Gefährdete Nutztierrasse des Jahres 2022

Walachenschafe stammen aus dem Karpatenbogen (rumänische Walachei), wo sie noch im vergangenen Jahrhundert ausgehend von den walachischen Hirten in den Ländern Tschechien, Slowakei und Polen als Dreinutzungsschaf gehalten wurden. Optisch bestechen sie durch das lebhafte Erscheinungsbild, die lang abwachsende Wolle sowie die mächtigen seitlich gedrehten Hörner der Böcke. Auch die weiblichen Tiere haben zum größten Teil schöne seitlich geschwungene Hörner. Mit rund 40 bis 55 kg bei den Mutterschafen und 55 bis 75 kg Lebendgewicht der Böcke sind sie den leichteren Typus der Schafrassen zuzuordnen. In Deutschland existiert eine wichtige Zuchpopulation, der bundesweit 33 Züchterinnen und Züchter mit gesamt ca. 500 Walachenschafen angeschlossen sind.

Die meisten Walachenschafe werden im Nebenerwerb oder als Hobby gehalten, auch in Tierparks sind die attraktiven Tiere vertreten. Einsatzgebiet ist vor allem in der Landschaftspflege, wozu diese Schafsrasse exzellent geeignet ist. Trotz ihres eher scheuen Wesens und der ausladenden Hörner werden die charakterstarken Walachenschafe gerne in der tiergestützten Intervention eingesetzt.

Für die Zukunft des Walachenschafes ist es wichtig, die attraktive Schafrasse bekannter zu machen und weitere engagierte Herdbuchzüchter zu gewinnen. In der Landschaftspflege und auf kargen Standorten kann diese Rasse mit ihrer speziellen Anpassung sehr erfolgreich eingesetzt werden. Auch die internationale Vernetzung zu den Ursprungsländern steht im weiteren Fokus der Aktivitäten.

Die GEH ernennt seit nun 1984 Jahren alljährlich eine Nutztierrasse der Roten Liste zur „Gefährdeten Rasse des Jahres“ und macht damit deutlich, dass neben den Wildtieren und Wildpflanzen auch in der Landwirtschaft der Verlust der Vielfalt eingezogen ist. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Diskussionen um Klimaveränderungen und Verlust der Biodiversität darf keine an spezielle Standorte angepasste Rasse verloren gehen.

Weitere Informationen zu gefährdeten Nutztierrassen auf der Website des Vereins.

Quelle: Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.

Hochansteckende Newcastle-Krankheit bei Legehennen im Schweizer Kanton Jura festgestellt

In einem Geflügelbetrieb in Develier bei Delémont (CH) ist die hochansteckende Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, bereitet der kantonale Veterinärdienst die Tötung der betroffenen (etwa 15.000) Legehennen vor und richtet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV rund um den Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone ein. In diesen Gebieten gelten für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften.

Weitere Informationen auf Website des Bundesamtes

Quelle: Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Netzwerk Fokus Tierwohl: Bundesweite Veranstaltungen vermitteln aktuelles Wissen und Praxiserfahrungen

In über 550 Veranstaltungen zu zahlreichen Tierwohlthemen wurden seit Projektbeginn über 31.000 Teilnehmer erreicht. Viele weitere Veranstaltungen sind für 2022 bereits geplant.

Ziel des Netzwerks Fokus Tierwohl ist es, Wissen zu Tierwohlfragen in der Nutztierhaltung zu bündeln, zu bewerten und nach zielgruppengerechter Aufbereitung vorrangig an Landwirte1, aber auch an Berater, Tierärzte, weitere Stakeholder der Branche und an interessierte Verbraucher zu vermitteln.

Einen der drei Informationspfade des Netzwerks bilden die bundesweit durchgeführten Veranstaltungen. Sogenannte „Tierwohlmultiplikatoren“ bei den Verbundpartnern in den Bundesländern sind mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen betraut. Die Themen dafür werden in enger Abstimmung mit den Tierwohl-Kompetenzzentren aus-gewählt.

Interessenten können sich in einem zentralen bundesweiten Veranstaltungskalender auf der Projekt-Webseite über die geplanten Veranstaltungen der Verbundpartner informieren und anmelden. Mit einem Kalender-Abo – tierartspezifisch oder übergreifend – lässt sich dies darüber hinaus automatisieren. Die elektronisch übermittelten Kalendereinträge enthalten alle relevanten Informationen der Veranstaltungen sowie den Link zur Anmeldung beim Verbundpartner. Die Veranstaltungshinweise werden zudem als RSS Feed zur Verfügung gestellt.

Seit Projektbeginn 2020 konnten in über 550 Veranstaltungen fast 31.600 Teilnehmer begrüßt werden (Stand 10.03.2022). Mehr als 480 verschiedene Referenten aus Wissenschaft, Beratung und Praxis teilten zu 122 verschiedenen Themen aktuelles Wissen, neueste wissenschaftliche Ergebnisse aus laufenden Projekten sowie praktische Erfahrungen. Veranstaltungen zur Mobilstallhaltung von Geflügel, der Umgang mit kranken und verletzten Tieren sowie Beschäftigungsmaterialien für Geflügel und Schweine waren da-bei besonders nachgefragt.

In den kommenden Monaten sind weitere Veranstaltungen in verschiedenen Formaten – neben Online-Seminaren z.B. auch Exkursionen, Vorträge oder Praxisworkshops – geplant.
Für Rinderhalter werden unter anderem Exkursionen zur regionalen Eiweißversorgung, Workshops zum stressarmen Umgang mit Rindern sowie Seminare zu Umbaulösungen von Anbindeställen und zur verlängerten Zwischenkalbezeit angeboten. Rechtzeitig zum Frühjahr informieren zudem verschiedene Veranstaltungen über Grundfutterqualität und Weidehaltung.

Schweinehaltern bietet das Netzwerk in mehreren Online-Veranstaltungen einen Erfahrungsaustausch zu Abferkelsystemen an, in denen Impulsbetriebe Tierwohl ihre Erfahrungen zu Bewegungsbuchten und freier Abferkelung teilen. Daneben stehen nachhaltige und umweltschonende Fütterungskonzepte sowie eine Exkursion zu zukunftsfähigen Schweinehaltungskonzepten auf dem Programm.

Im Bereich Geflügel können sich Interessenten zum Beispiel über Parasiten bei Legehennen, Darmgesundheit bei Masthühnern sowie den Schutz vor Beutegreifern bei Freiland-haltung informieren.

Hintergrund:
Als Teil des Bundesprogramms Nutztierhaltung fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Aufbau des Netzwerkes Fokus Tierwohl. Das Verbundprojekt der Landwirtschaftskammern und landwirtschaftlichen Einrichtungen aller Bundesländer hat das Ziel, den Wissenstransfer in die Praxis zu verbessern, um schweine-, geflügel- und rinderhaltende Betriebe hinsichtlich einer tierwohlgerechten, um-weltschonenden und nachhaltigen Nutztierhaltung zukunftsfähig zu machen. Neueste Er-kenntnisse aus der angewandten Forschung, der Praxis, den Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz und anderen Projekten werden durch die Tierwohl-Kompetenzzentren in Kooperation mit Expertinnen und Experten der Verbundpartner gesammelt und fachlich fundiert eingeordnet. Ausführliche Informationen sind unter www.fokus-tierwohl.de zu finden.

Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

Netzwerk Fokus Tierwohl: Kompetenzzentrum Rind

0

Zehn Arbeitsgruppen arbeiten derzeit unter der Leitung der Geschäftsstelle des Tierwohl-Kompetenzzentrums Rind am Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) fachlich an verschiedenen Tierwohlthemen der Rinderhaltung

Während des Austausch- und Vernetzungstreffens in Berlin am 14. März 2022 stellte Dr. Hans-Joachim Herrmann, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH), stellvertretend für das Tierwohl-Kompetenzzentrum Rind einige bisher im Rahmen des Projektes erarbeitete Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen (AG) des Tierwohl-Kompetenzzentrum Rind vor.

