• Initiative Tierwohl (ITW) kündigt dritte Programmphase ab 2021 an
• Ziel: noch mehr Tierhalter sollen teilnehmen können
• Verbraucher können auch ITW-Schweinefleisch zukünftig am Produktsiegel erkennen
• Jahrhundertchance für Tierwohl in Deutschland
Die Initiative Tierwohl (ITW) ist inzwischen mit Marktanteilen von rund 70 Prozent bei Geflügel und rund 24 Prozent bei Schwein Deutschlands größtes Tierwohlförderprogramm. Die Teilnehmer aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel haben sich jetzt auf eine Fortsetzung der ITW verständigt. Bis Ende 2020 laufen noch die bestehenden Verträge mit den Wirtschaftspartnern der ITW, dann folgt ab 2021 eine neue, ebenfalls dreijährige Programmphase. Weiterhin können Verbraucher Geflügelfleisch, das aus Ställen teilnehmender Landwirte stammt, am ITW-Produktsiegel erkennen. Neu ist, dass das ab 2021 auch für große Teile des Schweinefleisch-Sortiments gilt. Das Plus an Tierwohl, das die teilnehmenden Landwirte ihren Schweinen, Hähnchen und Puten bieten, wird künftig verstärkt über den Markt finanziert und soll noch mehr Tieren zugutekommen. Dadurch wird auch die Einbindung vieler weiterer Tierhalter gefördert.
„Unser Ziel ist es, das Mehr an Tierwohl der ITW auf ein wirtschaftlich nachhaltiges Fundament zu stellen. Das geht nur, wenn Tierwohl mittelfristig über den Markt finanziert wird“, erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Zugleich stellt das neue Programm für die Landwirte, wie bisher in der ITW, Planungssicherheit und eine Honorierung ihres Engagements für Tierwohl dar. Um die ITW nachhaltig im Markt etablieren zu können, werden wir ab 2021 wesentlich mehr Tierhalter benötigen, die mitmachen, als jetzt. Diese neue Programmphase der ITW ist für Landwirte und Gesellschaft eine Jahrhundertchance: Erstmals kann Tierwohl breitenwirksam über den Markt getragen werden. Uns allen muss aber klar sein, dass diese Chance einmalig ist!“
Das Finanzierungsmodell
Ein Schwein durchläuft während seines Lebens in Deutschland drei landwirtschaftliche Stufen: Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und zuletzt die Mast. Das neue Finanzierungsmodell sieht eine Marktlösung für die Mast und einen Übergangsfonds für die Ferkelerzeugung (Sauenhaltung und Ferkelaufzucht) vor.
Der teilnehmende Schweinemäster erhält zusätzlich zum Marktpreis einen Tierwohlaufpreis von 5,28 Euro pro Mastschwein. Dieser Betrag ist für alle teilnehmenden Landwirte gleich und wird von der Initiative Tierwohl festgelegt. Er orientiert sich an den ermittelten durchschnittlichen langfristigen Kosten, die bei der Umsetzung der Tierwohl-Kriterien entstehen. Die Höhe des Betrags wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Diesen Tierwohl-Aufpreis zahlen die Schlachtunternehmen an die Mäster. Die Schlachtunternehmen verhandeln dann mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels oder anderen Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch. Die Preis-Gestaltung in Richtung Verbraucher liegt in der Verantwortung der jeweiligen Lebensmitteleinzelhändler oder anderer Marktbeteiligten zum Beispiel aus der Gastronomie.
