Aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des BMEL #TiHo-Tierschutztagung 2020 – Teil 1

Die diesjährige Tierschutztagung fand, Corona-bedingt, erstmals online statt. Zum 40. Jubiläum hätten sich die Veranstalter sicher etwas anderes gewünscht, dafür dürfte es dieses Jahr aber kaum Probleme bei später Anmeldung gegeben haben. In der Vergangenheit war die Teilnehmerzahl aus Platzgründen immer auf etwa 200 Personen begrenzt und die Warteliste der Zu-spät-Anmelder lang.

Sauenhaltung
Als erste Referentin sprach Dr. Katharina Kluge, Referatsleiterin Tierschutz im BMEL, über aktuelle Tierschutzthemen aus Sicht des Ministeriums. Die Neuregelungen in der Sauenhaltung sollte jeder Sauenhalter mittlerweile kennen. In Deckzentrum und Abferkelbereich müssen sich die Tierhalter auf erhebliche Veränderungen einstellen.

Bemerkenswert waren Frau Dr. Kluges Antworten auf zwei Nachfragen: Wie lang wird die Fixierung der Sau während der Besamung sein dürfen? Antwort: „Das dürfte schwer zu kontrollieren sein und wir müssen dann in der Praxis sehen, ob es eine, anderthalb oder zwei Stunden werden.“

Und: Wie hoch schätzt das BMEL die Quote der Betriebsaufgaben unter den Sauenhaltern ein? Antwort: „Eine konkrete Schätzung ist schwierig, aber der Strukturwandel wird sich fortsetzen. Vermutlich werden wir eine starke Abnahme sehen, weil z. B. für die kommenden 10 Jahre ohnehin geplante Betriebsaufgaben vorgezogen werden dürften. Die Tierzahl insgesamt dürfte allerdings nicht so stark sinken, weil andere, größere Betriebe dies auffangen werden.“

Dass ein drastischer Strukturwandel bevorsteht, ist natürlich auch dem Ministerium klar. Damit umstellungswillige Betriebe den Rückgang bei der Zahl der Sauen aber wenigstens teilweise auffangen können, müssen auch entsprechende Baugenehmigungen zur Stall-Erweiterung erteilt werden. In diesem Punkt dürfen wir gespannt sein.

Ferkelkastration
Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Wer sich in Zukunft für Kastration unter Narkose (insbesondere Isofluran) entscheidet, sollte schnellstens an einem Lehrgang teilnehmen, den erforderlichen Sachkundenachweis erwerben und sich auf regelmäßige Fortbildungen einstellen. Zum ersten Mal nach drei, später dann nach jeweils fünf Jahren.

Gemäß der neuesten EU-Ökoverordnung ist die Immunokastration für Bio-Sauen in Zukunft verboten. Es finden zwar im Moment noch Gespräche zwischen BMEL und den zuständigen Stellen der Europäischen Union statt, aber da die EU-Öko-Verordnung nun gerade erst geändert wurde, bestehe wenig Hoffnung, dass die EU hier nochmals korrigiert, sagte Kluge.

Tierschutz beim Transport
Beim Tiertransport stehen Änderungen in Bezug auf Temperaturüberschreitungen (Ordnungswidrigkeit) an. Bei langer Beförderung nicht-abgesetzter Kälber nach Spanien, stellt sich für das BMEL die Frage nach der Eignung von Tränkevorrichtungen. Und auch die Versorgungsstellen in Drittländern nimmt das Ministerium ins Visier. Deren Verfügbarkeit soll validiert und in einer Internet-Datenbank erfasst werden. Hier findet ein Austausch sowohl mit anderen EU-Staaten, als auch Drittländern statt.
Auf eine erste offizielle Anfrage in Russland nach der Anzahl geeigneter Versorgungsstationen, kam die Antwort: keine vorhanden. Auf eine zweite Anfrage wurde gemeldet, es gäbe sechs Stationen im ganzen Land.

Herdenschutzhunde
Auch die Tierschutz-Hundeverordnung wurde geändert, u. a. auch für Herdenschutzhunde. Präzisiert wurde, dass für sie keine Schutzhütte vorgeschrieben ist, aber ausreichender Witterungsschutz. Und auch, dass die Haltung von Herdenschutzhunden auf der Weide keine Zwingerhaltung ist, aber ausreichend Abstand zu stromführenden Zäunen möglich sein muss.

Mastputen, Junghennen, Geflügelelterntiere und Rinder
In Vorbereitung sind Ergänzungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Mastputen, Junghennen, Geflügelelterntiere und zur Anbindehaltung von Rindern. Diese Themen sollen noch in der laufenden Legislaturperiode angegangen werden.

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