Im Bereich Milchviehhaltung arbeiten zwei AGs an den Themen Klauengesundheit und Umgang mit kranken und verletzten Rindern. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt zum Handeln. Eine gute Tierkontrolle und somit eine Früherkennung von Krankheiten und Verletzungen können zur schnelleren und besseren Genesung führen. Eine von der AG entworfene „Stallkarte“ zur Erkennung von kranken und verletzten Rindern und der „Untersuchungsgang für die Landwirtin und den Landwirt“ dienen dazu, dass der Blick auf das Tier wieder geschärft wird. Eingebettet sind diese in ein Merkblatt mit Informationen zur Genesungsbucht und den Bedürfnissen eines kranken Rindes.

Die AG Haltungssysteme Bullenmast erarbeitet abgestimmte Informationsblätter zum Einsatz gummierter Spaltenböden und zur Strukturversorgung in der Bullenmast. Gummierte Spaltenböden können dem natürlichen Bedürfnis der Rinder nach einer verformbaren Liegefläche entsprechen und damit den Tierkomfort und das Tierwohl steigern. Die Informationsmaterialien zeigen Vorteile gegenüber reinen Betonspalten auf, aber auch worauf bei der Umstellung (u. a. rechtlich) zu achten ist. Die Fütterung – und dabei insbesondere die Strukturversorgung – bei Mastbullen ist ein immens wichtiger Faktor, der sich auf Leistung, Gesundheit und Wohlbefinden der Mastbullen auswirkt.
Wichtige zu beachtende Punkte werden für Beratende, Landwirtinnen und Landwirte genannt, und praktische Tipps zur Verbesserung der Fütterung für die Tiere gegeben.

In der AG Mutterkuh und Mast entsteht zurzeit ein Leitfaden zum Umgang mit Hitzestress auf der Weide. Die Weidehaltung stellt für Rinder eine naturnahe Haltungsform dar, die von Verbrauchern zunehmend gewünscht wird. Um das Ziel einer artgerechteren Haltung und Steigerung des Tierwohls zu erreichen, müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllt sein. Der Leitfaden fokussiert sich auf den Umgang mit Hitzestress und soll auf dessen hohe Relevanz aufmerksam machen. Er bietet Landwirtinnen, Landwirten und Beratenden Hilfestellung zur Einschätzung der Wärmebelastung am Tier und welche Punkte bei einem Witterungsschutz gegen Hitze zu beachten sind.

Weitere Details über das Projekt und die aktuellen Themen im Bereich Rinderhaltung sind auf der Projekt-Webseite zu finden.

Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

Netzwerk Fokus Tierwohl: Kompetenzzentrum Schwein

0

Sechs Arbeitsgruppen arbeiten derzeit unter der Leitung der Geschäftsstelle des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein an der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fachlich an verschiedenen Tierwohlthemen der Schweinehaltung.

Während des Austausch- und Vernetzungstreffens in Berlin am 14. März 2022 stellte Dr. Thorsten Klauke, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, stellvertretend für das Tierwohl-Kompetenzzentrum Schwein einige bisher im Rahmen des Projektes erarbeitete Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen (AG) des Tierwohl-Kompetenzzentrums Schwein vor.

Durch die geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen bisher bestehende konventionelle Kastenstände durch alternative Abferkelsysteme ersetzt werden. Sauen-halter haben die Befürchtung, dass durch die reduzierte Fixierdauer der Sau die Saugferkelverluste in der Säugezeit ansteigen. Durch eine Umfrage wurden die bisherigen in Be-trieben gesammelten Erfahrungen mit Bewegungsbuchten und der freien Abferkelung gebündelt, um sie weiteren Landwirtinnen und Landwirten zur Verfügung zu stellen und da-mit bei den kommenden Herausforderungen zu unterstützen. In einer mehrteiligen Bro-schüre werden wissenschaftliche Erkenntnisse und die Praxiserfahrungen aus der Um-frage genutzt, um mögliche Probleme und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und eine Hilfestellung in der praktischen Umsetzung in der Sauenhaltung zu geben.

Emissionen im Tierbereich haben einen direkten Einfluss auf das Wohlbefinden der Schweine in ihrer Haltungsumgebung. Bei der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-verordnung im Februar 2021 wurde durch die Streichung des Wortes „dauerhaft“ bezüglich der Überschreitung der Grenzwerte für die Gase Ammoniak, Kohlendioxid und Schwefelwasserstoff auch die Gesetzesgrundlage verschärft. Neben den Auswirkungen erhöhter Schadgaskonzentrationen auf das Tier, können Ammoniak, Geruch und klima-wirksame Gase wie Methan und Lachgas auch auf Menschen und Umwelt belästigend oder schädigend wirken. Es besteht ein Zielkonflikt zwischen dem Umweltschutz und mehr Tierwohl durch Ausläufe und freigelüftete Ställe.

Aus der AG Emissionsminderung heraus entsteht ein Übersichtsartikel zu möglichen emissionsmindernden Maßnahmen in der Schweinehaltung, in dem auch weitergehende Informationen verlinkt werden (z. B. BVT, Projekte, Novellierung der TA Luft).

Weitere Details über das Projekt und die aktuellen Themen im Bereich Schweinehaltung sind auf der Projekt-Webseite zu finden.

Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

Netzwerk Fokus Tierwohl: Kompetenzzentrum Geflügel

Vier Arbeitsgruppen arbeiten derzeit unter Leitung der Geschäftsstelle des Tier-wohl-Kompetenzzentrums Geflügel an der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fachlich an verschiedenen Tierwohlthemen der Geflügelhaltung.

Während des Austausch- und Vernetzungstreffens in Berlin am 14. März 2022 stellte Stefan Sagkob, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, stellvertretend für das Tierwohl-Kompetenzzentrum Geflügel einige bisher im Rahmen des Projektes erarbeitete Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen (AG) des Tierwohl-Kompetenzzentrums Geflügel vor.

Federpicken und Kannibalismus sind weiterhin ein verbreitetes Problem in der Legehennenhaltung. Der Grundstein für das Fehlverhalten wird häufig bereits in der Aufzucht-phase gelegt. Daher sind eine optimierte Haltung und ein angepasstes Management in der Junghennenhaltung entscheidend für eine erfolgreiche Legeperiode.

Die AG Jung- und Legehennen bietet Tierhalterinnen und Tierhaltern Empfehlungen und Tipps mit Videomaterial in einem Leitfaden unter anderem zu den Aspekten Fütterung, Beschäftigung, Tierbetreuung und Beleuchtungsmanagement.

Für Puten entsteht ein Leitfaden mit Graphiken, um eine gute Darmgesundheit sicherzustellen. So bildet bereits das richtige Kükenmanagement die Grundlage für eine gute Entwicklung des Magen-Darm-Traktes. Auch gutes Futter- und Tränkewassermanagement, ebenso wie die regelmäßige Kontrolle von Stallklima und Einstreuqualität tragen im gesamten Durchgang zu einer guten Darmstabilität bei. Der Leitfaden informiert über Infektionskrankheiten, die bei Puten von Bedeutung sind. Zusätzlich beinhaltet er Informationen zu Managementfaktoren, die beachtet werden sollten, um der Entstehung von Darm-Imbalancen vorzubeugen. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche Indikatoren herangezogen werden können, um mögliche Probleme im Stall frühzeitig zu erkennen.

Weitere Details über das Projekt und die aktuellen Themen im Bereich Geflügelhaltung sind auf der Projekt-Webseite zu finden.

Quelle: Netzwerk Fokus Tierwohl

Typisch Lüftung – Gesunde Lungen bringen Leistung Neues Taschenbuch von Boehringer Ingelheim

0

Wussten Sie, dass Husten nicht nur durch Atemwegserreger ausgelöst werden kann? Auch Schadgase, Stallstaub und eine falsch eingestellte Lüftung kann die Atemwege reizen. Husten ist durch reine Routine-Kontrollen nur schwer erkennbar. Er schwächt die Tiere und verhindert Leistung. Umso wichtiger ist es zu verstehen, wie die Lunge funktioniert, was auf sie einwirkt und wie Atemwegsproblemen vorzubeugen ist.

