Schwerpunktkontrollen in Schweinemastbetrieben in NRW

Im letzten Quartal 2019 wurden, im Zuge einer risikoorientierten Schwerpunktüberwachung, in Nordrhein-Westfalen insgesamt 387 Schweinemastbetriebe amtlich kontrolliert.

379 Prüfprotokolle waren nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verwertbar und hätten gezeigt, „dass in 59 % der besuchten Betriebe mindestens ein tierschutzrelevanter Mangel im Sinne der ausgewählten Prüfkriterien vorgefunden wurde.“ In 90 Betrieben wurden jedoch auch mehrere gefunden.

Nur 71 % der geprüften Betriebe hatten geeignete Krankenbuchten mit weicher Unterlage bzw. Einstreu zur Absonderung und Unterbringung kranker Einzeltiere.

In Betrieben, in denen die Nottötung von verletzten oder erkrankten Schweinen von den Landwirten selbst durchgeführt wird, fehlten in 14 % der Fälle die dafür erforderlichen Betäubungsgeräte bzw. war diese nicht voll funktionsfähig. 20 % der Landwirte beauftragen, nach eigener Auskunft, ihren Hoftierarzt mit Nottötungen.

Etwa 95 % der geprüften Betriebe erfüllen die rechtlichen Mindestanforderungen in Bezug auf Belegdichte/ Trinkwasserversorgung, gemäß TierSchNutztV. Weiter stellt das Ministerium fest, dass die Bestandsgröße „keinen nennenswerten Einfluss auf das Vorhandensein von Mängeln hat.“

Es besteht immer noch erheblicher Verbesserungsbedarf im Umgang mit kranken Tieren und der Durchführung von Nottötungen durch den Tierhalter. Das Fachministerium empfiehlt deswegen dringend den Flyer der Landwirtschaftskammer NRW mit Empfehlungen für den Umgang mit kranken Schweinen und zur korrekten Durchführung der Nottötung und das Seminar „Nottötung von Schweinen“ der LWK.

Nicht zuletzt, so erklärt das Ministerium, scheine eine „intensive Diskussion des Problems mit den bestandsbetreuenden Hoftierärzten“ geboten, „um in den Fällen, in denen Landwirte die Nottötung einzelner Tiere nicht selbst vornehmen können oder wollen, die Möglichkeit zu schaffen und zu nutzen, diese Aufgabe an den Hoftierarzt zu übertragen.“

Offizieller Bericht des Ministeriums an den Landtagspräsidenten

Leitfaden zur Durchführung der Nottötung von Schweinen in landwirtschaftlichen Betrieben: Download als PDF

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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