BTK informiert über die verbindlichen Voraussetzungen zum Impfstart
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Dezember ist es Tierärzt:innen ab sofort möglich, Menschen gegen COVID-19 zu impfen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung, deren Inhalt fünf Stunden Theorie sowie zwei Stunden „Praktikum“ in einem Impfzentrum oder einer ähnlichen Einrichtung umfasst. Der theoretische Teil, basierend auf einem Curriculum, das von der Bundestierärztekammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer entwickelt wurde, kann ab dem 12.01.2022 per E-Learning absolviert werden.
Über die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Schulung erhalten die Tierärzt:innen eine Bescheinigung. „Wir freuen uns, dass es interessierten Kolleg:innen nun endlich möglich ist, sich an der Impfkampagne der Bundesregierung und dem gemeinsamen Kampf gegen COVID-19 zu beteiligen und die Humanmediziner:innen zu unterstützen“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.
Nach Abschluss der Schulung können Tierärzt:innen zunächst im Impfzentrum oder im mobilen Impfteam tätig werden. Eine Impfung gegen COVID-19 in der Tierarztpraxis ist vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch vorgesehen, allerdings fehlen hierzu noch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Ausführliche Informationen zum Curriculum sowie die Zugangsdaten zur Onlineschulung gibt es auf der BTK-Homepage.
Quelle: Bundestierärztekammer