Mit der neuen Broschüre „Typisch Lüftung – Atemwegsinfektionen und Lüftungsfehler verstehen“ stellt Boehringer Ingelheim einen weiteren Service zur Verbesserung der Schweinegesundheit bereit. Im Fokus stehen die Funktionsweise der Schweinelunge, relevante Atemwegsinfektionen sowie die Identifikation und Behebung relevanter Lüftungsfehler. Die Wissensvermittlung erfolgt mit Hilfe von umfangreichem Bild und Videomaterial – sodass sich die Inhalte schnell auf den eigenen Betrieb übertragen lassen.
Die Inhalte der Broschüre basieren auf Erfahrungen und Ergebnissen aus Bestandsbesuchen. Experten aus Beratung, Wissenschaft und Tiermedizin haben das umfangreiche Nachschlagewerk auf 240 Seiten mit aktuellem Wissen gefüllt.

Die Broschüre ist im praktischen Buchformat gedruckt oder als ePaper erhältlich, welches den direkten Zugriff auf Bilder und Videos ermöglicht. Bestellbar und downloadbar ist das neue Taschenbuch über die Boehringer Ingelheim Infothek

Weitere Informationen gibt Ihnen gerne: Dr. Daniel Brüggemann,
Tel.: +49 (6132) 77-6609, daniel.brueggemann@boehringer-ingelheim.com.

Quelle: Boehriger Ingelheim

CBPV bei Bienen: Ein Virus auf dem Vormarsch?

0

Von Dr. Heike Engels

Das Chronische- Bienenparalyse-Virus (CBPV) trat in den letzten Jahren in Europa verstärkt auf. Die Erkrankung führt zu großen Verlusten unter den Arbeiterinnen und deutlichen Leistungseinbußen vor allem bei starken Bienenvölkern. CBPV befällt einzelne Gehirnregionen der Bienen und löst dort neurologische Symptome wie Paralyse, also Lähmungen, und Zittern aus. Daneben erscheinen betroffene Bienen durch Haarverlust schwarz und fettig glänzend, was als „Ansteckende Schwarzsucht“ bezeichnet wird. Beide Symptome können in einem Volk auftreten. Übertragen wird das Virus geschieht wohl direkt von Tier zu Tier über den Fäkal-oralen Weg. CBPV gilt als Varroa-assoziierte Erkrankung, da das Virus durch die Schwächung der Bienen, ausgelöst durch einen starken Varroabefall, leichteres Spiel hat.

Um die Verbreitung des CBPV in Bayern zu analysieren, wurden Analyseergebnisse des Tiergesundheitsdienstes Bayern e.V. von 302 Bienenvölkern hinsichtlich der Virusdiagnostik und klinischen Symptomatik mit Fokus auf CBPV untersucht. Die Analyse umfasste die Jahre 2018 bis 2020. Zusätzlich werteten die Forscher Daten aus Fragebögen aus von 105 labordiagnostisch CBPV-positiven und klinisch auffälligen Völkern.

Es konnte ein signifikanter Anstieg CBPV-positiver Proben von 2018 bis 2020 festgestellt werden mit ebenfalls steigender klinischer Symptomatik. Die Auswertung der Fragebögen ergab eine Häufung der ersten CBPV-Fälle im Frühjahr in den Monaten März bis Juni. Zwischen Oktober und Februar wurden kaum Fälle berichtet. Die meist mit vielfältigen Symptomen belasteten Völker erholten sich in 57 % der Fälle von der Erkrankung, wenn therapeutisch eingegriffen wurde. Wurde nicht eingegriffen, kam es in den meisten Fällen zum Tod des Volkes. Insgesamt war die Sterblichkeit bei den Völkern höher, die neben CBPV auch noch weitere Viren im Volk hatten. Bei 62 % der erkrankten und isolierten Völker konnte die Isolation die Weiterverbreitung am Bienenstand verhindern.

Eine eindeutige Therapieempfehlung können die Forscher nicht geben, aber auf jeden Fall den Rat, dass es besser ist, überhaupt etwas zu tun als einfach abzuwarten. Maßnahmen, die bisher zur Therapie erkrankter Völker durchgeführt wurden, entweder einzeln oder in Kombination:

• Austausch der Königin zur Veränderung der Genetik
• Kunstschwarmverfahren zur Senkung der Virenlast
• Varroabehandlung zur Reduktion des Milbenbefalls
• Fütterung einer dünnen Zuckerlösung zur Erhöhung des Bienenumsatzes
• Zuhängen von Brutwaben zum Ausgleich des Totenfalls

Hierbei handelt es sich um kurzfristig wirkende Maßnahmen und auch um langfristige Maßnahmen, wenn es an den Austausch der Königin geht.

Quelle: Dittes, Julia et al.: Chronisches-Bienenparalyse-Virus – quo vadis? Auftreten in Bayern und Betrachtung von Therapiemaßnahmen. Tierärztliche Praxis Großtiere Nutztiere 2021; 49: 326-335.

Özdemir: Hilfen für existenzbedrohte Schweinehalter gesichert

0

Anträge auf Corona-Überbrückungshilfe werden künftig von Härtefallregelungen abgedeckt

Die Bundesregierung sichert in Existenznot geratenen Schweinehaltern schnelle und unbürokratische Unterstützung zu. Ab sofort müssen betroffene Betriebe nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche „ausschließlich“ auf die Pandemie zurückzuführen sind. Nach einem Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) in Verständigung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) soll der Nachweis künftig ausreichen, dass Umsatzeinbußen „weit überwiegend“ Corona bedingt sind. In diesen Fällen wird der Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe automatisch in die Härtefallregelungen der Länder überführt. Dies gilt zunächst für die Länder Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, die ihre Landesprogramme hierfür geöffnet haben.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Wir haben eine gute und pragmatische Regelung gefunden, die den Schweinehaltern in dieser schwierigen Situation schnell zugutekommt. Die letzten Jahre haben viele Landwirtinnen und Landwirte in Existenznot gebracht, da gilt es: anpacken und helfen! Nicht immer lassen sich die vielfältigen Ursachen der Umsatzeinbrüche scharf voneinander abgrenzen. Da kann man entweder so lange prüfen, bis der letzte Betrieb aufgibt, oder man sucht nach unkomplizierten Lösungen – wir haben uns für letzteres entschieden. Ich bin meinem Kollegen Robert Habeck sehr dankbar, dass er diese gute Lösung ermöglicht hat.“

Die neue Regelung sieht vor, dass noch offene Anträge von Schweinehaltern auf Corona-Überbrückungshilfen durch die vorhandenen Bewilligungsstellen der Länder weiterhin bearbeitet werden. Damit soll der entstandene Rückstau mit Blick auf die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage vieler Schweinehalter beschleunigt abzubauen.

Soweit die Länder feststellen, dass unter den noch offenen Fällen Anträge sind, die die Kriterien der Überbrückungshilfen zweifelsfrei erfüllen, werden diese weiterhin als Überbrückungshilfe bearbeitet. Alle übrigen Fälle werden als Anträge auf Härtefallhilfe umgedeutet und so weiterbearbeitet. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag liegt – wie bisher – bei den Ländern.

Eine Ablehnung der bereits gestellten Anträge und eine neue Beantragung als Härtefallhilfen werden somit vermieden. Auch eine Rückzahlung bereits erfolgter Abschlagszahlungen an Schweinehalter kann damit vermieden werden. Bereits in den Überbrückungshilfen bewilligte Anträge auf Grundlage ausschließlich Corona bedingter Umsatzeinbrüche bleiben unangetastet. Eine Rückforderung geleisteter Zahlungen ist ausgeschlossen.

Quelle: BMEL

Bioland-Geflügeltagung 29. – 31.03.2022 (online)

Viel Input bietet die Bioland-Geflügeltagung vom 29. bis 31. März 2022 an drei Tagen online mit über 30 Referierenden aus Wissenschaft und Praxis. Es geht um neue wissenschaftliche Ergebnisse zum Öko-Huhn: Fütterung, Leistungs- und Stationsprüfung. Beim Stallbau geht es rund um die Themen Ausleuchtung, Substratmanagement, Mobilstallgrößen und bauliche und technische Anpassungen durch den Klimawandel. Wichtiger Bestandteil sind verschiedene Aspekte des Tiergesundheitsmanagements. Praktiker berichten von ihren Erfahrungen von Aufzucht bis zur Schlachtung von Bruderhähnen. Weiterhin werden Fragen der Vermarktung von Futter, Eierabsatz und Geflügelfleisch diskutiert.

