Tierschutzkontrollen in der Geflügelhaltung – #TiHo-Tierschutztagung 2023

Anlässlich der 43. Tierschutztagung in Hannover berichtete die Amtstierärztin Luisa Watzer von ihren Erfahrungen bei der Ausstallung von Geflügel.

Im Amtsbezirk der Tierärztin gibt es ca. 100 Betriebe mit Legehennen, 100 Hähnchen- und 15 Putenmäster, bei denen stichprobenhaft Verladeuntersuchungen stattfanden. Allgemein gesagt steht für Transporteure häufiger die Arbeitsgeschwindigkeit im Vordergrund, nicht der Tierschutz.

Bei den Masthühnern käme es öfter zu Fassen und Tragen an einem Bein. Nach mündlicher Anordnung die Vögel an beiden Beinen zu fassen, verringere sich das Verladetempo um 2/3. Tierschutzwidriges Greifen an Kopf, Hals oder Flügeln komme dagegen nur selten vor, berichtete Luisa Watzer.

Beim Verladen von Puten käme es vor, dass in der Mitte des LKW eine Käfigpalette leer gelassen und die restlichen überladen würden. Dies geschehe nach Vorgabe des Schlachthofs, um dort das Entladen zu beschleunigen.

Bei einer Verladung von Legehennen wurden die Transportkäfige mit bis zu 25 Tieren gefüllt, statt der gesetzlich erlaubten 16 Hennen. Ein Umladen vor Ort war nicht möglich, weswegen dann 2.000 Hennen im Stall bleiben mussten. Am zweiten (ungeplanten) Verladetag vergingen dann Stunden zwischen dem Einfangen der Hühner und der Ankunft des LKW. Auf dem Transporter befanden sich bereits Hühner aus anderen Betrieben, die auch noch jeweils für unterschiedliche Schlachthöfe bestimmt waren.

Bei Wachteln schließlich gestalte sich das Treiben schwierig – weil die Vögel flugfähig sind! Besonders gerne flögen sie in Richtung Licht und deshalb auch auf Stirnlampen zu.

Wichtig ist der Bericht der Amtstierärztin auch für Geflügelhalter, weil diese mitverantwortlich sind für alles was im Stall geschieht, bis die Tiere den Hof verlassen haben.