Niedersachsen, NRW und Brandenburg untersagen Langstrecken-Rindertransporte in Drittstaaten

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium von NRW verbietet bis auf Weiteres die Abfertigung von langen Rindertransporten in Drittstaaten und von langen Transporten nicht abgesetzter Kälber. Die Ergebnisse amtlicher Tiertransportkontrollen, fehlende valide Informationen über Versorgungsstationen in Drittstaaten, wiederholte Überschreitungen maximaler Transportzeiten und fehlende Tränkmöglichkeiten für Kälber auf Fahrzeugen belegen, dass einige Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutzkonform durchgeführt werden. Das Ministerium hat die Kreisordnungsbehörden angewiesen, Tiertransporte auf diesen Strecken vorerst nicht mehr zu genehmigen.

Bereits im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittstaat liegt. Die Wirtschaft ist nun in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport entsprechend den europarechtlichen Vorgaben auch in Drittstaaten sicherzustellen. Diese Konzepte müssen Grundlage für die zuständigen Veterinärbehörden sein, rechtskonforme Entscheidungen treffen zu können.

In der Vergangenheit hat das Land Nordrhein-Westfalen bereits konkrete Tierschutzanforderungen an lange Tiertransporte vorgegeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten waren. Die Veterinärämter sind aber derzeit nur in der Lage, die Transportrouten und -bedingungen in Staaten innerhalb der EU auf Plausibilität hin zu überprüfen.

Nach aktuellen Erkenntnissen reicht dies nach Einschätzung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nicht aus, um die Rechtskonformität langer Transporte von Rindern in Drittstaaten sicherzustellen.

Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Die zuständigen Veterinärämter müssen über validere Erkenntnisse zum konkreten Transport verfügen, um durch ihre Entscheidung einen europarechtskonformen Transport bis zum Bestimmungsort in einem Drittstaat sicherstellen zu können. Eine Transportabfertigung darf nur erfolgen, wenn so gut wie sicher und nachvollziehbar dokumentiert ist, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden.“

Niedersächsische Ministerin Otte-Kinast: „Entscheidung für den Tierschutz“
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) verbietet die Abfertigung von langen Nutztiertransporten in Drittländer. Das Ministerium hat die zuständigen Behörden am 23.7.2020 per Erlass angewiesen, Nutztiertransporte in Drittländer mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres nicht mehr zu genehmigen.

Agrarministerin Barbara Otte-Kinast kommentiert den Erlass: „Das ist eine Entscheidung für den Tierschutz. So lange bei den zuständigen Veterinärämtern zu wenig sichere Informationen vorliegen, dass die Tierschutzanforderungen auf der gesamten Strecke eingehalten werden können, so lange können wir keiner Abfertigung zustimmen.“

„Angesichts coronabedingter, schwer abschätzbarer Einschränkungen an Häfen, Grenzübergängen wie auch in Drittländern selbst kann eine rechtskonforme Durchführung von Straßen- oder Schiffstransporten in Drittländer nicht sichergestellt werden“, heißt es in dem Erlass.
Unter den derzeitigen Witterungsbedingungen und wegen der Coronapandemie geht das Ministerium davon aus, dass Transporte nicht bis zum Bestimmungsort in Drittstaaten tierschutz- und rechtskonform durchgeführt werden können.

Niedersachsen hat insbesondere seit September 2019 Erlasse mit konkreten Tierschutzanforderungen für lange Tiertransporte auf der Ost-Route sowie vor allem in die Maghreb-Staaten vorgeben, die von den Veterinärämtern bei der Entscheidung über eine rechtskonforme und tierschutzgerechte Abfertigung von Rindertransporten zu beachten sind.

Zur Thematik „Tiertransport“ wurde eine eigene Arbeitsgruppe in der „Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0″ eingerichtet. Agrarministerin Barbara Otte-Kinast hat sich in mehreren Gesprächsrunden intensiv mit den niedersächsischen Rinderzuchtverbänden und Transportunternehmen ausgetauscht. Sie sieht die Wirtschaft in der Pflicht, Konzepte für einen tierschutzkonformen Transport mit hohen Standards entsprechend der europarechtlichen Vorgaben und im Sinne des Tierwohls auch darüber hinaus bis zum Bestimmungsort in Drittländern sicherzustellen.

Bereits im Jahr 2015 erklärte der Europäische Gerichtshof, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union zum Tiertransport bis zum Bestimmungsort einzuhalten sind, auch wenn dieser in einem Drittland liegt.

Brandenburg setzt Tiertransporte in Drittländer aus
In den Medien und durch Tierschutzorganisationen wurden erneut Missstände bei langen Tiertransporten in Drittstaaten aufgezeigt. Bis zur Klärung der erhobenen Vorwürfe werden die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Teltow-Fläming und Prignitz keine Rinderttiertransporte in Drittstaaten mehr abfertigen. Das wurde mit dem Verbraucherschutzministerium abgestimmt.

Dazu erklärt Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher heute: „Wir werden diese Missstände nicht hinnehmen. Tiertransporte können nur in dem Maße durchgeführt werden, in dem diese unbedingt erforderlich sind und wenn sie vollumfänglich nach den Vorgaben des Tiertransportrechts erfolgen. Das Tierleid müssen wir endlich beenden. Transporteure müssen das Tierwohl bei Transporten nachweislich sicherstellen. Ansonsten sind keine Tiertransporte möglich.“

Brandenburg hat bereits im März des Jahres die Anforderung an die Abfertigung von langen, grenzüberschreitenden Tiertransporten verschärft. „Wir werden die Anforderungen an die Plausibilitätsprüfung bei der Abfertigung von Tiertransporten unter den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, ohne eine Rechtsetzungskompetenz des Landes zu besitzen, weiter erhöhen“, so Nonnemacher.

Unmittelbar nach der Regierungsbildung und darüber hinaus haben wir das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mehrfach gebeten, die rechtlichen Grundlagen für die Tiertransporte zu verbessern sowie insbesondere die Außenvertretungskompetenz des Bundes wahrzunehmen, und für die Validität und Zuverlässigkeit der Daten für Pausen- und Versorgungsstellen in Drittstaaten Sorge zu tragen.

Auch im Rahmen der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz wurde auf Antrag von Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Berlin das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgefordert, die rechtlichen Vorgaben zur Durchführung von Tiertransporten zu verbessern. Insbesondere wurden durch die Verbraucherschutzministerinnen und -minister folgende Forderungen beschlossen:

– umfassende Überarbeitung der Tiertransportverordnung
– EU-weite Begrenzung der Schlachttiertransporte auf 8 Stunden
– Einführung von Verpflichtung, dass Tierärzte an Bord der zum Transport lebender Tiere vorgesehenen Schiffe den Transport begleiten
– Einrichtung von Kontaktstellen in Drittstaaten nach dem Vorbild der EU
– Kontrolle und Zertifizierung von Transportrouten einschließlich der Versorgungsstationen in Drittländern durch eine unabhängige Stelle
– Erstellung einer Übersicht über die in Drittstaaten für Tiertransporte erforderliche und geeignete Infrastruktur
-m Vereinbarung mit Drittstaaten, das die Versorgungsstellen von den vor Ort zuständigen Veterinärbehörden zugelassen werden

Quellen: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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