Start Blog Seite 96

Q-Fieber: Für Tier und Mensch gefährlich

Von Dr. Joachim Lübbo Kleen, Fachtierarzt für Rinder (Cowconsult)

Die Rinderhaltung in Deutschland muss sich mit nur vergleichsweise wenigen Tierseuchen auseinandersetzen: BHV-1 (IBR) und BVD sind anzeigepflichtig und weitestgehend kontrolliert, von einzelnen Ausbrüchen abgesehen. Bei den meldepflichtigen Krankheiten beschäftigt neben der Paratuberkulose vor allem das Q-Fieber die Milchviehhalter immer wieder.
Q-Fieber wurde erstmals in den 1930 Jahren bei Arbeitern an australischen Schlachthöfen festgestellt: Der Name rührt vom englischen „Query“ her, Q-Fieber könnte also als „Rätselfieber“ übersetzt werden. Die Symptome waren zwar deutlich, die Ursache aber damals noch unbekannt. Mittlerweile ist klar, dass Q-Fieber bis auf Neuseeland weltweit verbreitet ist. In Europa brachte in den Jahren 2008 und 2009 ein massiver Ausbruch in den Niederlanden die Erkrankung in die Schlagzeilen: Ausgehend von Milchziegen wurde Q-Fieber als Zoonose auf mehrere tausend Menschen in der Umgebung der Betriebe übertragen. Hierbei erkrankten etwa 4000 Personen klinisch und zeigten grippeähnliche Symptome, mehrere Dutzend Personen verstarben nach Komplikationen, vor allem schweren Lungenentzündungen.

Ziegen und Rinder betroffen
Durch diese Verbindung zu Milchziegen wird Q-Fieber nach wie vor häufig als Erkrankung wahrgenommen, die vor allem die kleinen Wiederkäuer, also Schafe und Ziegen, betrifft. Allerdings kommt in Deutschland die Mehrzahl der Meldungen zu Q-Fieber aus Rinderbeständen. So geht die niedersächsische Tierseuchenkasse derzeit davon aus, dass Q-Fieber in deutlich mehr Beständen vorkommt, als eigentlich bekannt ist und die Erkrankung wird beispielsweise für Baden-Württemberg vom Friedrich-Löffler-Institut als „endemisch“, also regelmäßig vorkommend, bezeichnet. Der Impfstoffherstellers CEVA betreibt ein Monitoring auf Q-Fieber und erhält regelmäßig Hinweise auf das Vorkommen von Q-Fieber aus dem gesamten Bundesgebiet. Festzuhalten bleibt, dass Q-Fieber weit verbreitet ist und viele Betriebe ihren Infektionsstatus nicht kennen, da die Folgen, wie z.B. schlechte Besamungsergebnisse, auf andere Ursachen geschoben und nicht mit Q-Fieber in Verbindung gebracht werden. Das Unwissen über eine möglicherweise bestehende Infektion betrifft zudem eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung.

Immunsuppressive Wirkung von Q-Fieber
Beim Rind sind Aborte, bzw. Verkalbungen eine Folge von Q-Fieber-Infektionen, stellen aber nur die auffällige Spitze des Krankheitsgeschehens dar. Betroffene Betriebe berichten davon, dass Besamungserfolge zurückgehen und Umbuller oder bei der Trächtigkeitsuntersuchung vermehrt nicht tragende Tiere festgestellt werden.


Zum Weiterlesen, melden Sie sich hier einfach für den kostenfreien Empfang des zweimonatlichen Hoftierarzt E-Magazin an. Sie erhalten den Download Link zum E-Magazin mit diesem Artikel direkt nach Ihrer Anmeldung:

 

Moderne Milchkuhhaltung zum Anfassen

Bundesweite Aktionen zum Internationalen Tag der Milch am 1. Juni

Anlässlich des Internationalen Tages der Milch öffnen Milchbäuerinnen und Milchbauern bundesweit am 1. Juni ihre Höfe und zeigen, wie Kühe gehalten und gemolken werden.