Jeweils nachmittags gibt es die beliebten Berater-Sprechstunden für die Betriebszweige Legehennen, Junghennen und Mastgeflügel. An den beiden ersten Tagen können die Teilnehmenden im Sponsorenforum mit Vertreter*innen der Sponsoren direkt ins Gespräch kommen. Veranstalter ist Bioland e. V. in Kooperation mit dem Thünen-Institut für Ökologischen Landbau.

Programm und Anmeldung (bitte bis 27.03.2022)

Quelle: Bioland e. V.

„Der Hoftierarzt“ Ausgabe 1 / 2022 steht zum kostenfreien Abruf bereit

Die erste Ausgabe des Jahres bietet folgende Themen:

• Kranke Euter kosten Geld: Tipps zur Vorbeugung von Mastitis
• Kurz notiert: Klimaschutz durch Rindertoilette?
• Kolostrum und hohe Kälberverluste: Wie hängt das zusammen?
• Ödemkrankheit durch Impfung verhindern
• Interview – Zum Verbot von Zinkoxid ab 2022: „Betriebe sollten alle Prophylaxemaßnahmen ausschöpfen“
• Schafe: Mit der richtigen Geburtshilfe unterstützen
• Imkerinfo – CBPV bei Bienen: Ein Virus auf dem Vormarsch?
• Honigbienenhaltung nach wie vor beliebt

Einfachm schnell und kostenfrei registrieren, Mail-Adresse bestätigen und schon kann’s losgehen. Hier geht’s zum Magazin

Tierärzteverband begrüßt EMA-Gutachten über für Menschen reservierte antimikrobielle Mittel

Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA und die Europäische Kommission haben am 1. März die lang erwartete Empfehlung zur Ausweisung von antimikrobiellen Mitteln oder Gruppen, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen reserviert sind, veröffentlicht. Das Gutachten basiert auf dem im Herbst vom EU-Parlament mit großer Mehrheit angenommenen delegierten Rechtsakt ‚Kriterien für die Einstufung antimikrobieller Mittel, die für die Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten sind‘.

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die jetzt veröffentlichte, wissenschaftlich fundierte Bewertung, die den One-Health-Ansatz vollständig umsetzt, indem das notwendige Management von Antibiotikaresistenzen beim Menschen einerseits und die Sicherstellung von Tiergesundheit und Tierschutz andererseits ausbalanciert werden. „Das Ergebnis sichert die Verfügbarkeit aller wichtigen Substanzen für die Veterinärmedizin, darunter Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Polymyxine, Makrolide und Fluorchinolone und trägt damit dem Tierschutz in besonderem Maße Rechnung“, so bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. „Wäre das Kriterium C, wie von Teilen des Umweltausschusses des EU-Parlaments gefordert, nach dem das „Fehlen des Mittels in der Veterinärmedizin keine erheblichen Auswirkungen auf die Tiergesundheit, den Tierschutz oder die öffentliche Gesundheit haben würde“, in der Bewertung nicht berücksichtigt worden, wäre das eine Katastrophe für die Behandlung kranker Tiere und damit für uns Tierärzte geworden. Darauf hatten wir mit unserer Kampagne im vergangenen Jahr sehr deutlich hingewiesen: Alle Tierarten wären dann von dem Anwendungsverbot betroffen gewesen mit der Folge, dass bestimmte Infektionen nicht mehr adäquat hätten behandelt werden können“, so Moder weiter.

Mit dem Gutachten bleiben die EU-Institutionen erfreulicherweise ihrem evidenzbasierten und ganzheitlichen Ansatz treu. Der bpt unterstützt, dass ganz im Sinne des One-Health-Ansatzes nun in Europa viele antibakterielle Wirkstoffe für den Einsatz in der Humanmedizin reserviert werden, auch wenn etliche davon weltweit leider immer noch bei Tieren eingesetzt werden dürfen. „Jetzt hoffen wir, dass die Mitgliedsstaaten dem von der EU-Kommission jetzt noch zu erstellenden Durchführungsrechtsakt schnell und einvernehmlich zustimmen und damit endlich Planungssicherheit für Tierärztinnen und Tierärzte geschaffen wird“, bekräftigt der bpt-Präsident mit Blick auf die finale Abstimmungsrunde zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten.

(Hinweis: Das Gutachten steht auf der bpt-Website zum Download zur Verfügung)

DLG-Wintertagung 2022: Transformation in der Landwirtschaft

Transformationsprozesse in der Landwirtschaft sind das ureigene Thema von Prof. Alfons Balmann, dem Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO).

In seinem Vortrag anlässlich der DLG-Wintertagung nannte er als Beispiel für Transformations-Treiber Länder wie Brasilien und die Ukraine, die weniger auf Preis-Dumping setzten, sondern mehr und mehr auf High-Tech-Landwirtschaft. Dort, und in anderen Ländern, würden nicht nur neue Maschinen und Sorten eingesetzt, sondern auch der Anschluss an internationale Zertifizierungssysteme angestrebt. Weitere Treiber des Wandels seien Klima und sich verändernde Konsumgewohnheiten, z. B. beim Fleischkonsum.

Aber auch regionale Treiber spielten eine Rolle und an erster Stelle nannte der IAMO-Direktor hier die geringe Rentabilität der allermeisten Betriebe in Deutschland. Nach Daten des Thünen Instituts erwirtschafte die Hälfte aller Betriebe einen Pro-Kopf-Überschuss von nur € 30.000.

Dazu kämen demografischer Wandel und intersektoraler Wettbewerb um Arbeitskräfte. In vielen Regionen Deutschlands, etwa im Osten, würden in den kommenden 10 bis 15 Jahren doppelt so viele Menschen aus dem Berufsleben ausscheiden, wie Jüngere hinzukämen Die Landwirtschaft konkurriere dann dort mit allen anderen Wirtschaftszweigen um diese wenigen Arbeitskräfte – mit eher mäßigen Erfolgsaussichten.

Als weiterer Treiber erweise sich die fehlende Akzeptanz von Anpassungen. Würde einerseits gefordert, viehreiche Regionen – etwa im Nordwesten – sollten ihre Tierbestände verringern, sei gerade in vieharmen Gegenden wie Brandenburg der Widerstand selbst gegen kleine Neubauten enorm groß.

Wird der Landwirtschaft die gleiche Entwicklung zugestanden, wie anderen Teilen der Wirtschaft? Bei Wachstum, Globalisierung, Gentechnik und Digitalisierung? Wird deutschen Landwirten das Streben nach Wachstum erlaubt, wie es Schwellen- und Entwicklungsländer ganz selbstverständlich tun? Erhält die Landwirtschaft Zugang zu modernen, gentechnischen Züchtungsmethoden und wird sie weiterhin noch staatlich subventioniert, auch wenn in Zukunft Roboter die Feldarbeit erledigen? Auf die „gesellschaftliche Debatte“ hierzu darf man sehr gespannt sein.

Wie aber kann Akzeptanz für eine Transformation der heimischen Landwirtschaft erreicht werden, fragte Balmann? Bisher jedenfalls sei ein Diskursversagen auf ganzer Linie zu konstatieren: zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft, innerhalb der Landwirtschaft selbst und ebenso innerhalb der Gesellschaft. Zielkonflikte würden gar nicht erst angesprochen, genauso wenig wie anfallende Kosten einer – wie auch immer gearteten – Neu-Ausrichtung.

Lösungsansätze böten bisher der Staat mit seinen Reglementierungen, einzelne Verbände (auch in Zusammenarbeit mit NGOs), der LEH und verschiedene Markenhersteller (etwa mit Labels oder Auslistung von Produkten niedriger Haltungsstufen) und selbst einzelne Betriebe, die sich ein regionales Renommee erarbeiteten.

