FLI aktualisiert die Risikoeinschätzung zur Ausbreitung von HPAI-H5

Wasservögel

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen wird als hoch eingestuft.

Das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit der hohen Dichte in Brutkolonien oder eines zu erwartenden Wasservogelbesatzes an Mauser- und Sammelplätzen innerhalb Deutschlands, vor allem aber an den Küstenregionen, wird als hoch eingestuft. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird in diesen Regionen als hoch, ansonsten als gering eingestuft.

Deutschland und Europa erlebten zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpest-Epizootie, und sie ist bis heute nicht erloschen. Seit dem 6. Januar 2022 wurden in Deutschland 934 HPAIV-H5N1-infizierte Wildvögel und 31 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln gemeldet. Trotz eines deutlichen Rückgangs im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgen nach wie vor Nachweise von HPAIV H5N1 an den Küsten Deutschlands und Europas mit existenziell bedrohlichen Populationseinbrüchen bei koloniebrütenden Seevögeln. Ein weiteres Zirkulieren könnte zu einer enzootischen Situation und somit zu einem ganzjährigen Infektionsrisiko für Wildvögel, Geflügel und Säugetiere führen.

In den nächsten Wochen wird wieder eine vermehrte Bewegung durch Wasservögel und Ansammlungen von Mauservögeln an Sammelplätzen erfolgen. Klein- bis mittelräumige Bewegungen von Wasservogel-, Möwen- oder Watvogelarten finden vor allem im Küstenbereich statt; Viren können sich in den Wasservogelpopulationen gut verbreiten und in andere Populationen eingetragen werden, so dass es zu einem Austausch der Viren innerhalb verschiedener Populationen kommen kann.

Seit April 2022 sind die Ausbrüche bei Geflügel stark rückläufig, der letzte Ausbruch bei Hausgeflügel in Deutschland wurde am 03.06.2022 gemeldet. Es ist derzeit von einem geringen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen (Sekundärausbrüche) innerhalb Deutschlands auszugehen.

Allerdings treten weiterhin Ausbrüche in anderen EU-Staaten auf. Das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel aus Ländern mit ausgeprägtem Geschehen stellt einen besonderen Risikofaktor dar. Daher wird das Risiko eines Eintrags durch Verschleppung des Virus, z. B. durch Verbringen von Geflügel, aus betroffenen Ländern als mäßig eingeschätzt. In diesem Zusammenhang wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI-H5-Viren in Wassergeflügelhaltungen und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen als mäßig eingeschätzt.

Daher hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen weiterhin oberste Priorität. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden.

Die Risikoeinschätzung steht auf der Internetseite des FLI zur Verfügung.

Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

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