Geflügelpest: Ausnahme für Freiland-Gänsehaltung im Sperrgebiet? #EuroTier2021

Auf der EuroTier digital schilderte Iris Tapphorn, Tapphorn Gänsehof in Lohne, Landkreis Vechta, ihre Erfahrungen mit der Gänsehaltung unter Geflügelpestbedingungen. Ihr Gänsehof umfasst eine Brüterei und Aufzucht der Küken, Mast und Schlachtung sowie die Federverarbeitung in Form von Kissen und Bettzeug (www.gaensehof-tapphorn.de). Sie hält die Mastgänse im Freiland, und das ist im Falle von Geflügelpest natürlich ein Problem. Denn als vorsorgliche Maßnahme erlässt der Landkreis eine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel. Gänse gelten als gute Überträger des Virus, auch wenn sie nicht so schwer erkranken im Vergleich zu Hühnern und Puten.

Seuchenschutz ist immer auch eine Abwägung von Tierschutz und Tierwohl. Frühere Geflügelpestzüge haben laut Iris Tapphorn zu massiven Tierschutzproblemen geführt, denn Freilandgänse sind eine Aufstallung nicht gewohnt. Außerdem ist eine Aufstallung für die Tierhalter nicht einfach umzusetzen, denn niemand hat einfach so einen bis dato ungenutzten Stall, der sich für die Aufstallung von Gänsen nutzen lässt.

Um für eine derartige Situation gerüstet zu sein, bereitet sich Iris Tapphorn deshalb schon frühzeitig vor. Mastgänse stellen weniger ein Problem dar, weil diese ja bis Weihnachten geschlachtet werden. Aber die Elterntiere bleiben über den Winter. Ihr Betrieb hat den Besatz der Elterntiere aufgrund der Gefahr von Geflügelpest deutlich reduziert. Im Falle einer Stallpflicht wäre so genügend Platz für die Elterntiere im Stall vorhanden. Tapphorns haben ihre Auslaufflächen mit Gräben versehen, um das Oberflächenwasser abzuführen, welches sonst Zugvogel zur Rast anlocken würde. Weiterhin gibt es keine Futterstellen und auch keine Tränkestellen mehr im Auslauf, um Wildvögeln keinen Grund zum Bleiben zu geben. Außerdem haben sie ihr Monitoring auf die Tiergesundheit verstärkt und eine noch striktere Biosicherheit eingeführt. So minimiert der Betrieb Tapphorn das Risiko für den Eintrag des Virus.

Es bleibt aber das Problem, wohin mit den Mastgänsen bei Stallpflicht im Herbst? Denn für die deutschen Freiland-Gänsehalter gibt es derzeit nahezu keine Planungssicherheit, ob die Mast für die Saison komplett im Freiland durchgeführt werden kann. Iris Tapphorn kritisiert, dass durch das föderalistische System jeder Landkreis für sich entscheidet, wie er mit der Geflügelpest und einzelnen Tierhaltern, die eine Ausnahmegenehmigung beantragen, umgeht. Sie sagt, dass sie einerseits gelobt werden, weil sie die Tiere draußen halten, und der Kunde möchte gerne deutsche Freilandgänse, andererseits aber bestehe eben keine Planungssicherheit bei Mastbeginn im Frühjahr, das die Gänse auch wirklich bis Weihnachten auf der Weide bleiben dürfen. Das müsste klar geregelt werden, z.B. mit einer Ausnahme von der Stallpflicht für die Gänsefreilandhaltung. Da müsse Rechtssicherheit her, und zwar auf nationaler Ebene. Denkbar wäre zur Absicherung neben größter Biosicherheit ein engmaschiges Monitoring auf das Virus, z.B. wöchentlich oder alle zwei Wochen ein Screening im Bestand, um frühzeitig bei Virusverdacht reagieren zu können. Wenn man deutsche Gänse aus Freilandhaltung möchte, müsse man den Gänse haltenden Betrieben auch eine Perspektive bieten, ist ihre Forderung.

Quelle: Dr. Heike Engels, Der Hoftierarzt

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