Umgang mit kranken und verletzten Schweinen #Netzwerk Fokus Tierwohl

Am 22. Februar veranstaltete die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, gefördert vom Netzwerk Fokus Tierwohl, ein Online-Seminar zum Thema „Umgang mit kranken und verletzten Schweinen“. Über 180 Teilnehmer hörten die Online-Vorträge von Prof. Dr. Wilfried Hopp (Veterinäramt Kreis Soest) und Dr. Jürgen Harlizius (Fachtierarzt für Schweine, Schweinegesundheitsdienst LWK NRW).

Der Link am Ende des Textes führt zu ausführlichen Ratgebern für die Praxis: Hier aber Kernpunkte, die beide Referenten besonders betonten:

1. Tierbeobachtung ist das A und O in der Schweinehaltung. Zwei Kontrollgänge pro Tag sind in der Mast das Minimum. Bei den ersten Anzeichen einer möglichen Erkrankung sollte das betroffene Tier in kürzeren Abständen in Augenschein genommen werden.

2. Liegt eine Erkrankung oder Verletzung vor, können Fristen für weitere Entscheidungen hilfreich sein: 3 Stunden/3 Tage/3 Wochen schlug Dr. Harlizius vor, um Behandlungserfolge zu beurteilen und bei Erfolglosigkeit ggf. für eine Nottötung zu entscheiden. Das „Prinzip Hoffnung“, so Prof. Hopp, dürfe bei der Beurteilung kein Maßstab sein und, „weil der Krankenstall kein Hospiz ist“, sollte der Landwirt täglich den Zustand kranker Tiere überprüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

3. Kranke Tiere müssen, nach tierärztlicher Diagnose und Maßgabe, unverzüglich behandelt werden. Eine Krankenbucht ausreichender Größe (2-3% der Tierzahl) und Absperrungen im Abteil müssen vorgehalten werden. Das kann z. B. im Fall einer Streptokokken-Infektion bedeuten, dass einem Schwein alle 2-3 Stunden Wasser eingegeben wird, weil es selbstständig nicht schlucken kann und deshalb zu verdursten droht.

4. Nottötungen durchzuführen ist formal allen Personen mit landwirtschaftlicher Ausbildung erlaubt. Ob jeder dazu psychisch und fachlich in der Lage ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Im Zweifel einen Tierarzt zu rufen, ist immer eine gute Entscheidung, wenn er oder sie denn auch innerhalb eines vertretbaren Zeitraums auf den Hof kommen kann. Andererseits bietet gerade die LWK entsprechende Fortbildungen an. Auch kann man, nach einer Euthanasie durch den Tierarzt, den richtigen Einsatz von Bolzenschussapparat und Entblutungsmesser am toten Tier üben.

5. Weitere Themen sind Transportfähigkeit und ggf. Notschlachtung von Schweinen. Lahme Tiere, die nicht sicher auf dem Anhänger stehen können, sind nicht transportfähig, aber u. U. schlachtfähig Erreicht der Umfang eines Nabelbruchs mehr als 50% des Abstands zwischen Bauchdecke und Stallboden, ist das Tier nicht transportfähig. Dies gilt auch für große Wunden, blutende Verletzungen, schwere Organvorfälle oder trächtige Tiere mit mehr als 90% Trächtigkeitsdauer. Bei kleineren Mastdarmvorfällen ist der Einzel-Transport, nach Rücksprache mit dem Tierarzt, möglich, bei großen, blutenden Vorfällen gilt dies nicht.

Notschlachtungen auf dem Hof sind erlaubt, wenn eigentlich gesunde Tiere plötzlich einen Schaden, etwa einen Knochenbruch oder Blutungen erleiden. Voraussetzung ist aber die Lebenduntersuchung durch einen Tierarzt, Veterinärbescheinigen, Lebensmittelketteninformation, dass die Schlachtung von einer qualifizierten Person vorgenommen wird und vor allem der Schlachthof überhaupt gewillt ist, das Tier auch anzunehmen. Die Ausweidung sollte innerhalb von 45 Minuten nach der Betäubung beendet und, bei mehr als zwei Stunden Transport, ausreichende Kühlung gewährleistet sein.

Umfangreiche Leitfäden zu Transport- und Schlachtfähigkeit von Schweinen sowie zur Nottötung stehen auf der Website der LWK zum Download zur Verfügung.

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