Bundesrat macht Weg frei für Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung

Auch Stallumbauerleichterungen beschlossen

„Fleisch muss künftig die Haltung der Tiere ausweisen, von denen es stammen. Damit werden die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für den Tierschutz sichtbar, andererseits bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals flächendeckend die Möglichkeit, sich beim Einkauf aktiv für mehr Tierschutz zu entscheiden“ schreibt das BMEL in seiner neuesten Presse-Mitteilung.

Grundlage dafür sei das vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, initiierte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Zudem habe der Bundesrat entscheidende Änderungen im Baurecht passieren lassen, die Stallumbauten hin zu tiergerechteren Haltungsformen ermöglichten. Beschlossen wurde auch die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: „Der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung kommt! Nach Jahren des Stillstands geben wir unseren Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive, indem sie mit mehr Tierschutz gutes Geld verdienen können sollen. Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland kommt. Unsere Haltungskennzeichnung ist dafür die Voraussetzung – und gleichzeitig ein gewaltiger Schritt für mehr Transparenz beim Einkauf, denn Verbraucherinnen und Verbraucher können dem Markt eine entscheidende Richtung zu einer tiergerechteren Haltung geben. Was andere immer nur angekündigt haben, setzen wir hier um – genauso wie eine langjährige Forderung der Landwirtschaft, indem wir die Herkunftskennzeichnung bei Fleisch ausweiten. Verbraucherinnen und Verbraucher können so aktiv regionale Wertschöpfung und hohe Umwelt- und Tierschutzstandards unterstützen.

Obwohl wir so viel geschafft haben, ist es doch erst der Anfang: Wir arbeiten bereits intensiv an der zügigen Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung, zunächst auf die Gastronomie und verarbeitete Produkte. Danach beziehen wir weitere Nutztierarten, Lebensphasen und Vertriebswege ein. Auch bei der Herkunftskennzeichnung wollen wir noch weitergehen.

Mein Dank gilt zuvorderst den regierungstragenden Fraktionen im Bundestag für die intensiven Beratungen sowie meinen Kabinettskolleginnen Klara Geywitz und Steffi Lemke, die das bei Ihnen verantwortete Bau- bzw. Immissionsschutzrecht tierwohlfreundlich gestalten. Mein Dank gilt auch den vielen Akteuren im außerparlamentarischen Raum, die immer wieder auf die Notwendigkeit der jetzt getroffenen politischen Entscheidung gedrungen haben – allen voran Jochen Borchert und dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, die uns mit ihren Empfehlungen eine wertvolle Grundlage geliefert haben.“

Weitere Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Nicht verabschiedet im Bundesrat wurden Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die die Rechtsauslegung in den Bundesländern vereinheitlichen sollen, um einheitliche Vorgaben für tierhaltende Betriebe bezüglich der Haltungsformen zu gewährleisten. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: „Einen Wermutstropfen hatte diese Bundesratssitzung jedoch, denn einige Bundesländer haben sich lieber für unnötige Parteipolitik entschieden. Mit diesem durchsichtigen politischen Manöver werden letztlich die Bäuerinnen und Bauern bestraft. Ich bedauere sehr, dass ein Beschluss hier heute nicht möglich war – anders als bei der Einigung zum Immissionsschutz, die wir im Frühjahr einstimmig auf der AMK getroffen haben und die auch dazu diente, die Rechtsauslegung bundesweit zu vereinheitlichen. Jetzt ist eine zersplitterte Rechtsauslegung zu befürchten. Ich hoffe sehr, dass wir bald wieder auf einen konstruktiven Kurs einschwenken können und die Vernunft siegt.“

Quelle: BMEL

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