächlichen Verhalten der Verbraucher. Solange im Supermarkt ausschließlich optisch makelloses Obst und Gemüse nachgefragt wird, wird die Reduktion von Pflanzenschutzmittel nur schwer gelingen.“

Dr. Peter Rosenkranz, Leiter der Landesanstalt für Bienenkunde, Universität Hohenheim
„Auch wenn der Imkerschaft der Insektenschutz naturgemäß sehr am Herzen liegt, sieht die Mehrheit die Maximalforderungen im Volksbegehren kritisch. Daher unterstützen derzeit weder der württembergische noch der badische Imker-Landesverband, die zusammen ca. 25.000 Imker vertreten, das Volksbegehren.

Zahlreiche Obst- und Weinbauern insbesondere in Naturschutzgebieten der Bodenseeregion haben inzwischen deutlich gemacht, dass sie sich durch die Forderungen des Volksbegehrens in ihrer Existenz bedroht sehen. Indirekt wäre davon auch die Imkerei betroffen.

Auch wenn es immer wieder Konflikte zwischen Landwirten und Imkern gibt, so sind beide Seiten doch stark aufeinander angewiesen. Denn Obst- und Gemüsebauern benötigen Bienen als Bestäuber und umgekehrt sind die Sonderkulturen für die Imkerei wichtige Pollen- und Nektarquellen.

Die meisten Imker kennen die Sorgen und Nöte der Landwirte sehr gut, und wissen z.B., dass im Bereich der Sonderkulturen nicht komplett auf Pflanzschutz verzichtet werden kann. Zugleich haben Imker natürlich ein starkes Interesse daran, dass ihre Bienenvölker gesund bleiben und der Honig nicht durch Pestizide verunreinigt wird.

In Bienenschutzausschüssen wird deshalb seit vielen Jahren auf lokaler Ebene intensiv darum gerungen, wie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert und die Anbauflächen bienenfreundlicher gestaltet werden können. Diese durchaus kontroversen Auseinandersetzungen und Diskussionen haben auch mit vielen konventionell arbeitenden Landwirten, die in diesem Volksbegehren leider weitgehend außen vor bleiben, zu Verbesserungen beim Bienenschutz geführt.

Eine Unterstützung des Volksbegehrens durch die Imkerverbände würde diese Zusammenarbeit untergraben und gerade in den Obst- und Weinanbaugebieten alte Gräben wieder aufreißen.“

Quelle: Universität Hohenheim

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