Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die Europäische Kommission haben am 1. März die lang erwartete Empfehlung zur Ausweisung von antimikrobiellen Mitteln oder Gruppen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind, veröffentlicht. Das Gutachten basiert auf dem im Herbst vom EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommenen delegierten Rechtsakt ‚Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind‘.
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die jetzt veröffentlichte, wissenschaftlich fundierte Bewertung, die den One-Health-Ansatz vollständig umsetzt, indem das notwendige Management von Antibiotikaresistenzen beim Menschen einerseits und die Sicherstellung von Tiergesundheit und Tierschutz andererseits ausbalanciert werden. „Das Ergebnis sichert die Verfügbarkeit aller wichtigen Substanzen für die Veterinärmedizin, darunter Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Polymyxine, Makrolide und Fluorchinolone und trägt damit dem Tierschutz in besonderem Maße Rechnung“, so bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Wäre das Kriterium C, wie von Teilen des Umweltausschusses des EU-Parlaments gefordert, nach dem das „Fehlen des Mittels in der Veterinärmedizin keine erheblichen Auswirkungen auf die Tiergesundheit, den Tierschutz oder die öffentliche Gesundheit haben würde“, in der Bewertung nicht berücksichtigt worden, wäre das eine Katastrophe für die Behandlung kranker Tiere und damit für uns Tierärzte geworden. Darauf hatten wir mit unserer Kampagne im vergangenen Jahr sehr deutlich hingewiesen: Alle Tierarten wären dann von dem Anwendungsverbot betroffen gewesen mit der Folge, dass bestimmte Infektionen nicht mehr adäquat hätten behandelt werden können“, so Moder weiter.
Mit dem Gutachten bleiben die EU-Institutionen erfreulicherweise ihrem evidenzbasierten und ganzheitlichen Ansatz treu. Der bpt unterstützt, dass ganz im Sinne des One-Health-Ansatzes nun in Europa viele antibakterielle Wirkstoffe für den Einsatz in der Humanmedizin reserviert werden, auch wenn etliche davon weltweit leider immer noch bei Tieren eingesetzt werden dürfen. „Jetzt hoffen wir, dass die Mitgliedsstaaten dem von der EU-Kommission jetzt noch zu erstellenden Durchführungsrechtsakt schnell und einvernehmlich zustimmen und damit endlich Planungssicherheit für Tierärztinnen und Tierärzte geschaffen wird“, bekräftigt der bpt-Präsident mit Blick auf die finale Abstimmungsrunde zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten.
(Hinweis: Das Gutachten steht auf der bpt-Website zum Download zur Verfügung)