Der Internationale Tag der Milch wurde 1957 von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Internationalen Milchwirtschaftsverband (IDF) ins Leben gerufen.

Weltweit wird an diesem Tag über Herstellung und die Vorzüge von Milch und Milchprodukten informiert. „Der Internationale Tag der Milch bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich bei einer der bundesweit zahlreichen Aktionen über das Leben der Milchkühe, die Herausforderungen der Milchbauern und das Produkt Milch aus erster Hand zu informieren.

Die Milchproduktion ist nicht nur ein wichtiger Pfeiler der deutschen Landwirtschaft, sondern auch für den Erhalt von bundesweit 4,7 Mio. Hektar Grünland von Bedeutung.“, so Karsten Schmal, Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes.

Milcherzeugung in Deutschland bzw. Nordwesteuropa hat im weltweiten Vergleich den niedrigsten CO2-Fubßabdruck und ist damit deutlich klimaverträglicher als gemeinhin angenommen. Außerdem steht sie für die Erhaltung von Grünland – als Kohlenstoffspeicher und Fläche für Biodiversität. Wichtigste Voraussetzung für den Grünlanderhalt ist aber die Nutzungsmöglichkeit durch die Tierhaltung.

In Deutschland produzieren aktuell etwa 63.000 Milcherzeuger ein gesundes und hochwertiges Lebensmittel. Rund um den Internationalen Tag der Milch werden in Zusammenarbeit mit den Landesbauernverbänden und den Landesvereinigungen für Milch informative und unterhaltsame Aktionen für alle Altersklassen durchgeführt. Dabei werden Landwirte mit Verbrauchern, Schulklassen, Politikern und Medien über moderne Milchkuhhaltung und das Lebensmittel Milch in den Dialog kommen.

Informationen zu den bundesweit geplanten Veranstaltungen finden Sie unter www.bauernverband.de/tag-der-milch-2019

BMEL: Neuregelung der Kastenstandhaltung, mehr Platz für Schweine

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird heute die Länder- und Verbändebeteiligung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einleiten.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Mit unserem Verordnungsentwurf schaffen wir mehr Platz und Tierwohl im Stall. Gleichzeitig berücksichtigen wir aber auch die wirtschaftlichen Notwendigkeiten der Schweine haltenden Betriebe. Ich weiß um die Herausforderungen, vor denen sie stehen – weitere Strukturbrüche in der Sauenhaltung wollen wir mit unserem Vorschlag vermeiden.

Beides bringen wir zusammen: Tierwohl und Wettbewerbsfähigkeit. Vorgesehen ist konkret, dass nach einer Übergangsfrist die Fixationszeit von Sauen deutlich verkürzt, die Länge des Kastenstands und die Mindestgröße der Abferkelbucht erhöht werden. Gleichzeitig ermöglichen wir es den Betrieben, während dieser Zeit die vorhandenen Kastenstände im Deckzentrum weiter zu nutzen und sich auf die Umstellung einzustellen. Die Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, das wäre gerade für die kleinen Betriebe nicht machbar. Mit der Frist stellen wir ihre Wettbewerbsfähigkeit sicher und schaffen Investitionssicherheit. Dafür müssen die Sauenhalter ein verbindliches Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag stellen. Wir wollen die Produktion bei uns in Deutschland halten, nur hier haben wir Einfluss auf die Bedingungen.“

Hintergrund:
Am 24.11.2015 hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt mit der Vorschrift des § 24 Absatz 4 Nummer 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), nach der „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken“ können muss, befasst. Nach Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt sind die Anforderungen der genannten Vorschrift nur dann erfüllt, wenn die Breite des Kastenstandes mindestens der Widerristhöhe (= Stockmaß) des Schweines entspricht oder dem Tier die Möglichkeit eröffnet wird, die Gliedmaßen ohne Behinderung in die beiden benachbarten leeren Kastenstände durchzustrecken.

Im Lichte dieses Urteils entspricht der überwiegende Teil der deutschen Sauen haltenden Betriebe derzeit nicht der geltenden Rechtslage. Eine kurzfristige Durchsetzung der Rechtslage auf Basis des Urteils des OVG Sachsen-Anhalt durch die zuständigen Behörden der Länder würde für viele Betriebe zu erheblichen Belastungen führen und nicht zu leisten sein.

Mit der jetzt vorgesehenen Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bekommen die Sauenhalter die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit, aber auch klar kommuniziert, was das Ziel ist.

Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs:

Deckzentrum
Zukünftige maximal zulässige Fixationsdauer von Sauen im Kastenstand: Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 8 Tage zugunsten der Gruppenhaltung.
Zukünftige Anforderung an den Kastenstand:
Mindestbreite: Widerristhöhe der Tiere abzüglich ca. 17 %, definiert in drei „Größenklassen“
Mindestlänge: 220 cm statt der bisher üblichen 200 cm.

Abferkelbereich
Zukünftige maximal zulässige Fixationsdauer: Reduzierung von derzeit ca. 35 auf 5 Tage – lediglich Fixation um den Geburtszeitraum herum.
Zukünftige Anforderung an den Kastenstand: Die Mindestlänge soll zukünftig 220 cm statt den bisher üblichen 200 cm betragen.
Zukünftige Mindestgröße der Abferkelbucht: In der Abferkelbucht muss eine für die Sau uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von mindestens 5 m² zur Verfügung stehen und die Sau muss sich ungehindert umdrehen können.

Übergangsfristen
Übergangsfrist 15 Jahre, nach 12 Jahren müssen die Betriebe ein verbindliches Umstellungskonzept vorlegen sowie, falls erforderlich, einen Bauantrag gestellt haben. Die Behörden können im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten eine Verlängerung um längstens zwei Jahre genehmigen.

Quelle: BMEL

Bundesministerium stellt neue Stallbaukonzepte vor, die für Tierhalter wirtschaftlich und gesellschaftlich akzeptiert werden

Was Tieren guttut, gesellschaftlichen Anforderungen entspricht und für Landwirte machbar ist: All das vereint der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft maßgeblich geförderte „Virtuelle Stall der Zukunft“. Wissenschaftlich wurde untersucht, wie innovative, tierwohlorientierte Schweineställe der Zukunft aussehen können, die gesellschaftlich akzeptiert werden und gleichzeitig praktisch realisierbar sind. Mit den Entwicklungen aus dem Innovationsprojekt können Landwirte künftig per Baukastensystem ihren modernen Stall für Sauen, Ferkel oder Mastschweine planen und dafür betriebsindividuell Kosten kalkulieren.

Dazu Julia Klöckner: „Die Arbeit von Landwirten wird in der Gesellschaft immer intensiver begleitet und diskutiert – auch die Bedingungen in Ställen und welche Auswirkung Tierhaltung auf Wasser, Boden und Klima hat. Wer mit Nutztierhaltern spricht, der merkt, dass sie sensibel mit diesem Thema umgehen. Denn wenn wir in Deutschland Nutztierhaltung auch zukünftig erfolgreich betreiben möchten, braucht sie breite gesellschaftliche Zustimmung und muss gleichzeitig ökonomisch gut aufgestellt sein.“

Hier setzt das Ministeriums-Projekt „Virtueller Stall der Zukunft“ an, es leistet einen beeindruckenden Beitrag. Es wurden all jene zusammengebracht, die es für die Konzeption innovativer, wirtschaftlich tragfähiger und gesellschaftlich akzeptierter Ställe braucht: Wissenschaftler, Bürger, Landwirte und Tierexperten, Stallbauer. Um mehr Tierwohl geht es, mehr Platz und Beschäftigung, aber auch um mehr Transparenz und die Ästhetik der Ställe. Jeder konnte seine Sichtweise einbringen, Bewusstsein wurde geschaffen für die Position des jeweils anderen. Deutlich wurde: Den einen Stall der Zukunft gibt es nicht, um betrieblichen und regionalen Besonderheiten gerecht werden zu können.

