Niedersächsische Gänsehaltungsvereinbarung #TiHo-Tierschutztagung 2020 – Teil 3

Gänse im Mais © Nds. Gänsevereinbarung

Zur Konkretisierung der Europaratsempfehlungen hat das Land Niedersachsen die erste Gänsehaltungsvereinbarung Deutschlands erarbeitet, die im März 2020 in Kraft getreten ist. Dr. Ulrike Adrian stellt sie anlässlich der diesjährigen Tierschutztagung vor. Ziel war es gesellschaftlich akzeptierte und für den Tierhalter leistbare Haltungsbedingungen zu etablieren. Die Vereinbarung gilt für Aufzucht und Mast von mehr als 100 Tieren.

Zu den wichtigsten Inhalten zählen die Sachkundeanforderung an alle Tierhalter, Tierbetreuung, Pflege, Haltungsverfahren, Versorgungseinrichtungen und -sicherheit, Stallbodenbeschaffenheit, Besatzdichte, Beschäftigungsmaterial, Klima, Beleuchtung und zusätzliches Wasserangebot sowie Freiland und Schutzeinrichtungen, Verladung, Transport, Aufstallungsgebot im Tierseuchenfall und ein Tierseuchen-Krisenplan.

Gänsetränke © Nds. Gänsevereinbarung

Ganz wichtig seien auch die Anlagen, hob die Referentin hervor:
– Managementempfehlungen für den Umgang mit Hausgänsen
– Stallkarte – Muster
– Betriebsausstattung – Muster
– Managementempfehlungen für Verladung zur Schlachtung
– Empfehlungen für die Erstellung eines individuellen Tierseuchen-Krisenplans.

Jeder Gänsehalter sei zur Eigenkontrolle verpflichtet (§ 11, Abs. 8 TierSchG):
– Verhaltensänderungen der Tiere
– Gefiederzustand
– Auffälligkeiten an Augen und Nasenöffnungen
– Gehfähigkeit und Beinschäden
– Paddelgesundheit
– Verhalten im Freiland und im Stall
– Verteilung im Stall
– Mortalität (unter 5%)
– Transporttote (unter 0,5%)
– Gewichtsentwicklung
– Uniformität der Herde
– Ganzkörperverwurf (unter 5%)
– Futter- und Wasserverbrauch in der Aufzucht

Zwar sei die Dokumentation dieser Punkte nicht vorgeschrieben, aber auf jeden Fall empfehlenswert, rät Frau Dr. Adrian!

Wenn das Gefieder voll entwickelt ist, können die Gänse im Freiland gehalten werden. Dort muss aber für Sonnenschutz und Schattenplätze gesorgt werden. Trockener Untergrund für Nacht-Ruhezonen, ein Wildschutzzaun gegen Raubwild sowie Unterstand/Deckung gegen Greif- und Raubvögel müssen vorhanden sein.

Stehender Mais eigne sich gut als Sonnenschutz – aber eben nur stehend. Bei der Wasserversorgung wäre Oberflächenwasser zwar am besten für die Gans, im Hinblick auf die Tierseuchengefahr allerdings nicht empfehlenswert. Die Lösung böte eine Tränke, bei der die Tiere ihre Köpfe eintauchen und Wasser über den Körper rieseln lassen können.

© Nds. Gänsevereinbarung

Da im Tierseuchenfall ein Aufstallungsgebot erlassen wird, sei mit tierschutzrelevanten Problemen zu rechnen! Dies könnten sein:

– Mehrtägige Futter- und Wasserverweigerung, Apathie
– Zusammenballen (Erdrückung!)
– Federpicken und Kannibalismus (im Freiland unbekannt)
– stressbedingte Mauser
– erhöhte Krankheitsanfälligkeit und Mortalität
– erhöhter Stress durch intensiveren Personenkontakt bei täglichen Versorgungsarbeiten

Die Gänsehaltungsvereinbarung kann nur jedem Gänsehalter (nicht nur in Niedersachsen) zur gründlichen Lektüre empfohlen werden. Sie steht hier zum Download bereit (rechts oben auf der Seite).

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