Idealerweise sollten Aktionen jedoch konzertiert stattfinden, wie es die Zukunftskommission Landwirtschaft oder die Borchert-Kommission vorgemacht hätten. Aber auch wenn immer Kompromisse nötig sein werden, dürften sich keine Widersprüche oder problematische Behauptungen in Vereinbarungen einschleichen. Die Zukunftskommission etwa beziffere die externen Kosten der deutschen Landwirtschaft auf € 90 Mrd., ohne diese Zahl wirklich zu belegen. Auch das Ziel, die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten oder gar zu erhöhen, sei angesichts der geschilderten demografischen Wirklichkeit und Einkommenssituation nicht realistisch.

Die Borchertkommission wiederum setze auf staatliche Tierwohl-Förderung statt auf eine Marktlösung. Die Märkte aber reagierten längst mit ITW und Auslistungen. Passen die beiden Ansätze zusammen oder konkurrieren sie am Ende fragte Prof. Balmann?

Auf Seiten der Landwirte sei die Frage, ob und wie die Kompensation von Mehrkosten langfristig gesichert werden könne. Gibt es Anschubfinanzierung für die Produktionsumstellung oder dauerhafte Subventionen? Wird der Wettbewerb zugunsten von „Subventionsmaximierern“ verzerrt und eigentlich unrentable Maßnahmen finanziert und am Ende gar Anspruchsdenken befördert? Bei etlichen Themen müsse die Diskussion sicher noch mal ganz von vorn begonnen werden, so der Transformations-Forscher.

Und: Der Landwirt als Unternehmer müsse sich heute ganz prinzipielle Fragen stellen: wird mein Betrieb überhaupt gebraucht? Was kann ich, das andere nicht (bieten) können? Will ich das dann auch? Habe ich eine Alternative, eine Exit-Strategie?

Am Ende seines Vortrags stellte Prof. Balmann damit die unbequemsten aller Fragen.

Umgang mit kranken und verletzten Rindern #Netzwerk Fokus Tierwohl

0

Im Online-Seminar der Landwirtschaftskammer NRW fragte Dr. Peter Heimberg: wieviel Krankheit ist zumutbar?

Als wichtigste Parameter zur Beurteilung des Gesundheitszustands nannte der Fachtierarzt für Rinder vom Rindergesundheitsdienst NRW: Haltung – Verhalten – Ernährungszustand.

Gesunde Rinder stehen mit erhobenem Kopf, bei gerader Rückenlinie, belasten alle vier Beine gleichmäßig, die Beine stehen senkrecht zum Boden, die Ohren stehen waagerecht ab. Liegende Rinder befinden sich üblicherweise in Brust- oder Brustseitenlage.

Ganz wichtig ist die Lahmheitsbeurteilung. Ist die Rückenlinie nicht absolut gerade und der Bewegungsablauf verhalten, liegt bereits eine gesundheitliche Beeinträchtigung vor. Wölbt sich der Rücken stärker und ist eine deutliche Entlastung bereits im Stand zu erkennen, besteht dringender Handlungs-(Klauenpflege)bedarf. Um die Herde gesund zu erhalten, muss bereits der „Locomotion Score“ 2 sicher erkannt und als Signal für weiteres Handeln verstanden werden. Rinder mit Scores von 3, 4 oder gar 5 dürfen zusammen nicht mehr als 5% der Herde ausmachen.

Gesunde Rinder sind aufmerksam und neugierig, lassen sich leicht auftreiben bzw. stehen von selbst auf, wenn ein Mensch den Stall betritt. In Ruhephasen käut das Tier wieder, beim Absetzen von Kot und Harn wird der Schwanz vom Körper abgehalten, Fliegen mit Schwanz, Ohren und Unterhautmuskulatur abgewehrt.

Der Ernährungszustand lässt sich anhand folgender Punkte beurteilen:

+ hervorstehende Knochenpunkte wie Hüfte oder Schulter sollten ausreichend mit Muskulatur bedeckt sein,
+ die Augäpfel müssen den Lidern bündig anliegen,
+ das Haarkleid muss glatt anliegen und leicht glänzen,
+ besonders wichtig ist der Verlauf über die Laktation!

Die Futteraufnahme lässt sich zwar meist über das Ansehen der Hungergrube beurteilen, aber durchmischte oder aufgeblähte Pansen können ausreichende Füllung auch vortäuschen. Gleiches gilt bei hochtragenden Kühen – bei ihnen hilft nur das Befühlen! Bei laktierenden Tieren sollten 2/3 des Pansens festen Inhalt vorweisen, bei Trockenstehern mindestens 50% (wenn diese zu wenig Volumen aufnehmen, findet sich oft nur ein freischwimmender Futterkloß).

Mittel- bis hochgradig kranke Tiere müssen grundsätzlich dem Tierarzt vorgestellt werden, aber auch geringgradig erkrankte Tiere, deren Zustand sich über einen längeren Zeitraum nicht verbessert.

Laut Tierschutzgesetz muss jeder Tierhalter unnötige Leiden, Schmerzen, Schäden vermeiden. Ausreichend häufige Beobachtung der Herde ist deshalb unverzichtbar. Bei jeglicher Gesundheits-Störung muss unverzüglich Abhilfe geschaffen werden und, bei schlechter Prognose (durch den Tierarzt), müssen Tierleid und -leben beendet werden. Hier ist zu entscheiden, ob eine Notschlachtung möglich oder eine Nottötung angebracht ist. Bei Rindern empfiehlt Dr. Heimberg auf jeden Fall die intravenöse Euthanasie, weil für den Bolzenschuss eine absolut sichere Fixierung des Rinderkopfes nötig, aber selten gewährleistet, sei.

Zur Beurteilung von Transport- und Schlachtfähigkeit schließlich bietet die Kammer einen umfangreichen und sehr empfehlenswerten Leitfaden zum Download an.

Umgang mit kranken und verletzten Schweinen #Netzwerk Fokus Tierwohl

0

Am 22. Februar veranstaltete die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, gefördert vom Netzwerk Fokus Tierwohl, ein Online-Seminar zum Thema „Umgang mit kranken und verletzten Schweinen“. Über 180 Teilnehmer hörten die Online-Vorträge von Prof. Dr. Wilfried Hopp (Veterinäramt Kreis Soest) und Dr. Jürgen Harlizius (Fachtierarzt für Schweine, Schweinegesundheitsdienst LWK NRW).

Der Link am Ende des Textes führt zu ausführlichen Ratgebern für die Praxis: Hier aber Kernpunkte, die beide Referenten besonders betonten:

1. Tierbeobachtung ist das A und O in der Schweinehaltung. Zwei Kontrollgänge pro Tag sind in der Mast das Minimum. Bei den ersten Anzeichen einer möglichen Erkrankung sollte das betroffene Tier in kürzeren Abständen in Augenschein genommen werden.

2. Liegt eine Erkrankung oder Verletzung vor, können Fristen für weitere Entscheidungen hilfreich sein: 3 Stunden/3 Tage/3 Wochen schlug Dr. Harlizius vor, um Behandlungserfolge zu beurteilen und bei Erfolglosigkeit ggf. für eine Nottötung zu entscheiden. Das „Prinzip Hoffnung“, so Prof. Hopp, dürfe bei der Beurteilung kein Maßstab sein und, „weil der Krankenstall kein Hospiz ist“, sollte der Landwirt täglich den Zustand kranker Tiere überprüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

3. Kranke Tiere müssen, nach tierärztlicher Diagnose und Maßgabe, unverzüglich behandelt werden. Eine Krankenbucht ausreichender Größe (2-3% der Tierzahl) und Absperrungen im Abteil müssen vorgehalten werden. Das kann z. B. im Fall einer Streptokokken-Infektion bedeuten, dass einem Schwein alle 2-3 Stunden Wasser eingegeben wird, weil es selbstständig nicht schlucken kann und deshalb zu verdursten droht.

4. Nottötungen durchzuführen ist formal allen Personen mit landwirtschaftlicher Ausbildung erlaubt. Ob jeder dazu psychisch und fachlich in der Lage ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Im Zweifel einen Tierarzt zu rufen, ist immer eine gute Entscheidung, wenn er oder sie denn auch innerhalb eines vertretbaren Zeitraums auf den Hof kommen kann. Andererseits bietet gerade die LWK entsprechende Fortbildungen an. Auch kann man, nach einer Euthanasie durch den Tierarzt, den richtigen Einsatz von Bolzenschussapparat und Entblutungsmesser am toten Tier üben.