Julia Klöckner: „Die Mehrkosten eines solchen Stalls und der Haltungsbedingungen kann nicht allein der Landwirt tragen. Verbraucher müssen bereit sein, für die Anforderungen, die sie stellen, auch an der Kasse zu zahlen. Durch unser staatliches Tierwohlkennzeichen wird es möglich sein, den Mehrwert der so erzeugten Produkte abzubilden. Daher arbeite ich an der schnellen Einführung. Der Verordnungsentwurf zum Gesetz, das von der EU-Kommission grünes Licht bekommen hat, ist in Arbeit.“

Hintergrund:
Kernergebnisse der Stallbaukonzepte sind:
• mehr Platz und Bewegungsfreiheit für Sauen, Ferkel und Mastschweine,
• getrennte Funktionsbereiche,
• unbegrenztes Angebot von Raufutter, Stroheinstreu oder anderem organischen Beschäftigungsmaterial,
• Möglichkeiten zum Duschen und Wühlen für Mastschweine,
• Zugang zu einem Außenklimabereich für alle Tiere ab 30 kg Gewicht und
• Stallbau aus Holz, um Nachhaltigkeitsanforderungen und ästhetischen Aspekten gerecht zu werden.

Am „Virtuellen Stall der Zukunft“ beteiligt waren die Georg-August Universität Göttingen (Koordination, gesellschaftliche Akzeptanz, ökonomische Betrachtung), die Christian-Albrechts Universität zu Kiel (Tierzucht und -haltung), die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Marketing), die Richard Hölscher GmbH und Co KG (Stallbau), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Quelle: BMEL

Zwischenstand Milchviehbefragung: Investitionspläne steigen

Der Prozentsatz deutscher Rindviehhalter, die in Melkanlagen investieren wollen, ist 2019 im Vergleich zu 2018 gestiegen.

Das zeigt der aktuelle Zwischenstand der Befragung durch AgriDirect Deutschland GmbH bei deutschen Milchviehhaltern. Bei den telefonischen Interviews wurden diverse Daten, wie z. B. der aktuelle Einsatz und Investitionspläne in Melktechnik, aber auch die Neubau- und Renovierungspläne in Ställe abgefragt. Dieser Zwischenstand, nach ca.
2.000 Interviews, kann sich bis zum Ende der Befragung noch ändern.

Investitionspläne Melkanlagen
Der Anteil der Milchbauern, die in Melkanlagen investieren wollen, steigt mit 2,7% in 2019. Dies ist der höchste Wert seit 2015! 63,5% davon möchten in einen Melkroboter investieren, 16,3% in einen Fischgräten-Melkstand.

Renovierungspläne gestiegen
Die Renovierungspläne steigen, nach einem Abwärtstrend, von 2,5% im Jahr2018 auf 3,5% im Jahr 2019 und entsprechen wieder dem Stand von 2017. Die Neubaupläne sinken unwesentlich von 6,6% im Jahr 2018 auf 5,9%. Im vergangenen Jahr erst stieg dieser Prozentsatz um 1,6%.

Pläne Fütterungstechnik stabil
Auch der Anteil der Milchbauern, die in Fütterungstechnik investieren wollen, steigt leicht an. Nach einem Abwärtstrend in den letzten Jahren scheinen sich die Investitionspläne in Fütterungstechnik zu stabilisieren (5,6%). 60 % möchten in eine angehängte Maschine investieren, 21,5% in einen Selbstfahrer und 11,2% in ein automatisches Fütterungssystem (Futterroboter).

Fahrsilos investieren in 2020
9% der Milchbauern möchten in Fahrsilos investieren. Ein Viertel davon plant eine Investition in der ersten Hälfte des Jahres 2020. 17,8% möchtet in die zweite Hälfte von 2020 investieren.

Quelle: AgriDirect Deutschland GmbH

Initiative Tierwohl schreibt zum zweiten Mal den „Innovationspreis Tierwohl“ aus

  • Bewerbungsfrist startet am 01.06.2019 und endet am 30.09.2019
  • Mitmachen können Nutztierhalter, Fachexperten und Wissenschaftler, die sich mit innovativen Ansätzen zur Haltung von Hähnchen, Puten oder Schweinen bewerben
  • Umgesetzte Projekte in der Landwirtschaft werden prämiert, eingereichte wissenschaftliche Projekte können Fördergelder erhalten

Die Initiative Tierwohl (ITW) schreibt zum zweiten Mal den „Innovationspreis Tierwohl“ aus. Ab dem 1. Juni 2019 können sich Schweine-, Hähnchen- und Putenhalter, Fachexperten und Wissenschaftler in zwei Kategorien bewerben. Die Tierhalter können sich mit bereits umgesetzten Projekten um ein Preisgeld bewerben. Zugleich haben Fachexperten und Wissenschaftler die Möglichkeit Fördergelder für geplante Projekte zu gewinnen. Die ITW zeichnet neuartige Ansätze aus, die das Tierwohl, dessen Messbarkeit beziehungsweise die Tiergesundheit in der Nutztierhaltung von Schweinen, Hähnchen und Puten fördern. Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen für ein Preisgeld oder eine Projektförderung ist der 30. September 2019.

„Wir freuen uns sehr, dass wir zum zweiten Mal den Innovationspreis Tierwohl ausloben könnten“, sagt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. „Die Initiative Tierwohl treibt das Tierwohl in der Nutztierhaltung Schritt für Schritt in der Breite voran. Innovationen können helfen dabei ganz neue Wege zu erkennen. Wir sind davon überzeugt, dass die deutsche Landwirtschaft in Sachen Tierwohl eine Vorreiterrolle einnehmen kann und möchten mit dem Innovationspreis dazu beitragen. Deshalb wollen wir alle Landwirte, Experten und Wissenschaftler, die sich mit innovativen Ideen für mehr Tierwohl einsetzen, ermutigen sich zu bewerben.“

Die Jury des Innovationspreises Tierwohl besteht aus den Mitgliedern des Beraterausschusses der ITW. Sie entscheidet darüber, welche Projekte den Zuschlag einer Projektförderung erhalten oder welche Landwirte mit einem Preisgeld belohnt werden. Die Gewinner des Preisgelds erhalten jeweils 10.000 Euro, die Zweitplatzierten 7.000 Euro und die Drittplatzierten 5.000 Euro. Die Höhe der Projektförderung ist dagegen nicht festgelegt. Sie wird von der konkreten Bewertung der Projekte und den voraussichtlichen Kosten abhängen.

Weiterführende Informationen finden Interessierte hier

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Tierwohl soll deutschlandweit systematisch erfasst werden

In die Frage, wie es in Deutschland um das Wohl der Nutztiere bestellt ist, kommt Bewegung. Das Thema Tierwohl wird in der Fachwelt wie auch in der Gesellschaft kontrovers und mit Leidenschaft diskutiert. Anders als im Umweltbereich, in dem regelmäßig Daten über die Umweltwirkungen verschiedener Sektoren veröffentlicht werden, existieren für den Bereich Tierwohl aber keine vergleichbaren Publikationen. Das jetzt angelaufene Projekt „Nationales Tierwohl-Monitoring“ (NaTiMon) will hier Abhilfe schaffen.

Zwar werden auch jetzt schon regelmäßig Daten zu einzelnen Aspekten des Tierwohls erhoben. Sie ergeben aber kein vollständiges Bild, weil nur bestimmte Produktionsrichtungen und Tierarten erfasst werden oder keine tierwohlbezogenen Auswertungen vorliegen. Der Mangel an belastbaren Informationen führt dazu, dass Diskussionen – auch im politischen Raum – oft unsachlich und wenig zielgerichtet verlaufen. Divergierende Einschätzungen darüber, ob es den Nutztieren gut oder schlecht bzw. besser oder schlechter geht als in der Vergangenheit, machen es schwierig, Lösungsstrategien zu entwickeln, die gesellschaftlich akzeptiert werden.

Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des Projekts, Grundlagen für ein regelmäßiges, indikatorengestütztes Monitoring zu erarbeiten, die in eine Berichterstattung über das Tierwohl in der Nutztierhaltung in Deutschland münden und Veränderungen über die Zeit deutlich machen. Hierfür werden geeignete tier-, management- und ressourcenbezogene Indikatoren für die wichtigsten Nutztiere Rinder, Schweine, Geflügel sowie Forellen und Karpfen aus Aquakultur ausgewählt und erprobt. Einbezogen werden die Bereiche Haltung, Transport und Schlachtung.

Das Projekt NaTiMon wird mit rund 3 Millionen Euro vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Nutztierhaltung gefördert. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das interdisziplinäre Projektteam besteht aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Thünen-Instituts, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, des Statistischen Bundesamts, des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), des Friedrich-Loeffler-Instituts, der Universität Kiel und der Hochschule Osnabrück. Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Mitte Mai 2019 ist das Projektteam zu seinem ersten Arbeitstreffen beim KTBL in Darmstadt zusammengekommen. Während des zweitägigen Treffens wurden inhaltliche und organisatorische Aspekte der Projektarbeit besprochen, die wesentlich für ein Gelingen des Vorhabens sind.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Sauenhalter fordern Bestandsschutz für ihre Ställe

Tempo der Änderungsvorschriften überfordert die Familienbetriebe
Vor einem zu rasanten Tempo bei der Änderung tierschutzrelevanter Vorschriften für Sauenhalter warnt das Landvolk Niedersachsen. Sie könnten gleich in zwei Bereichen der Ställe, im Deckzentrum sowie auch im Abferkelbereich, mit neuen Vorschriften konfrontiert werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will nach dem sogenannten Magdeburger Kastenstandsurteil die Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung in einem Zug für beide genannten Stallabteile novellieren. Damit müssten die Sauenhalter in einer zwölfjährigen Übergangsfrist beide Haltungsbereiche ändern und würden mit massiven Anpassungen konfrontiert. „Das bedeutet das Aus der meisten Familienbetriebe“, befürchtet Hubertus Berges als Vorsitzender des Veredlungsausschusses im Landvolk Niedersachsen. Das Landvolk fordert vielmehr im Abferkelbereich einen dauerhaften Bestandsschutz für bestehende Ställe. Die zusätzlichen Vorgaben sollten nur für Neubauten gelten.

Der Ausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung auch die Ergebnisse des wissenschaftlichen Verbundprojektes InnoPig ausgewertet. Für dieses Projekt haben Forschungsteams verschiedene Haltungssysteme für den Abferkelstall in zwei Versuchsstationen untersucht. Im Projekt wurden drei Abferkelsysteme verglichen. Am besten schnitten die Bewegungsbuchten ab, bei denen der Ferkelschutzkorb fünf Tage genutzt wird. Hier hatten die Sauen mehr Bewegung, die Anzahl der erdrückten Ferkel war ähnlich gering wie bei der Verwendung des Ferkelschutzkorbes über 28 Tage. Beim kompletten Verzicht auf den Ferkelschutzkorb passierte es zu häufig, dass die Sau ihre Ferkel erdrückt. Ein weiteres Ergebnis dieses wissenschaftlichen Projektes belegt, dass die Zahl der Ferkelverluste in übergroßen Abferkelbuchten ansteigt, weil die kleinen Ferkel den Bezug zu ihrer Mutter verlieren. Vergleichbare Ergebnisse belegen auch österreichische Untersuchungen. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nun die Ergebnisse seines von ihm geförderten Projektes zur Kenntnis nehmen und von völlig überzogenen und tierschutzwidrigen Maßen für die Abferkelbucht Abstand nehmen“, interpretiert Hubertus Berges die Versuchsergebnisse.

Voraussetzung für eine Umsetzung der neuen Haltungsvorgaben zum Tierschutz in die Praxis muss nach Einschätzung des Landvolkes eine Vereinfachung des Genehmigungsrechts sein. Für Ersatzinvestitionen, die nicht mit einer Bestandsausweitung verbunden sind, sollte ein vereinfachtes Anzeigeverfahren ausreichen. „Wenn der zwischen dem Bau- und Tierschutzrecht bestehende Zielkonflikt von der Politik nicht zeitnah gelöst wird, dann hat die Politik spätestens nach Ende der Übergangszeit die Sauenhaltung in Deutschland komplett abgeschafft“, zieht Hubertus Berges als Vorsitzender des Veredlungsausschusses ein düsteres Fazit aus der Sitzung. Dies könne und dürfe kein politischer Wille sein!

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Promotion: BERGIN® Kälberhilfe SL

Diät-Ergänzungsfuttermittel für Kälber zur Stabilisierung des Wasser- und Elektrolythaushaltes. BERGIN® Kälberhilfe SL ist eine hocheffektive Elektrolyt-Diättränke – das „Akut-Produkt“ für sehr junge Kälber oder schwere Verdauungsstörungen. Besonders schnell und vollständig löslich in warmem Wasser.

Enthält schnell verfügbare Elektrolyte und Energie in Form von Laktose (natürliche Energiequelle). Ein komplexes Puffersystem wirkt einer Übersäuerung entgegen. Durch seine praktische Instantqualität ist BERGIN® Kälberhilfe SL schnell und vollständig in warmem Wasser löslich. Der dabei entstehende Sprudeleffekt macht ein mühevolles Auf- und Umrühren der Lösung überflüssig.

Quelle: Bergophor

Baden-Württemberg: 3 Millionen Kilogramm Fisch aus heimischer Aquakultur

Produktionssteigerung bei Regenbogenforelle und Elsäßer Saibling

In Baden‑Württemberg lag die Produktion in Aquakulturanlagen im Jahr 2018 bei insgesamt mehr als 3 Millionen Kilogramm (Mill. kg) Fisch. Das ist eine Steigerung von etwa 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Diese Erzeugung erfolgte nach Angaben des Statistischen Landesamtes in 97 Aquakulturbetrieben.

Zur Produktionssteigerung hat vor allem die Regenbogenforelle (+5,6 %) beigetragen, die zusammen mit der Lachsforelle (+14,7 %) drei Viertel (entspricht ca. 2,2 Mill. kg) an der Gesamtmenge einnimmt. Den Unterschied zwischen den beiden biologisch identischen Arten macht die Fütterung. Wenn die Regenbogenforelle mit einem speziellen1 Futter ernährt wird, erhält das Fleisch eine rötliche Färbung und wird dann mit dem Handelsnamen Lachsforelle verkauft. Die Regenbogenforelle bleibt also weiterhin mit Abstand die beliebteste Fischart in der Aquakultur. Mit einem Produktionsanstieg von gut 100.000 kg (+19,7 %) erfährt der Elsäßer Saibling2 die größte prozentuale Zunahme unter den bedeutendsten Fischarten. Wie schon 2017 rangiert er hinter der Regenbogenforelle (einschließlich Lachsforelle) auf Platz zwei.

Neben den forellenartigen Fischen nimmt der Karpfen eine Nischenposition in der baden-württembergischen Aquakultur ein. Mit einer Erzeugung von ca. 33.000 kg (+11,3 %) beträgt der Anteil an der gesamten Fischmenge lediglich 1 %.

In der Erhebung über die Aquakulturerzeugung wird zudem die Brut- und Aufzucht erfasst. Darunter fallen Betriebe, die Laich oder Jungtiere erzeugen und diese an andere Betriebe vertreiben. Die Aufzucht für die eigenbetriebliche Mast wird hierbei nicht berücksichtigt. Im Bundesland konnten 13 Betriebe mit Verkaufsproduktion mit Laich und Jungtieren, zwei Betriebe nur mit Laich und 19 Betriebe nur mit Jungtieren identifiziert werden.

In der Größenstruktur werden die Unterschiede innerhalb der Branche deutlich. Während die 39 Betriebe mit über fünf Tonnen Jahreserzeugung mehr als 97 % der Gesamtproduktion generieren, sind es bei den restlichen 58 weniger als 3 %.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg