TVT etabliert den Begriff „Qualhaltung“ in der Nutztierhaltung

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) etabliert den Begriff „Qualhaltung“ in der Nutztierhaltung und fordert Ampelkoalition auf, diese in allen Bereichen abzustellen

„Qualzuchten“ sind laut Tierschutzgesetz verboten. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz fordert zusätzlich den Verzicht auf „Qualhaltungen“. Unter diesem neuen Begriff fasst die TVT die dauerhafte Haltung von Nutztieren in Haltungssystemen und unter Haltungsbedingungen zusammen, die verhindern, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen ausüben und/oder ihre Grundbedürfnisse ausreichend befriedigen können. Den so gehaltenen Tieren werden dadurch vermeidbare anhaltende Schmerzen, Schäden und Leiden zugefügt.

Im Koalitionsvertrag hat die neue Regierung angekündigt, dass die Landwirte dabei unterstützt werden sollen, die Nutztierhaltung in Deutschland artgerecht umzubauen. Laut Vertrag wird die Investitionsförderung künftig nach den Haltungskriterien ausgerichtet und in der Regel nur nach den oberen Stufen, also nicht bei extremen Qualhaltungen, gewährt.

Schon 2020 hatte der Deutsche Ethikrat festgestellt, dass es zwischen den Vorstellungen von einer angemessenen Tierhaltung und der in vielen Bereichen üblichen Praxis erhebliche Differenzen gibt. Der in aller Regel freundlichen Zuwendung gegenüber Haustieren auf der einen Seite, stehen teilweise nicht akzeptable Zustände in der Nutztierhaltung gegenüber, die die meisten Menschen ablehnen. Damit ist der Umbau der derzeitigen Nutztierhaltung nötig, hin zu tiergerechteren Haltungssystemen (mehr Platz, Zugang zu Frischluft, strukturierte Buchten mit Einstreu und Möglichkeiten der Beschäftigung), den Bedürfnissen der Tiere angemessenen Betreuungsintensitäten sowie das Unterlassen von die Tiere verstümmelnden Maßnahmen wie das Schwänzekupieren und Schnäbelkürzen. Gute Vorschläge dazu, wie der Erneuerungprozeß sofort angegangen werden kann, wurden unter der letzten Regierung durch das „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“, der sogenannten Borchert-Kommission, bereits vorgelegt. Leider ist davon im Koalitionsvertrag nichts mehr zu lesen.

„Wir befürchten, dass jetzt wieder Kommissionen und Gremien sich damit beschäftigen müssen, wie der Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung erfolgen soll“, so Andreas Franzky, Vorsitzender der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. „Damit würden wieder Jahre ins Land gehen ohne dass sich etwas ändert. Die zukünftige Regierung muss sich dann daran messen lassen, dass die vorliegenden Ergebnisse genutzt und zeitnah, ohne jahrzehntelange Übergangsfristen umgesetzt werden. Qualhaltung darf in der kommenden Regierung keine Zukunft haben“ .

Die TVT ist ein Zusammenschluss aus deutschlandweit mehr als 1.500 Tierärztinnen und Tierärzten, die sich ehrenamtlich für den Schutz und die Sicherung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Tieren einsetzen. Sie erarbeiten Merkblätter, Stellungnahmen, Gutachten und Leitlinien zu aktuellen Tierschutzthemen und arbeiten in verschiedenen Kommissionen und Beiräten mit. Die TVT kümmert sich um die aktuell drängenden Probleme z. B. in der Zucht (Defekt- und Extremzüchtungen), Haltung und Betreuung von Heim- und Nutztieren, bei Tiertransporten und Schlachtung sowie bei Tierversuchen, bei Tieren im Sport, in Zoos und Zirkussen oder im sozialen Einsatz.

Quelle: TVT

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