5. Weitere Themen sind Transportfähigkeit und ggf. Notschlachtung von Schweinen. Lahme Tiere, die nicht sicher auf dem Anhänger stehen können, sind nicht transportfähig, aber u. U. schlachtfähig Erreicht der Umfang eines Nabelbruchs mehr als 50% des Abstands zwischen Bauchdecke und Stallboden, ist das Tier nicht transportfähig. Dies gilt auch für große Wunden, blutende Verletzungen, schwere Organvorfälle oder trächtige Tiere mit mehr als 90% Trächtigkeitsdauer. Bei kleineren Mastdarmvorfällen ist der Einzel-Transport, nach Rücksprache mit dem Tierarzt, möglich, bei großen, blutenden Vorfällen gilt dies nicht.

Notschlachtungen auf dem Hof sind erlaubt, wenn eigentlich gesunde Tiere plötzlich einen Schaden, etwa einen Knochenbruch oder Blutungen erleiden. Voraussetzung ist aber die Lebenduntersuchung durch einen Tierarzt, Veterinärbescheinigen, Lebensmittelketteninformation, dass die Schlachtung von einer qualifizierten Person vorgenommen wird und vor allem der Schlachthof überhaupt gewillt ist, das Tier auch anzunehmen. Die Ausweidung sollte innerhalb von 45 Minuten nach der Betäubung beendet und, bei mehr als zwei Stunden Transport, ausreichende Kühlung gewährleistet sein.

Umfangreiche Leitfäden zu Transport- und Schlachtfähigkeit von Schweinen sowie zur Nottötung stehen auf der Website der LWK zum Download zur Verfügung.

DLG-Wintertagung 2022: Blockierte Diskurse um die Landwirtschaft lösen

0

Prof. Dr. Ingo Pies, Wirtschaftsethiker von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, eröffnete gestern das DLG-Impulsforum „Konflikte überwinden im ländlichen Raum“, mit einem fulminanten Vortrag zur öffentlichen Diskussion über Landwirtschaft von heute und von morgen.

Ausgehend von der Unzufriedenheit mit dem Status quo auf allen Seiten fragte er, ob wir es mit einem Markt- oder Politikversagen zu tun haben? Trafen sich früher Agrarlobbyisten mit Ministerialen gerne mal zum Essen, um über zukünftige politische Ausrichtungen zu plaudern, so der Professor aus Halle, fänden sich die Vertreter des Bauernverbandes in Diskussionsrunden heute nur noch als Minderheit unter zahlreichen Interessenvertretern der „Zivilgesellschaft“ wieder.

NGOs gäben heute Takt und Themen vor und lebten dabei eine „rationale Irrationalität“ aus. Dieser, von Bryan Caplan, eingeführte Begriff beschreibt Menschen, die umso fester an ihren Vorurteilen festhalten, je weniger sie persönlich die Kosten für deren Umsetzung tragen müssen. Beim Eigenheimkauf werden sämtliche Kosten genauestens abgewogen, in der Gemeindepolitik schon eher weniger und auf Bundes- oder gar Europa-Ebene wächst die Bedeutung der „sozialen Erwünschtheit“ in immer größere Höhen.

Gegen das Festhalten an liebgewonnenen Meinungen helfe auch keine Wissenschaft, wie Pies am Beispiel der Grünen Gentechnik erläuterte. Auch wenn unter Wissenschaftlern international weitestgehender Konsens bestünde, dass diese mindestens ebenso sicher sei, wie andere Züchtungsverfahren, lehnten doch 70% der Deutschen Gentechnik aus Sicherheitsgründen ab. Der Moralabsolutismus gelte aber auf beiden Seiten des Meinungsspektrums. So sagten 71% der Gentechnik-Gegner in einer Umfrage: „egal wie groß die Risiken und wie klein die Risiken sind, Gentechnik sollte verboten werden“ und 61% der Befürworter „egal wie groß die Risiken und wie klein die Risiken sind, Gentechnik sollte erlaubt werden“. Verbot und Erlaubnis seien für beide Gruppen zum Selbstzweck geworden.

„So kommt es zu Denkblockaden, die einer rationalen Urteilsfindung im Wege stehen und die Gefahr heraufbeschwören, dass gesellschaftliche Lernprozesse im Wege demokratischer Politikentscheidungen entgleisen können“ führte der Wirtschaftsethiker aus. In der Gentechnik-Diskussion z. B. folge die Argumentation der Kritiker generell moralischen Kategorien, enthalten viele empirisch fragwürdige Tatsachenbehauptungen und kritisierte häufig nicht die Gentechnik an sich, sondern vielmehr die Marktwirtschaft im Allgemeinen.

Weder sachliche noch emotionale Argumente von Seiten der Gentechnik-Befürworter könnten hier viel ausrichten. Spräche sich etwa die Leopoldina für eine EU-Rechts-Reform zu GVOs aus, würde sie öffentlich als Lobby-Organisation geschmäht. Kritisieren 158 Nobelpreisträger Greenpeace und werfen der bekannten NGO gar „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor, fände man kaum Medienberichte darüber.

Der Diskurs leide unter „Dichoto(ma)nie“ diagnostiziert Prof. Pies. Wenn es aber gelänge aus dem Denken in extremen Kategorien auszubrechen, würde der Blick frei für gemeinsame Interessen. Das Verhältnis von konventioneller zu alternativer Landwirtschaft dürfe nicht als reiner Interessenkonflikt wahrgenommen und Pro oder Contra Gentechnik jeweils einer Seite zugewiesen werden. Weil konventionelle Landwirtschaft ökologischer und alternative Landwirtschaft effizienter werden müsse, eröffne gerade die Grüne Gentechnik für beide Probleme neue Optionen.

Derzeit zeige sich aber eher, dass der Agrarsektor zum Gegenstand allgemein unrealistischer Erwartungen geworden sei. Denn: Würden Mittel als Ziele aufgefasst, als moralischer Selbstzweck, würden Sach- zu Identitätsfragen (gerade auch für Gruppen) und der gesellschaftliche Diskurs durch Schwarz-Weiß-Denken in reinen „Freund/Feind“ und „Gut/Böse“ Kategorien blockiert.

Das Fazit des Referenten lautete denn auch: „Wir müssen die institutionelle Verfassung unserer Diskurse neu ordnen, um das Seriositätsniveau und den Informationsgehalt der Auseinandersetzung anzuheben und verlorengegangenes Systemvertrauen herzustellen.“

Die gälte aber nicht nur für die Landwirtschaft, sondern sei vielmehr ein allgemeines Problem, ergänzte Pies in der anschließenden Diskussion. Das Niveau praktisch aller Diskurse in den westlichen Ländern bewege sich seit Jahrzehnten stetig nach unten (wahrscheinlich auch wegen des Einsatzes von „Social Media“). Gleichzeitig sinke das Vertrauen in Eliten, wie etwa Wissenschaftlern und auch die Standards an Wahrhaftigkeit seien im Verfall begriffen. Viele Organisationen nähmen am öffentlichen Diskurs teil, ohne sanktioniert zu werden, selbst wenn sie nachweislich die Unwahrheit sagten.

Erstens könnten hier Fakten Checker von Renommee für Abhilfe sorgen, zweitens NGOs – genau wie Unternehmen – für Wahrhaftigkeit in Haftung genommen und drittens dürfe die „Zivilgesellschaft“ nicht weiter als monolithischer Block wahrgenommen werden. Die Meinungsvielfalt aller Diskursteilnehmer müsse stärker hervorgehoben werden und eben dies verstehe er unter der genannten neu zu ordnenden institutionellen Verfassung.

Reine Grasfütterung für Milchkühe?

0

Die Agrarforschung Schweiz verglich für eine aktuelle Studie eine reine Grasfütterung mit einer durch Kraftfutter ergänzten Ration. Im Laufe von drei Jahren wurden insgesamt 138 Laktationen von 92, schweizerischen (HCH) und neuseeländischen (HNZ), Holstein-Kühen ausgewertet.

„Ziel der Studie war es, die Auswirkungen einer reinen Grasration mit null Kilogramm Kraftfutter mit der gleichen Grasration mit 750 kg Kraftfutterzusatz pro Kuh und Jahr zu vergleichen“, schreiben die Schweizer. Und weiter: „Untersucht wurden die Auswirkungen auf die Milchleistung und -zusammensetzung, die Zellzahl, die Körperkondition, das Körpergewicht, die Behandlungen und die Fruchtbarkeit bei zwei Holstein-Kuhtypen.“

Die Ergebnisse fasst das Agroscope-Team so zusammen:
„Im Durchschnitt produzierten die Milchkühe mit der reinen Grasration 5376 kg Milch pro Standardlaktation. Pro Kilogramm zusätzliches Kraftfutter erhöhte sich die Milchleistung um ein Kilogramm. Die Milchgehalte wie Fett, Eiweiß und Laktose wurden durch die Kraftfutterergänzung nicht beeinflusst. Die Kraftfutterergänzung beeinflusst die Körperkondition und das Körpergewicht zwar signifikant, das Ausmaß war jedoch moderat.“

Und – besonders interessant: „Es scheint, dass der Kuhtyp für die notwendigen medizinischen Behandlungen und bezüglich Fruchtbarkeit die größere Rolle spielt als die Kraftfutterergänzung. Bei geeigneten, an die Fütterungssysteme angepassten Milchkuhtypen ist heutzutage eine reine Grasfütterung ohne Kraftfutterergänzung möglich.“

Die Original-Meldung finden Sie hier (inklusive Link zur Studie).

Quelle: Agrarforschung Schweiz Agroscope

Die Alleskönnerin: Schwarze Soldatenfliege macht nachhaltige Ressourcenkreisläufe möglich

0

Für einen Modellstandort der blauen Bioökonomie wird am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf ein optimales und nachhaltiges Futter für die Schwarze Soldatenfliege designt

Auf Rügen entsteht ein Modellstandort der blauen Bioökonomie. Das Projekt „RüBio“ des „Innovationsraums Bioökonomie auf Marinen Standorten“ der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bringt sechs Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um regionale Ressourcenkreisläufe effizient und erlebbar zu machen. Ein entscheidender Bestandteil: Die Schwarze Soldatenfliege, die am FBN in Dummerstorf erforscht wird.

Schwarze Soldatenfliegen sind Alleskönnerinnen: Ihre Larven verwandeln so gut wie jedes Futter in hochwertiges Eiweiß. Das macht sie zur idealen, nährstoffreichen Futterquelle. Am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) werden sie von Prof. Cornelia C. Metges und ihren Mitarbeitern Dr. Gürbüz Daş und Dr. Manfred Mielenz erforscht. „Die Larven sind ausgesprochen vielseitig in der Wahl ihres Futters, anders als beispielsweise Mehlwürmer“, erläutert Dr. Manfred Mielenz. Als prozessiertes Futtermittel seit letztem Jahr nun auch für Schweine und Hühner zugelassen, bietet die schwarze Soldatenfliegenlarve eine ressourcenschonende Alternative zu importiertem eiweißreichem Zusatzfutter, wie etwa Soja. Für das Projekt „RüBio“ bilden die Schwarzen Soldatenfliegen einen wichtigen Baustein. Für die Forschung zur nachhaltigen Fütterung der Larven auf der Basis von Reststoffen haben Prof. Cornelia C. Metges und ihre Mitarbeiter nun eine Projektförderung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten.

Traditionsmolkerei wird Modellstandort für regionale Ressourcenkreisläufe
In der ehemaligen Molkerei des „Rügener Badejungen“ in Bergen auf Rügen entsteht nun eine einzigartige Kreislaufanlage im neuen „Bioökonomischen Forschungszentrum Rügen (BFZR)“. Im Zentrum steht eine Aquakultur mit Speisefischen. Deren Wasser wird mittels eines Algenreaktors zur Produktion von Algenbiomasse geklärt und für die Bewässerung von Heilkräutern und Obstkulturen verwendet. Eine essenzielle Komponente des Ressourcenkreislaufs wird die Anlage für die Schwarze Soldatenfliege sein: Die anfallenden Rest- und Nebenstoffe, beispielsweise aus dem Obstanbau, dienen der Schwarzen Soldatenfliege als Nahrung, deren Larven wiederum an die Speisefische verfüttert werden. Damit kann auf den Einsatz von Fischmehl in der Aquakultur verzichtet werden. Der Modellstandort „Bioökonomisches Forschungszentrum Rügen“ soll später aber auch Wissenschaft für Besucher erlebbar machen.

Dr. Gürbüz Daş mit den eiweißreichen Larven der Soldatenfliegen. Damit sollen künftig Fische in Aquakultur ernährt werden.

Futterdesign für die Schwarze Soldatenfliege am FBN
Was genau die Larven der Schwarzen Soldatenfliege brauchen, um möglichst viel hochwertiges Eiweiß zu produzieren, wird nun in der Anlage für die Schwarze Soldatenfliege des FBN als Teil des Projektes „RüBio“ im Labormaßstab erforscht. Um ressourcenschonend und nachhaltig zu produzieren, sollen ausschließlich organische Rest- oder Nebenstoffe aus der Anlage selbst und der Region, wie z.B. Obstreste, Heureste, Reste aus der Bäckerei oder Bierbrauerei, verwendet werden.

„Wir analysieren die verschiedensten Reststoffe und finden heraus, wie sie kombiniert werden müssen, damit ihre Nährstoffe optimal für das Wachstum der eiweißreichen Larven genutzt werden können“, erklärt Dr. Gürbüz Daş. Aber auch die Klimafreundlichkeit der verschiedenen Reststoffkombinationen wird in den Respirationskammern für die schwarze Soldatenfliegen am FBN überprüft. „Je nach Zusammensetzung des Futters werden unterschiedliche Mengen klimarelevanter Gase freigesetzt“, führt Dr. Manfred Mielenz aus. Die Ergebnisse der Versuche werden dann in der neuen Insektenanlage im „BFZR“ umgesetzt, wobei die Forschenden aus dem FBN beratend zur Seite stehen.

Bis 2024 soll der Modellstandort auf Rügen etabliert sein. Dort wird auch über die Produktion hochwertiger Kosmetika nachgedacht – das Öl der Schwarzen Soldatenfliegenlarve ist dem von Palmkernöl und Kokosöl sehr ähnlich aber wesentlich klimafreundlicher. Eine echte Alleskönnerin eben.

Quelle: FBN Dummerstorf

Ministerin Heinen-Esser stellt Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung im Bundesrat vor

0

Ursula Heinen-Esser: Wenn wir den Transformationsprozess hin zu einer tierwohlgerechten Nutztierhaltung unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen.

Zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bringt Nordrhein-Westfalen an diesem Freitag (11. Februar 2022) den Entwurf für ein neues Bundesgesetz in den Bundesrat ein. „Wenn wir den Transformationsprozess unterstützen und begleiten wollen, müssen wir jetzt die erforderlichen Weichen stellen. Nur mit der notwendigen Planungssicherheit für die tierhaltenden Betriebe wird die große gesellschaftliche Herausforderung, das Tierwohl zu verbessern, zu erreichen sein. Genehmigungsrechtliche Hürden bremsen derzeit die Neuausrichtung“, sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der Plenarsitzung des Bundesrates.

Das Gesetz ist Teil der nordrhein-westfälischen Offensive zur Stärkung und Unterstützung einer nachhaltigen Nutztierhaltung. Es besteht eine große Bereitschaft in den Betrieben, sich auf höhere Umwelt- und Tierschutzanforderungen, etwa durch Außenklimareize oder Auslauf, einzustellen. Hierzu sind in vielen Fällen Um- oder Neubauten erforderlich, denen oftmals bestehende rechtliche Rahmenbedingungen im Wege stehen. Mit dem eigebrachten Tierwohl-Artikelgesetz sollen Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen oder baurechtliche Hürden abgebaut werden.

„Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst. Dies müssen wir vereinfachen und Landwirtinnen und Landwirte in die Lage versetzen, den Umbau zu mehr Tierwohl einfacher zu realisieren. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir die Stallbaubremse lösen und genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die tierwohlgerechte Umstellung unserer Nutztierhaltung in der Fläche vorankommt“, erklärt Heinen-Esser.

Zugleich fordert Heinen-Esser den Bund auf, die Länder weiterhin zu unterstützen und den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung aktiv voranzutreiben: „Im Rahmen der „Borchert-Kommission“ wurden in der vergangenen Legislaturperiode wegweisende Ergebnisse zum Umbau der Nutztierhaltung erzielt, deren Maßnahmen nunmehr rasch umzusetzen sind. Der Bund muss die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben.

Nordrhein-Westfalen hat den Weg hin zu einer nachhaltigen Nutztierhaltung in verschiedenen Praxistests unter Beteiligung von Wirtschaft, Verbänden und Behörden aufgearbeitet. Dabei wurden Herausforderungen und Spannungsfelder, etwa zwischen den Zielen des Umwelt- und des Tierschutzes, identifiziert. Aufgabe ist es, diese Schutzgüter angemessen miteinander abzuwägen. Mit dem Gesetz zur Beförderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung sollen, rein formalrechtlich, „Tierwohlbegünstigungsklauseln“ in verschiedenen Fachgesetzen geschaffen werden.

Das Tierwohl-Artikelgesetz besteht aus drei Paketen:
• Ein eigenständiges Tierwohlgesetz legt fest, was unter dem Tierwohl-Begriff zu verstehen ist. Es enthält außerdem eine umfassende Verordnungs-Ermächtigung für tierartspezifische Konkretisierungen, damit der Begriff rechtsübergreifend klargestellt und einheitlich ausgelegt wird.
• Im Naturschutzrecht ist vorgesehen, bei behördlichen Ermessensentscheidungen ein stärkeres Gewicht auf das Tierwohl zu legen.
• Im Baurecht wird eine Öffnungsklausel für Tierwohlställe geschaffen. Außerdem verlieren Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, qua Gesetz ihre Betriebserlaubnis. Damit können diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden. Dies schafft wichtiges Entwicklungspotenzial für die Tierhalter.

Heinen-Esser: „Dieses Gesetz ist ein zentraler Baustein für den Transformationsprozess, vor dem die Tierhaltungsbetriebe stehen. Es soll Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe, gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden schaffen. Auch die Gesellschaft will mehr Tierwohl und eine regionale Landwirtschaft. Dafür müssen wir auch rechtlich die Voraussetzungen schaffen. Alle anderen Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich der Finanzierung, würden ins Leere laufen, wenn wir die Betriebe nicht in die Lage versetzen, notwendige Baumaßnahmen vornehmen zu können.“

Nordrhein-Westfalen setzt sich im Rahmen seiner nachhaltigen Nutztierhaltungsstrategie dafür ein, dass Betriebe, die besonders umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren umsetzen, langfristige Perspektiven für Investitionen erhalten. Faire Preise und die Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens sind entscheidende Grundlagen, damit Verbraucher sich bewusst und verantwortungsbewusst entscheiden können. Im vergangenen Jahr startete in mehreren Kommunen die neue Tiergesundheitsdatenbank des Landes.

Weitere Informationen

Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Aus der Forschung: Milchsäurebakterien in der Putenaufzucht

0

Von Dr. Heike Engels

Kürzlich stellte Christoph Tigges an der Fachhochschule Südwestfalen in Soest am Fachbereich Agrarwirtschaft seine Bachelorarbeit mit dem Thema „Möglicher Einfluss von Kompetitivbakterien (Kanne Bio Brottrunk®) in der Putenaufzucht/-mast auf das Keimniveau und die biologischen Leistungen“ fertig. Ziel seiner Bachelorarbeit war es, auf einem Versuchsbetrieb zu testen, wie Kanne Bio Brottrunk® auf die Keime in der Umgebung und die Tiere selbst wirkt.

Die Einhaltung von hygienischen Grundsätzen ist dabei gerade in der Putenhaltung ein sehr wichtiges Instrument, um gesunde Puten zu halten. Für den landwirtschaftlichen Betrieb sind die biologischen Leistungen wichtig für den ökonomischen Erfolg. Dieser hängt jedoch explizit mit dem Keimniveau und der Gabe von Antibiotika zusammen, weshalb diese Punkte Gegenstand der Untersuchung waren.

Der praktische Teil zu dieser Bachelorarbeit fand auf einem Putenaufzucht- und mastbetrieb
im Kreis Soest statt. Die 6.900 Puten werden nach Geschlecht getrennt in zwei nebeneinanderstehenden Ställen gehalten. Es handelt sich bei den Puten um die Rasse Kartzfehn Premium BUT 6 Hähne und Hennen. Der Betrieb arbeitet mit einem 18-Wochen-Rhythmus, das bedeutet, dass alle 18 Wochen im Aufzuchtstall neue Küken eingestallt werden. Im unmittelbaren Umkreis von drei Kilometern befinden sich zwei weitere Putenmastbetriebe.

Probiotika statt Antibiotika
Der Versuchsbetrieb ermittelte aus langjährigen Daten, dass in bestimmten Lebenswochen Antibiotikagaben notwendig sind. Um diesen Einsatz von Antibiotika und das generelle Keimniveau im Bereich der Aufzucht von Truthähnen und Puten jedoch zu reduzieren sowie die biologischen Leistungen zu verbessern, können sich auch Probiotika eignen. Diese etablieren sich im Magen-Darm-Trakt, stabilisieren damit das Geflügel und machen es widerstandsfähiger gegen krankmachende Mikroorganismen. Den größten Einfluss bewirken Probiotika darin, dass sie ein Gleichgewicht in der Darmflora bilden, ohne untereinander einen Selektionsvorteil erreichen zu wollen. In der vorliegenden Arbeit wurde zu bestimmten im Leben der Küken als kritisch zu sehenden Zeitpunkten Kanne Bio Brottrunk® verabreicht. Warum nun gerade das Produkt von Kanne Brottrunk? Der Kanne Bio Brottrunk® wird in einem speziellen Verfahren aus fermentiertem Bio-Vollkornbrot hergestellt. Während des aufwendigen Herstellungsverfahrens werden die Zutaten aus kontrolliert biologischem Anbau in mehreren Prozessschritten aufgeschlossen und wertvolle Inhaltsstoffe gebildet. Es ist ein milchsäurehaltiges Einzelfuttermittel mit dem pH-Wert von ca. 3, bestehend aus Quellwasser, Roggenvollkornmehl, Weizenvollkornmehl, Hafervollkornmehl und Salz. Des Weiteren enthält es Vitamine, Mineralstoffe und Laktobazillen. Es gilt als Probiotikum.

Häufiges Versprühen von Kanne Bio Brottrunk®
Zum Anfang wurde der Kanne Bio Brottrunk® über eine Gloria Spritze auf Futter, Hobelspäne und die Tiere versprüht. Im späteren Mastverlauf wurde das Mittel über die Wasserleitung verabreicht. Am Tag der Kükenanlieferung wurden die einzelnen Ringe mit 10 ml/m2 Kanne Bio Brottrunk® besprüht, am 2. und 3. Lebenstag ebenso. Dann wurde das Mittel erst kurz vor dem Ausringen verwendet. Hierzu wurden die frischen Hobelspänen zwischen den Ringen wieder mit 10 ml/m2 besprüht. In den folgenden Wochen bis zur Umstallung wurde jeweils zweimal die Woche 5 ml/m2 Kanne Bio Brottrunk® auf die gesamte Stallfläche versprüht. Gleichzeitig wurde das Mittel ab der 3. Lebenswoche zusätzlich über die Wasserleitung angeboten.

Die unterschiedlichen Keimniveaus wurden zu den kritischen Zeitpunkten während der Putenaufzucht und -mast mittels Wasser-, Futter-, Einstreu- und Oberflächenproben sowie Proben aus der Luft ermittelt. Probennahmetermine:


Zum Weiterlesen, melden Sie sich hier einfach für den kostenfreien Empfang des zweimonatlichen Hoftierarzt E-Magazin an. Sie erhalten den Download Link zum E-Magazin mit diesem Artikel direkt nach Ihrer Anmeldung: