Haltung von Bruderhähnen – Tierschutztagung (4)

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Bericht von der TiHo-Tierschutztagung 2018 (4)

Dr. Mona F. Giersberg (TiHo) berichtete über Erfahrungen mit der Haltung von Bruder-hähnen, von denen im Jahr 2015 etwa 100.000 in Deutschland aufgezogen worden seien. Für 2018 gibt es Schätzungen von 270.000 (Giersberg) bis 700.000 (Andersson, Osnabrück).

Im Prinzip sei die Haltung der männlichen Tiere unproblematisch und erfolge meist nach Bio-Richtlinien: mit und ohne Auslauf, Wintergärten und in Ställen mit Strohballen und Sitzstangen. Agonistisches Verhalten trete mit zunehmendem Alter zwar vermehrt auf, sei aber mit Pickblöcken, Heukörben und Sandbadeboxen beherrschbar.

Die Mortalitätsraten seien mit 1-2% zu vernachlässigen und die Tiergesundheit gut zu erhalten, auch wenn teilweise Nachimpfungen nötig würden. (Prof. Andersson merkte in der Diskussion hierzu an, dass Fälle von Marekscher Krankheit aufträten, weil die Hähne älter werden – Marek-Symptome zeigen sich gewöhnlich ab der 13. Lebenswoche.).

Bruderhähne werden zwischen 8,5 und 20 Wochen lang gemästet, in der Bio-Haltung durchschnittlich 17 Wochen und mit einem Lebendgewicht zwischen 1,3 und 1,5 kg geschlachtet. Die Tageszunahmen liegen bei 9-13 Gramm (Bio) bzw. 18-20 Gramm (konventionell), die Futterverwertung zwischen 4:1 und 10:1.

Wenn die Hähne nicht zur Eigenschlachtung für den Hofladen kommen, sollten sie – aufgrund ihrer Körpereigenschaften – an Legehennen-Schlachthöfe geliefert werden. Verkaufspreise über € 10,-/kg seien am Markt nicht zu erzielen, aber nie kostendeckend. Hier sei eine Subventionierung über die Eier notwendig.

Die größte „Herausforderung“ in der Haltung von Bruderhähnen, liege in der ökologischen Nachhaltigkeit: beim Futterverbrauch und der Haltungsdauer. Insgesamt sei der Bruder-hahn aber eine Brückenlösung, da konventionelle Betriebe für die Zukunft auf die in-ovo-Bestimmung setzen und Bio-Betriebe auf Eigenzüchtung von 2-Nutzungs-Hühnern.

Lahmheit bei Milchkühen – Thüringer Tierärztetag 2018 (1)

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Bericht vom Thüringer Tierärztetag 2018 (1)

„Lahmheit bei Milchkühen – Normalität oder tierschutzrelevanter Tatbestand?“ fragte    Prof. Dr. Kerstin E. Müller (FU Berlin) in ihrem Vortrag anlässlich des 13. Thüringer Tierärztetages in Weimar. 

Lege man den Maßstab des Animal-Welfare-Konzepts für die Milchkuh an, nach dem es ihr möglich sein soll, mit ihren Lebensbedingungen zurechtkommen, keine Schmerzen zu erleiden und ihr angeborenes Verhalten auszuleben, seien bei Lahmheit im Grunde alle  „Fünf Freiheiten“ eingeschränkt.

1) Freisein von Hunger und Durst
Magere Kühe werden häufiger lahm, lahme Kühe sind häufiger mager
Lahme Kühe gehen seltener zum Futterplatz

2) Freisein von Unbehagen
Zeitbudget einer lahmen Kuh ist verändert
Aufstehen und Abliegen wird erschwert

3) Freisein von Schmerz, Verletzungen und Krankheiten
Erhöhtes Schmerzempfinden lahmer Kühe
Beteiligung tiefer gelegener Strukturen an der Klaue und sekundäre Krankheiten (Festliegen)

4) Freisein zum Ausleben der normalen Verhaltensweisen
Lahme Kühe sinken in der Rangordnung

5) Freisein von Angst und Leiden
Behandlung durch Mitarbeiter (Nachtreiben, Klauenstand, Ausrutschen)

Lahmheit sei Symptom, nicht Krankheit und in der Regel eine Schmerzäußerung. Wie weit die funktionsgerechte Benutzung einer oder mehrerer Gliedmaßen eingeschränkt ist, kann (nach Sprecher) mithilfe von fünf Scores beurteilt werden.