„Wir sind zuversichtlich, dass dieses Modell Verbraucherpreise ermöglicht, die sich ein Großteil der Verbraucher leisten kann und wird“, erklärt Hinrichs. „Uns geht es nicht darum Tierwohl so teuer zu machen, dass das ausschließlich Bio-Eliten bezahlen können.“
Es ist das Ziel, dass zukünftig eine geschlossene ITW-Lieferkette von der Geburt des Tieres bis zum Endprodukt beim Verbraucher hergestellt wird. Die nächste Programmphase soll dazu genutzt werden, diese Lieferketten bis zur Ferkelerzeugung zu schließen. Zu diesem Zweck wird ein Übergangsfonds aufgesetzt, aus dem die Tierwohl-Maßnahmen der Ferkelerzeuger honoriert werden und der vom Lebensmitteleinzelhandel mit 2 Cent pro verkauftem Kilogramm Schweinefleisch finanziert wird. Der Fonds wird sich auf ein voraussichtliches Volumen von jährlich ungefähr 30 Millionen Euro belaufen.
„Unser Ziel ist die Schließung der gesamten Lieferkette von der Sauenhaltung bis zur Schlachtung bis 2024. Dann soll die Finanzierung auch der Ferkelerzeugung über den Markt erfolgen“, so Hinrichs weiter.
Wie bei der Schweinemast wird es auch bei Geflügel keinen pauschal vom LEH gefüllten Fonds mehr geben. Die Unternehmen aus dem Handel oder anderen Branchen bestellen bei Geflügelvermarktern die Ware. Ähnlich wie in der Schweinemast wird dann ein fest definierter Aufpreis gezahlt. Allerdings wird dieser nicht direkt an den Mäster, sondern an eine von der ITW beauftragte Clearing-Stelle entrichtet. Die Mäster erhalten dann über die ITW den Preisaufschlag. Dieser beträgt unverändert einheitlich bei Hähnchen 2,75 Cent, bei Putenhennen 3,25 Cent und bei Putenhähnen 4 Cent pro Kilogramm Lebendgewicht.
„Man kann nicht oft genug betonen, dass die Geflügelbranche bereits in der aktuellen Programmphase einen riesigen Schritt gemacht und der Handel bei Geflügel schon jetzt ganze Sortimentsbereiche auf ein höheres Tierwohl-Niveau umgestellt hat“, kommentiert Hinrichs. „Verbraucher erkennen das daran, dass sehr viele Geflügelprodukte mit der Stufe 2 der Haltungsform ausgewiesen sind. Auch das wollen wir weiter ausbauen.“
Die Tierwohl-Kriterien
Um ein einheitliches Tierwohl-Niveau zu schaffen, wurden die Kriterien der ITW für Schweinehalter vereinheitlicht. Die Schweinehalter werden keine Wahlmöglichkeiten jenseits der Pflichtmaßnahmen mehr haben. Der künftig geltende Kriterienkatalog entspricht weitgehend den aktuell gültigen Grundanforderungen mit Tageslichteinfall, zehn Prozent mehr Platz und umfassenden Maßnahmen zur Tiergesundheit. Allerdings werden die Kriterien „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ und „Raufutter“ zu einem Kriterium zusammengefasst. Raufutter wird damit zur Pflicht. Es hat eine positive Wirkung auf die Tiergesundheit, und die Darreichungsform soll die Funktion eines Beschäftigungsmaterials erfüllen. Bei Geflügel werden sich die Kriterien nicht ändern.
Staatliche Tierwohlkennzeichnung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant eine Staatliche Tierwohlkennzeichnung. „Grundsätzlich sind wir davon überzeugt, dass die ITW auch in der neuen Programmphase anschlussfähig für das geplante Staatliche Tierwohlkennzeichen ist“, führt Hinrichs aus. „Unsere Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit ist unverändert gegeben. Es ist aber auch wichtig, dass ein staatliches Eingreifen in den Markt der Tierwohlsiegel so gestaltet wird, dass die im Markt befindlichen Siegel davon profitieren. Nur so lässt sich das gemeinsame Ziel ‚mehr Tierwohl‘ erreichen. Eine Staatliche Tierwohlkennzeichnung darf die etablierten Programme nicht gefährden.“
Die Initiative Tierwohl wird auch die Änderungen zur neuen Programmphase mit dem Bundeskartellamt besprechen.
Quelle:
Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH