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Wie viel Restmilch darf im Euter bleiben?

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Von Dr. Dirk Hömberg, Spezialberater für Melktechnik und Eutergesundheit, Münster

Nach dem Melken kann sich auch in den Eutern heutiger Hochleistungskühe noch kritisch viel Restmilch befinden. Doch bleibt nach dem Melken zu viel Milch im Euter, werden Milchleistung und Eutergesundheit beeinträchtigt. Warum ist das so und wie lässt sich zu viel Restmilch verhindern?

Darüber, wie leer die Euter nach dem Melken sein müssen, scheiden sich die Geister. Während viele Landwirte auf Grund ihrer Erfahrung bestrebt sind, die Euter möglichst vollständig auszumelken, sehen Berufskollegen sowie einige Vertreter von Melktechnikindustrie und Beratung das entspannter. Sie argumentieren, dass es völlig normal sei, wenn sich nach dem Melken noch Milch in den Eutern befindet. Und schädlich sei „das bisschen Rest­milch“ auch nicht, weil es ja beim nächsten Melken heraus käme. Wer hat da nun Recht?

Ehe man diese Frage beantworten kann, muss man erst einmal klären, wo und warum sich nach der Abnahme der Melkzeuge noch Milch im Euter befindet und welche Auswirkungen sie auf das Eutergewebe hat.

Nachgemelke gibt es nach wie vor
Wohl jedermann bekannt sind die klassischen Nachgemelke. Dabei handelt es sich um „lose Restmilch“, die sich gegen Ende des Melkens in den Hohlräumen des Euters (Zisternen) ansammelt. Sie kann nur durch Hinunterdrücken der Melkzeuge gewonnen werden.

Da das zeitraubend und anstrengend ist, glauben es viele Milchviehhalter nur zu gerne, wenn man ihnen sagt, dass die Nachgemelke „moderner Hochleistungskühe“ vernachlässigbar gering seien. Umfangreichen Erhebungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden aus dem Jahre 2006 zufolge trifft diese Aussage jedoch nur bei Kühen mit kompakten, gesunden Eutern zu. Hier belaufen sich die Nachgemelkmengen tatsächlich meist nur auf 100 bis 200 g. Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn die Euter groß und faltig sind, wie es bei alten Kühen und fleischbetonten Rassen üblich ist. Solche Euter weisen Nachgemelke von bis zu 1 kg und mehr auf. In Einzelfällen, z.B. bei durch Mastitis geschädigtem Eutergewebe muss man sogar mit bis zu über 2 kg loser Restmilch rechnen.

Weiterhin zeigten die sächsischen Studien, dass Verteilung und Höhe der Nachgemelke kaum anders waren als 16 Jahre zuvor. So wurde bei über 4.000 Kühen ein durchschnittliches Nachgemelk von 370 g ermittelt. Dabei enthielten 38 % der Euter mehr als 500 g lose Restmilch. In knapp der Hälfte dieser Fälle lag das Nachgemelk sogar zwischen 1 und 2 kg. Ähnliches geben andere Forscher mit Durchschnittswerten von meist 300 bis 500 g und einer Spannweite von 0 bis 1,5 kg an.


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Notschlachtungen auf Rinder-Betrieben #TiHo-Tierschutztagung 2023

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Es gibt gute Gründe für die Notschlachtung eines Rindes und es gibt gute Gründe vorher genau abzuwägen, ob sie im Einzelfall die richtige Entscheidung darstellt. Auf der Tierschutztagung 2023 hielt Dr. Philipp Rolzhäuser (Universität Leipzig) dazu einen bemerkenswerten Vortrag.

In den einschlägigen Verordnungen (1) wird genau beschrieben, wann eine Notschlachtung auf dem Betrieb zulässig und, aus Gründen des Tierschutzes, geboten ist: ein ansonsten gesundes Tier hatte einen Unfall, der den Transport zum Schlachthaus aus Tierschutzgründen verbietet. Die notwendige Schlachttieruntersuchung kann dann ein amtlicher, aber auch ein approbierter, praktischer Tierarzt durchführen, sofern kein Interessenskonflikt vorliegt.

