Afrikanische Schweinepest: BbT fordert eindeutiges Bekenntnis zu erweiterten veterinärrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten

Der Präsident des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BbT), Holger Vogel, fordert noch vor der parlamentarischen Sommerpause rechtliche Nachbesserungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Ein klares Bekenntnis der Agrarministerkonferenz dazu auf der Sitzung in der nächsten Woche wäre ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.

„Die ASP wird die zuständigen Behörden vor bisher in der Seuchenbekämpfung nicht gekannte Probleme stellen“, so Vogel. Dies gelte insbesondere bei einem Ausbruch bei Wildschweinen, die für die Seuche genauso empfänglich sind wie Hausschweine. „Unser Tiergesundheitsrecht ist zu sehr auf die Seuchenbekämpfung bei Haustieren zugeschnitten“, betont Vogel. Bei der Wildschweinepest müsse man ähnlich rigide Maßnahmen anordnen können wie in Tschechien. Dort habe man eine sog. Hochrisikozone von wenigen Dutzend km2 durch Umzäunung abgeschottet, um ein Auswandern der Wildschweine in bisher freie Gebiete zu verhindern. Ferner habe man grundsätzlich das Betreten dieser Zone untersagt. Letztlich seien alle Wildschweine in dieser Zone durch Hinzuziehung von Polizeikräften ausgemerzt worden.

Das Beispiel zeige, dass man hierzulande nicht ausschließlich auf die Zusammenarbeit von Jägerschaft und Behörden angewiesen sein dürfe. So ist aber das derzeitige Jagd- und Veterinärrecht ausgelegt. „Wir wissen, dass wir der Jägerschaft, aber auch der Bevölkerung insgesamt viel zumuten. Das ist aber erforderlich, um überhaupt eine realistische Chance der Seuchentilgung bei Wildschweinen zu haben und dauerhaftes Tierleid durch immer wieder neu erkrankte und unter schlimmen Bedingungen an der Seuche verendende Wildschweine zu vermeiden“, begründet Vogel die Forderung des Bundesverbandes.

Quelle: BbT

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