Kürzlich wurde die Lahmheitsprävalenz von zigtausend Kühen in Sachsen und anderen Teilen Deutschlands  untersucht und dabei festgestellt, dass Landwirte selbst das Wort „lahm“ eher nicht benutzen. Sie sprächen häufig davon, dass die Kuh „irgendwie komisch läuft“ und offenbarten damit, dass ihnen das rechte Problembewusstsein eher fehle.

Vom Grad der Schmerzhaftigkeit schienen viele falsche Vorstellungen zu haben, so die Professorin. Wird Score 4 oder 5 festgestellt, sei dies aber immer tierschutzrelevant! Das Klauenproblem muss bereits längere Zeit vorliegen und bei den beiden höchsten Werten sind immer tiefergelegene Strukturen betroffen. In solchen Fällen seien Tierarzt und Anästhesie gefragt und nicht mehr nur der Klauenpfleger. Die Verantwortung dafür hier die richtigen Schlüsse zu ziehen, liege aber immer bei Tierhalter und Klauenpfleger. „Wo das Leben beginnt, hört die Arbeit des Klauenpflegers auf“, sagte die Professorin.

Bei Score 5 liege der Richtwert bei 1%, eigentlich sollte er aber bei null liegen. Als geeignete Zielvorgaben nannte Prof. Müller für Score 1 = 65%, Score 2 = 20%, Score 3 = 11%, Score 4 = ≤ 5% und Score 5 = 0%.

Sozialverhalten von Ziegen – Tierschutztagung (3)

Bericht von der TiHo-Tierschutztagung 2018 (3)

Dr. Nina Keil (Agroscope Tänikon, Schweiz) referierte in Hannover zum Sozialverhalten von Ziegen und den damit verbundenen Anforderungen an Haltung und Management.

Wie alle Herdentiere legen Ziegen eine Rangordnung fest. Und wie bei allen Herdentieren wird die Stellung innerhalb der Gruppe von Zeit zu Zeit überprüft. Dies geschieht in verschiedenen Intensitätsstufen, deren letzte immer das Ausweichen ist. Vorher kommen 1) Drohen, 2) Kopfstoß und 3) Schiebe-Kampf. Unterschreitet eine Ziege die Individual-Distanz einer Artgenossin, reagiert diese mit der Drohung. In Versuchen hat sich herausgestellt, dass ein minimaler Fressabstand von etwa 1,25 m eingehalten werden sollte.

Am Fressgitter sind allerdings 35-40 cm normal und, als typische Futterselektierer, wechseln Ziegen ständig den Fressplatz. Für die Stallhaltung gibt es deshalb verschiedene Möglichkeiten:

+ Trennwände als Sichtschutz zwischen den Fressplätzen haben sich bewährt (je länger,        desto besser);

+ Nackenrohre sind – besonders für behornte Ziegen – schlecht, Palisaden dagegen               bestens geeignet;

+ Podeste schaffen, mit unterschiedlicher Fressplatzhöhe, größere Abständen zwischen         den Ziegenköpfen – und diese ist entscheidend;

+ Freundschaften beeinflussen die Individualdistanz, eine gemeinsame Aufzucht ist hierfür     förderlich und das Gruppierungsalter entscheidet. Einzeltiere lassen sich nicht in                 bestehende Herden eingliedern, denn sie werden derart drangsaliert, dass sie fast nichts     mehr fressen.

Auch in Liegenischen sollte die 3. Dimension im Stall genutzt werden. Allerdings dürfen diese Nischen nicht so hoch sein, dass die Ziege einen Buckel machen kann. In dieser Körperhaltung setzt sie nämlich Harn und Kot ab und eine geringere Deckenhöhe verhindert zuverlässig die Verschmutzung von Liegeflächen.

In Laufhöfen sollte Beschäftigungsmaterial vorhanden und gegenseitiges Ausweichen möglich sein. Ein Witterungsschutz ist unverzichtbar, denn Ziegen mögen weder Nässe noch Wind oder Zugluft.

Ein ausführliches Interview mit der Schweizer Tierärztin zur Laufstallhaltung von Ziegen hier im Video (2014 in Tänikon)

Umgang mit kranken und verletzten Schweinen – Tierschutztagung (2)

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Bericht von der TiHo-Tierschutztagung 2018 (2)

Prof. Dr. Elisabeth große Beilage referierte über Schlussfolgerungen aus ihrer Untersuchung von Falltieren in Tierkörperbeseitigungsanstalten.

Bereits im Frühjahr hatte ihre Studie für Aufsehen gesorgt: Bei Tierkadavern aus sechs Bundesländern hatte sie bei über 13% der untersuchten Mastschweine und bei fast 12% der Zuchtschweine Anzeichen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt.

Gleich zu Beginn ihres Vortrags betonte die Tierärztin, dass hinter den festgestellten Mängeln vermutlich keine böse Absicht stecke, aber – durch Nicht-Wissen – den jeweiligen Tierhaltern doch die Vernachlässigung ihrer Pflichten attestiert werden muss. Offensichtlich hätten diese die Gesundungschancen und Schmerzen bei den betroffenen Tieren falsch eingeschätzt.

§ 2 TierSchG verpflichtet jedoch zur Pflege des Tieres und § 4 der TierSchNutztV schreibt mindestens 1 x täglich eine persönliche Inaugenscheinnahme aller und die unverzügliche Behandlung kranker Tiere vor. Hier sei der Tierhalter eindeutig in der Pflicht.

Aber auch der betreuende Tierarzt sei dem Ethik-Kodex verpflichtet und nach den bpt-Leitlinien für Bestandsbetreuung, müssen sich Tierärztinnen und Tierärzte auch um Einzeltiere kümmern. Die Verantwortlichkeiten von Tierhalter und Tierarzt sollten deswegen im Betreuungsvertrag klar geregelt werden.

Insbesondere hob große Beilage hervor, Landwirte hätten häufig gar keine Vorstellung davon, welche Sanktionen ihnen bei Verstößen drohen. Hier sei es wichtig, diejenigen zu sensibilisieren, die den Tierschutz nicht (ausreichend) verinnerlicht haben.

Bei Pflege und Behandlung zeige sich häufig mangelnder Sachverstand und auch mangelnde Sensibilität aufseiten der Tierhalter. Hier könnten Tierärzte zu deutlichen Verbesserungen im Umgang mit kranken und verletzten Tieren beitragen. Durch detaillierte Beratung zu Ausstattung und Management von Krankenbuchten.

Pflegebedürftige Schweine:
+ brauchen ungehinderten Zugang zu Wasser und Futter (die Abwehr anderer Tiere ist           eingeschränkt)
+ eine weiche Liegefläche zur Vermeidung von Dekubitus (kranke Tiere liegen häufiger           und länger)
+ haben einen erhöhten Wärmebedarf, weil Futteraufnahme/Bewegung reduziert sind.

Bei der Behandlung kranker und verletzter Schweine, seien die tierärztlichen Behandlungs- anweisungen konsequent umzusetzen. Schmerzbehandlungen berücksichtigen das Schmerzempfinden von Schweinen, es dürfe nicht mit dem des Menschen gleichgesetzt werden. Bei Verschlechterung des Zustands, ausbleibendem oder unzureichendem Behandlungserfolg, sei die unverzügliche Konsultation des Tierarztes zwingend erforderlich.

Aber Krankenbuchten seien auch keine Palliativ-Stationen. Deswegen gelte besondere Aufmerksamkeit beim Thema Nottötung. Tierärztinen und Tierärzte sollten die Schweine-halter informieren, welche Aspekte bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind:

„Besteht eine realistische Chance, dass das Schwein soweit geheilt werden kann, dass die Lebensqualität nicht durch anhaltende erhebliche Schmerzen oder leiden beeinträchtig und die vorgesehene Nutzung des Tieres innerhalb eines angemessenen Zeitraums wieder möglich ist (Schlachtung/Reproduktion)?

Sind die mit der Erkrankung/Verletzung einhergehenden Schmerzen und/oder leiden dem Tier zuzumuten resp. Durch eine (weitere) Behandlung wirksam zu reduzieren?

Sind die Behandlungs- und Pflegemaßnahmen dem Tierhalter zuzumuten?“

Eine Euthanasie sei immer ein Balanceakt, weshalb Tierhalter deren Notwendigkeit mit ihrem Tierarzt abstimmen sollte. Tierärzte wiederum könnten Empfehlungen an beispielhaften Fällen gemeinsam aufarbeiten, z. B. an Rektumstrikturen oder Bissverletzungen bei Nabelbruch. So könne auch die notwendige Sensibilisierung tiermedizinischer Laien, für die Schmerzen und Leiden von Schweinen erreicht werden.

Lungenwürmer senken Milchleistung

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Eine neue Studie* hat nachgewiesen, dass der Befall einer Milchviehherde mit dem Lungenwurm Dictyocaulus viviparus erhebliche wirtschaftliche Verluste in Form einer geringeren Milchleistung hervorrufen kann.

In 17 Grünlandbetrieben wurden über einen Sommer und Herbst 1988 Kotproben von 1166 Milchkühen auf den Lungenwurm untersucht. Zusätzlich überprüften die Wissenschaftler Tankproben und Einzelgemelke auf Milchmenge, Eiweiß- und Fettgehalt und achteten auf hustende Tiere.

Bei Kühen in vier von 17 Betrieben konnte der Lungenwurm nachgewiesen werden, dabei lag die Prävalenz bei 0,9 % im Sommer und 3,4 % im Herbst. Die Tankproben waren alle negativ, nur ein Einzelgemelk war positiv. Die Milchleistung der infizierten Kühe war im Mittel um 1,62 kg Milch pro Tag reduziert, allerdings ohne Auswirkungen auf den Protein- und Fettgehalt der Milch. Bei 5,9 % der Tiere wurde Husten festgestellt, jedoch wiesen weniger als 5 % tatsächlich eine Lungenwurminfektion auf. Die Autoren gehen davon aus, dass bei den Kühen eine Reinfektion mit dem Lungenwurm stattgefunden hatte. Dadurch bestand ein gewisser Schutz vor den Auswirkungen des Lungenwurms, weshalb keine Beeinträchtigungen bei Protein-und Fettgehalt gefunden werden konnten. Allerdings wurde deutlich, dass trotz Abwesenheit von klinischen Symptomen und bei serologisch negativen Milchproben trotzdem eine deutlich reduzierte Milchmenge auftreten kann. Husten ist kein geeigneter Indikator für eine Lungenwurminfektion.

*Die Studie „The effect of patent Dicyocaulus viviparus (re) infections on individual milk yield and milk quality in pastured dairy cows and correlation with clinical signs“ wurde veröffentlicht in Parasit Vectors 11:24, 2018.

Quelle: Der Hoftierarzt

Vier K: Kastration, Kastenstand, Kupierverzicht und (Tierwohl-) Kennzeichen – Tierschutztagung (1)

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Bericht von der TiHo-Tierschutztagung 2018 (1)

Dr. Katharina Kluge, im BMEL für das Thema Tierschutz zuständig, berichtete in Hannover von neuesten Einschätzungen und Vorhaben des Ministeriums. Zu Beginn ihres Vortrags fasste sie die Position des Ministeriums zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zusammen.

Da bei der Lokalanästhesie Schmerzen nicht ausgeschaltet, sondern nur gemindert würden, sei diese Methode nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar und allein deswegen stelle sich die Frage, wer sie verabreichen dürfe derzeit gar nicht. Mit Ebermast und Immunokastration stünden zwei Alternativen zur Verfügung und Isofluran würde noch in diesem Jahr für Schweine zugelassen. Derzeit ist noch offen, ob der Einsatz des Gases dann auch Tierhaltern – nach entsprechender Schulung – erlaubt werden soll.

Nachdem am 3. September verschiedene Länderanträge zur Fristverlängerung im Bundesrat keine Mehrheit gefunden haben, könnten nun noch am 21. 9. einzelne Bundesländer einen Antrag im Plenum des Bundestages stellen. Die Erfolgsaussichten für neuerliche Anträge werden jedoch als äußerst gering eingeschätzt. Theoretisch könnte auch eine der beiden Regierungsfraktionen eine entsprechende Initiative starten, aber auch dafür gäbe es keinerlei Hinweise. Nach heutigem Stand bleibt es also beim Ausstiegstermin 1. 1. 2019.

Die Vorstellungen des BMEL zur Zukunft des Kastenstands fasste Frau Dr. Kluge so zusammen: Fixation der Sau für maximal acht Tage; Standlänge 220 cm sowie fünf Größenklassen für die Breite. Die derzeitigen Kastenstände sollen noch 10 Jahre genutzt werden dürfen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Umbauplan vorliegen, der dann innerhalb von weiteren 5 Jahren umgesetzt werden soll. In Härtefällen sei eine Verlängerung um weitere 2 Jahre möglich.

Innerhalb des Ministeriums werden ebenfalls Überlegungen angestellt, den Abferkelbereich zeitgleich, und mit dem gleichen Fristenmodell (10+5+2), zu regeln. Der aktuelle Diskussionsstand sieht hier eine maximale Fixationsdauer von fünf Tagen vor. Auch hier soll die Standlänge 220 cm betragen, wobei die derzeitigen Breiten als ausreichend betrachtet werden. Für die Bestimmung der Buchtfläche seien zwei Ansätze denkbar: eine Gesamtgröße der Bucht von 6 bis 7 m2 oder 5 m2 Platz für die Sau plus Ferkelnest, Trog und Tränke.

Zum Ende des Schwanzkupierens fordert die EU-Kommission Aktionspläne ihrer Mitgliedsstaaten. Betriebsindividuell sollen Risiko- und Schwachstellen betrieben werden zu Schwanz- und Ohrbeißen. Anschließend soll jeder Betrieb bei ersten Tiergruppen auf das Kupieren verzichten, Erfahrungen sammeln und so auf den kompletten Verzicht hinarbeiten.

Mit einem staatlichen „Tierwohlkennzeichen“ will das BMEL Marktsegmente erschließen, die bisher nicht bedient würden, führte die Berliner Tierärztin weiter aus. Eine eigene Bundesbehörde solle das neue Label verwalten und dabei von unabhängiger Seite überwacht werden.

An den Kriterien des drei-stufigen Labels werden derzeit noch gearbeitet, eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung gehöre aber nicht dazu, um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren. Freiwillig sei eine Herkunftsbezeichnung aber durchaus möglich.

Bereits die erste der drei geplanten Stufen des Labels solle spürbar über dem gesetzlichen Standard rangieren, um damit höhere Preise auch tatsächlich rechtfertigen zu können. Zu den Kriterien sollen auf jeden Fall regelmäßige Fortbildungen des Tierhalters und ein Benchmarking gehören.

Zunächst soll das staatliche Label für die Tierart Schwein eingeführt und zu Beginn auch finanziell vom Staat gefördert werden. Ziel sei auch möglichst viele Warengruppen einzubeziehen: Frischfleisch, Verarbeitungsware bis hin zur Gastronomie.

3. Focus Geflügel am 21. 9. 2018

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BEST 3 Geflügelernährung GmbH und Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH, zeigen mit der Veranstaltung „Fokus Geflügel“ erneut praxisgerechte Konzepte und Lösungen auf, wie unternehmerische Herausforderungen in der Geflügelhaltung erfolgreich zu meistern sind.

Programm

16.00 Uhr bis 16.15 Uhr: Begrüßung durch Uwe Haring (Moderator), Rainer Dullweber (BEST 3 Geflügelernährung GmbH) und Christian Lienau (Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH)

16.15 Uhr bis 16.45 Uhr: Veränderungen in der Haltung von Legehennen – mit ständig neuen Herausforderungen leben!
Robert Pottgüter, LOHMANN Tierzucht GmbH, Cuxhaven

16.45 Uhr bis 17.15 Uhr: Wassergeflügel – Herausforderungen und Perspektiven
Franz Nobis, Geflügelhof Nobis GmbH, Bakum

17.15 Uhr bis 17.45 Uhr: P A U S E

17.45 Uhr bis 18.15 Uhr: Aktuelle Herausforderungen in der Hähnchenmast
Klaas Knol, Optimum Vita, Emlichheim

18.15 bis 18.45 Uhr: Putenaufzucht und -haltung – Quo vadis?
Thomas Storck, Verband Deutscher Putenerzeuger e.V., Berlin

18.45 bis ca. 19.30 Uhr: Podiumsdiskussion mit:
Robert Pottgüter (Technischer Service Fütterung LOHMANN Tierzucht GmbH, Cuxhaven)
Franz Nobis (Stellv. Geschäftsführer Geflügelhof Nobis GmbH, Bakum)
Klaas Knol (Geschäftsführender Gesellschafter Optimum Vita, Emlichheim)
Thomas Storck (Vorsitzender des Verbands Deutscher Putenerzeuger e.V., Berlin)

Anschließend lädt die BEST 3 Geflügelernährung GmbH anlässlich des 15-jährigen Jubiläums recht herzlich zum Abendessen und einem gemütlichen Branchentreff ein

Ort
BEST 3 Geflügelernährung GmbH
Ringstr. 16, 27239 Twistringen

Anmeldungen bis 14. September per Fax an: 04243 9414848

Veredlungstag am 20. 9. 2018. Welche Perspektiven haben die deutschen Schweinehalter?

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Afrikanische Schweinepest, Schwänze kupieren, Kastenstand und betäubungslose Kastration – das sind u. a. die Themen des Veredlungstags 2018 des Deutschen Bauernverbandes (DBV) am 20. September in der Karl-Diehl-Halle in Röthenbach a. d. Pegnitz, Bayern.

Die Schweinehaltung in Deutschland steht vor gewaltigen Herausforderungen. Dazu zählen der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration und neue Anforderungen bei der Haltung von Sauen.

Geplante Verschärfungen der Haltungsvorschriften erfordern in der Regel den Umbau von Stallungen und führen zu einem enormen Investitionsvolumen, was viele Betriebe überfordert.

Der anstehende Aktionsplan von Bund und Ländern, der das Kupieren des Ringelschwanzes reduzieren soll, wird Ferkelerzeugern und Schweinemästern ab dem kommenden Jahr zusätzlichen Aufwand im Betriebsablauf abverlangen. Alle Schweinehalter blicken mit großer Sorge auf die näherkommende Afrikanische Schweinepest, die für den gesamten Sektor dramatische Auswirkungen hätte. Nicht zuletzt bleibt die gesellschaftliche Debatte über die Tierhaltung in Deutschland.

Die Schweinehalter sind bereit zu zusätzlichen Veränderungen. Das geht aber nur mit Planbarkeit und Verlässlichkeit. Eine Politik, die eine Auslagerung der Tierhaltung in Länder mit weniger Tierschutz vorantreibt, wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Für die Betriebe in Deutschland muss eine Perspektive geschaffen und ein Weg aufgezeigt werden, der nicht am Markt vorbeiführt.

Auf dem DBV-Veredlungstag 2018 werden die Schweinehalter die Herausforderungen der Zukunft für die deutsche Schweinehaltung mit anderen Branchen diskutieren. Programm und weitere Informationen stehen ab sofort online zur Verfügung. Die Veranstaltung beginnt um 9:30 Uhr.

Quelle: DBV

Focus Schwein am 25. 9. 2018

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Bröring lädt nach Twistringen ein zum „Focus Schwein“ und hat das folgende Programm zusammengestellt:

Dr. Ludger Breloh, REWE
Perspektiven der Schweinehaltung
aus Sicht der REWE Group

Dr. Gereon Schulze Althoff, Tönnies
Schweinehaltung aus Sicht
des Vermarkters

Dr. Dirk Hesse, AgriKontakt
Ringelschwanz + Dünge-VO +
Geld verdienen = Xaletto ?

Dr. Lutz Wagner
Entscheiden in Stress-Situationen

Anschließend Podiumsdiskussion mit den Referenten

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Zwecks Planung wird um eine verbindliche Anmeldung bis zum 18. September 2018 per Fax 0 44 43 97 01 17, per Telefon 0 44 43 97 00 oder E-Mail anmeldung@broering.com gebeten. Kostenlose Parkmöglichkeiten stehen direkt am Gelände zur Verfügung. Für Verpflegung ist bestens gesorgt.

Programm und Anmeldung finden Sie auch hier:

Ort:
BEST 3 Geflügelernährung GmbH
Ringstr. 16, 27239 Twistringen

Steigende Futterkosten belasten Milcherzeuger

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Niedersachsens Milcherzeuger kommen erneut unter wirtschaftlichen Druck. Im vergangenen Jahr haben die Landwirte mit dem Schwerpunkt Milchviehhaltung deutlich aufholen können, das Jahr 2018 hat sie nach Mitteilung des Landvolk-Pressedienstes erneut stark zurückgeworfen. Die wirtschaftlichen Kenndaten sind nach einer Aufstellung der Agrarmarktinformationsgesellschaft (AMI) in Bonn in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent eingebrochen. Den größten Effekt haben die geringeren Milcherzeugerpreise, die im ersten Halbjahr 2018 um 7,6 Cent je Kilogramm gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sind. Auch geringere Erlöse für Altkühe schlagen sich auf der Einnahmenseite nieder. Auf der anderen Seite sehen sich die Milcherzeuger auf ihren Rechnungen für Futter mit deutlich höheren Kosten konfrontiert. Für Futtergetreide gilt das ebenso wie für Grundfutter. Im Trockensommer 2018 ist in den Grünlandregionen die Futterernte weggetrocknet, das betrifft in erster Linie den Grasaufwuchs auf den Wiesen, aber auch die wärmeliebenden Maispflanzen haben unter der anhaltenden Trockenheit zuletzt stark gelitten. Die knappe Futterernte hat den Preisen Auftrieb gegeben, Sojaschrot als Kraftfutterkomponente dagegen wurden zuletzt etwas günstiger gehandelt.

Betriebswirtschaftler bemessen die Wirtschaftlichkeit der Milchviehhaltung als Deckungsbeitrag je Kuh und Jahr. Bei einer Jahresleistung von 8.500 Kilogramm Milch ist dieser im ersten Halbjahr 2018 auf 750 Euro abgeschmolzen, gegenüber dem Vorjahr mit einem Wert von 1.069 Euro ein Einbruch um mehr als 25 Prozent. Von diesem Betrag müssen noch weitere feste Kosten, zum Beispiel zur Arbeitserledigung oder für Gebäude, bezahlt werden. Aktuell stehen die Milchviehhalter noch schlechter da als vor den Krisenjahren 2015 und 2016. Lediglich im Jahr 2017 konnten auskömmliche Deckungsbeiträge erzielt werden. Für viele Betriebe war diese Phase der Erholung deutlich zu kurz. Die Erzeugerpreise zeigen momentan wieder etwas nach oben, die variablen Kosten dagegen ziehen weiter an. Die Milchviehhalter setzen ihre Hoffnung jetzt darein, dass die zu erwartenden Steigerungen auf der Einnahmeseite über ein höheres Milchgeld die Steigerungen auf der Kostenseite mehr als aufwiegen. So könnten in dem von der Dürre geprägten Krisenjahr zumindest viele Milcherzeuger am Ende doch noch von einem durchwachsenen Jahr als Fazit sprechen.

Quelle: Landvolk Niedersachsen