Aktueller Stand bei der in ovo-Geschlechtsbestimmung beim Huhn – #EuroTier2021

Das Töten von Eintagsküken soll in Deutschland ab dem 1. 1. 2022 gesetzlich verboten werden. Alle heute schon marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei funktionieren nach dem 9. Bebrütungstag (von insgesamt 21 Bruttagen). Nach dem Willen des BMEL sollen sie als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. Ab dem 1. 1. 2024 gilt dann ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag.

Zur EuroTier 2021 referierte Dr. Thomas Bartels (FLI – Institut für Tierschutz und Tierhaltung) zum „Status quo der in ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn“ und stellte alle derzeit entwickelten oder in der Entwicklung befindlichen Verfahren vor.

Die Anforderungen an praxistaugliche Verfahren seien vor allem

+ Frühe Geschlechtsbestimmung
+ Genauigkeit über 95%
+ Durchsatz von mindestens 100.000 Eiern pro Tag
+ geringe Effekte auf die Schlupfrate
+ sinnvolle Verwertung der aussortierten Bruteier
+ gesellschaftliche Akzeptanz

Für die Übergangszeit bis Ende 2023 eignen sich alle Verfahren, die nach dem 9. Bruttag ansetzen:

1) Messung des Hormongehalts in der Allantoisflüssigkeit (SELEGGT/Deutschland)
2) Detektion patentierter Biomarker in der Allantoisflüssigkeit (IN OVO/Niederlande)
3) DNA-Analyse in der Allantoisflüssigkeit (Plantegg/Deutschland)

Das in ovo-Farbsexing mittels Hyperspektralanalyse kann erst ab dem 13. Bruttag eingesetzt werden und erfüllt so die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Vor dem 6. Bebrütungstag analysieren

+ mittels Genome Editing EggXYt noch vor der Bebrütung, im befruchteten Ei (Israel)
+ kombinierte Raman- und Fluoreszenz-Spektroskopie (Molekülspektroskopie nach 3,5 Bruttagen (Deutschland)
+ spektroskopische Geschlechtsbestimmung bei mittels Laser geöffneter Eischale (Deutschland)
+ spektroskopische Geschlechtsbestimmung bei geschlossener Eischale

Beim letztgenannten Verfahren träten jedoch (noch) Probleme mit Schalenfarbe, -dicke und -struktur sowie Inhaltsstoffen im Ei auf. Es gebe zwar Berichte über die Entwicklung weiterer Verfahren, sagte Bartels, zu denen aber keine Details bekannt seien. Darüber hinaus erscheine es fraglich, ob die drei Übergangsverfahren technisch so weiterentwickelt werden können, dass sie bereits am 5. Bruttag funktionieren.

Dass bis Ende 2021 alle genannten Verfahren flächendeckend einsetzbar sind und die anfallende Menge an Bruteiern untersucht und selektiert werden kann, erscheint – nicht nur wegen Corona – mehr als fraglich. Da die Gesetzesänderung aber bereits ab dem 1. Januar 2022 greift, müssen sich alle Marktteilnehmer auf eine große Zahl von „Bruderhähnen“ einstellen! Die dann schlüpfenden Hähne müssen aufgezogen, gefüttert, geschlachtet und vermarktet werden. Und auch wenn zukünftig alle Eier Deutschlandweit selektiert werden können, ändert sich daran wenig. Bei Fehlerraten von 2-5% schlüpfen dann immer noch 1-2 Mio. männliche Küken aus Legelinien pro Jahr!

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