Notschlachtungen sind statthaft, beim Vorliegen von Knochenbrüchen, Muskel- und Sehnenrissen, großen, offenen und stark blutenden Wunden sowie bei Nerventraumata. Bei Diagnosen wie etwa Verlagerungen oder Verschluss von Magen-/Darmteilen oder der Gebärmutter, Schlundverstopfung, Gebärmutter- oder Scheidenvorfall muss der Veterinär eine Einzelfallentscheidung treffen.

Unzulässig und illegal ist die Notschlachtung z. B. bei Fieber, Infektionen, Stoffwechselstörungen, Abmagerung oder Altersschwäche. Kranke oder auch kachektische (ausgezehrte) Tiere dürfen nicht notgeschlachtet werden und das Fleisch muss immer genusstauglich sein.

Zwischen Unfall und tierärztlicher Untersuchung/Diagnose dürfen höchstens 24 Stunden vergangen sein. Bei der Notschlachtung muss der Tierarzt anwesend sein und natürlich müssen alle gesetzlichen Vorgaben für Betäubung und Schlachtung eingehalten werden.

In der Praxis werden die meisten Notschlachtungen sicher auch ordnungsgemäß durchgeführt. Die Analyse von 612 „Bescheinigungen zu Rinder-Notschlachtungen“ eines Schlachtbetriebs wirft allerdings Fragen auf. Die Ergebnisse dieser anonymisierten und pseudonymisierten Auswertung stellte Dr. Rolzhäuser detailliert vor.

Auf 62 Betrieben kam es innerhalb des Auswertungszeitraums
von 28 Monaten zu 1 bis 71 Notschlachtungen. Insgesamt 34 Tierärzte stellten jeweils zwischen 1 und 136 Begleitscheine aus.

92,4 % der Diagnosen lauteten auf Frakturen (Brüche), Traumata (Verletzungen), Rupturen (Muskelrisse) und Paresen (Ausfall motorischer Funktionen) , in 67,7 % der Fälle waren die Hintergliedmaßen betroffen. Allerdings fiel auf, dass einzelne Tierärzten immer dieselbe Diagnose stellten (z. B. 20-mal die Diagnose „Fraktur“).

In manchen Fällen machte auch eine Plausibilitätsprüfung der Begleitscheine stutzig. War überhaupt ein Tierarzt vor Ort, wenn auf den Scheinen nur eine Handschrift zu erkennen ist? Oder wenn lediglich Symptome statt einer Diagnose genannt wurden (z. B. „ausgegrätscht“ statt „Fraktur“). Auch gab es Begründungen, die keinesfalls eine Notschlachtung rechtfertigen, wie etwa Augentumor, Aggressivität oder Arthrose.

Verstöße gegen die rechtskonforme Notschlachtung sind natürlich strafbar (2), insbesondere bei „Falschbeurkundung im Amt“(Tierarzt) und „Anstiftung zur Falschbeurteilung“ (Landwirt). Deshalb: Wirtschaftliche Interessen der Tierhalter sowie die Kundenbindung für Tierärzte, sollten zu keiner Zeit zu einer Falschbeurteilung der Situation führen!

Anmerkungen:
(1)
VO853/2004 Anhang III Abschnitt I Kapitel VI
VERORDNUNG (EG) NR. 853/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
https://lexparency.de/eu/32004R0853/ANX_III/

VO (EU) 2019/627
Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019
zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates
https://lexparency.de/eu/32019R0627/

Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/BJNR298200012.html

(2)
Strafgesetzbuch (StGB) § 348 Falschbeurkundung im Amt
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__348.html

Strafgesetzbuch (StGB) § 271 Mittelbare Falschbeurkundung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__271.html

Tierschutzgesetz § 17 Nr. 2b
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Kuhgebundene Kälberaufzucht: TUM, HSWT und LfL forschen gemeinsam

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Die kuhgebundene Kälberaufzucht, bei der das Kalb nach der Geburt einige Zeit bei der Mutter oder einer Amme Milch säugt, trifft auf ein wachsendes Interesse von Milchviehhalter:innen. Einige Praxisfragen sind jedoch ungeklärt, beispielsweise wie Landwirt:innen überprüfen können, ob die Kälber ausreichend Milch erhalten. Ein neues Projekt von Technischer Universität München (TUM), Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HSWT) und Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) arbeitet an Lösungen.

Im Interview sprechen die Forschenden über Herausforderungen des Verfahrens und wie sie mit ihrem neuen Projekt an Ansätzen für die Praxis forschen. Julia Steinhoff-Wagner ist Professorin für Tierernährung und Metabolismus an der TUM. Dr. Jan Harms koordiniert an der LfL den Arbeitsbereich „Systeme der tierischen Erzeugung“. Prof. Eva Zeiler arbeitet als Tierärztin und leitet den Lehrstuhl für Tierproduktionssysteme in der ökologischen Landwirtschaft an der HSWT.

An welchen Stellen gibt es Forschungsbedarf bei der kuhgebundenen Kälberaufzucht?
Julia Steinhoff-Wagner (TUM): Aus meiner Sicht gibt es einige Grundsatzfragen, die bisher noch nicht geklärt wurden. In mancher Hinsicht, beispielsweise für den Immunstatus, bringt die kuhgebundene Kälberaufzucht Vorteile mit sich. Andererseits: Wird das Kalb erst später von seiner Mutter getrennt, ist damit deutlich mehr emotionaler Stress verbunden als direkt nach der Geburt. In unserem Forschungsprojekt ist es uns wichtig, das Tierwohl ganzheitlich zu betrachten. Wir müssen darauf achten, dass sich durch die kuhgebundene Kälberaufzucht das Tierwohl und die Tiergesundheit verbessern oder, wenn diese bereits auf einem guten Niveau sind, dort erhalten werden.
Unser Plan ist, Landwirt:innen zunächst mit einer Online-Umfrage zu befragen, welche Herausforderungen sie sehen. Dies umfasst Fragen der Tierernährung, zum Beispiel wie Kuh und Kalb entsprechend der Empfehlungen versorgt werden können, genauso wie den Bereich Landtechnik, etwa wie Fressgitter aussehen müssen, dass die Kuh jederzeit Zugang zu Futter hat und trotzdem das Kalb nicht hindurchschlüpfen kann.

Eva Zeiler (HSWT): Als Tierärztin finde ich besonders spannend, wie sich kuhgebundene Kälberaufzucht auf die Eutergesundheit und die Inhaltsstoffe auswirkt. Wenn mehrere Kälber an der Kuh saufen, wird das Euter häufiger komplett geleert, was sich positiv auswirkt. Andererseits haben wir beobachtet, dass die Zitzen durch das Saugen und fehlende Pflegemittel stark beansprucht werden und es zu Hyperkeratosen kommen kann.

Frau Prof. Zeiler, Sie beschäftigen sich in Ihrer Forschung intensiv mit Tierhaltung in der ökologischen Landwirtschaft. Dort gibt es Betriebe, die bereits erfolgreich kuhgebundene Kälberaufzucht praktizieren. Welche Erfahrungen mit kuhgebundener Kälberaufzucht konnten Sie bereits in der Praxis beobachten?
Eva Zeiler (HSWT): In der Tierarztpraxis wie auch bei Forschungsprojekten nehme ich wahr, dass immer mehr Betriebe Interesse an kuhgebundener Kälberaufzucht zeigen – aus Gründen der Arbeitswirtschaft, des Tierwohls oder der Tiergesundheit. Wir haben allerdings festgestellt, dass es nicht ein Standardsystem für alle Betriebe gibt. Wie ein Betrieb das Verfahren umsetzt, muss zum Hof, der Herde und den Arbeitsabläufen passen. Außerdem: Nicht für jeden Betrieb passt kuhgebundene Kälberaufzucht. Unsere Erfahrungen aus Forschung und Praxis werden wir in dem neuen Verbundprojekt einbringen.

Was hält Landwirt:innen aktuell noch davon ab, dieses Konzept auf ihren Höfen umzusetzen?
Jan Harms (LfL): Das Interesse von Landwirt:innen an dem Konzept wächst. Häufig spüren wir allerdings eine gewisse Unsicherheit. Sie fragen sich, wie sich das Konzept auf das Tierwohl auswirkt. Das betrifft zum einen die Kälber: Bekommen sie ausreichend Milch? Nehmen sie das Verfahren überhaupt an? Schließlich sieht man nicht mehr, wie viel das Kalb aus Eimer oder Tränkeautomat getrunken hat. Manche Landwirt:innen haben die Erfahrung gemacht, dass Kühe nicht immer mütterlich mit den Kälbern umgehen. Bezüglich der Kühe möchten wir die Eutergesundheit untersuchen und wie es sich auf Kuh und Kalb auswirkt, wenn nach einer langen Bindungsphase Kuh und Kalb getrennt werden. Neben Tierwohlfragen ist die Vermarktung noch ungeklärt. Wird der Zusatzaufwand auch am Markt und letztendlich von den Konsument:innen honoriert?

Eine Sorge landwirtschaftlicher Praktiker:innen ist, ob die Kälber genug Milch bekommen. Wie können Landwirt:innen dies sicherstellen?
Julia Steinhoff-Wagner (TUM): Zwei Zeitabschnitte sind besonders kritisch, wenn es um die Milchaufnahme geht: Direkt nach der Geburt und nach der Trennung von der Kuh. In diesen Phasen kommt es häufiger vor, dass die Kälber nicht genug Milch trinken. Daher ist es wichtig, in beiden Fällen die Kälber gut zu beobachten und falls nötig, Hilfestellung zu geben. So müssen die Kälber beispielsweise nach der Geburt lernen, das Euter zu finden oder nach der Trennung von der Mutter mit Eimertränken und Festfutter umzugehen. Damit Landwirt:innen, aber auch Dritte wie Berater:innen oder Tierärzt:innen bewerten können, ob das Kalb ausreichend versorgt ist, entwickeln wir Beurteilungsbögen, die sich vor allem mit den von außen sichtbaren Indikatoren beschäftigen.

Wie unterstützt die LfL aktuell interessierte Landwirt:innen dabei, kuhgebundene Kälberaufzucht auf ihren Betrieben umzusetzen?
Jan Harms (LfL): Mit Forschungsprojekten wie diesem erarbeiten wir wissensbasierte Lösungen für die Fragen der Landwirt:innen. Aus den Ergebnissen erstellen wir Beratungsunterlagen. Außerdem bieten wir mit Infoveranstaltungen eine Plattform, sodass sich Landwirt:innen vernetzen und über Erfahrungen austauschen können. Somit muss nicht jeder erst einmal selbst Erfahrungen sammeln, sondern wir können die Landwirt:innen mit dem gesammelten Wissen unterstützen.

Wie wirkt sich die Kuhgebundene Kälberaufzucht auf die Milchleistungsprüfung aus?
Eva Zeiler (HSWT): Aktuell fallen Kühe aus der Milchleistungsprüfung (MLP), wenn sie drei Mal nicht kontrolliert wurden. Das ist ein großes Problem – schließlich ist die MLP ein wichtiges Tool, um Tiergesundheit und Ernährungsstatus zu bewerten. Zuchtbetrieben fehlt darüber hinaus ohne MLP eine essenzielle Grundlage für die Zuchtwertschätzung. Gemeinsam mit dem LKV Bayern entwickeln wir in unserem Projekt eine Lösung dafür. Unsere Idee ist es, auf Basis der vorherigen Leistungen hochzurechnen, wie viel Milch die Kuh in der Phase gibt, in der sie das Kalb säugt. Zusätzlich sichern wir dies über die Tageszunahmen des Kalbes ab. Landwirt:innen müssen sich somit nicht mehr zwischen kuhgebundener Kälberaufzucht und Milchleistungsprüfung entscheiden.

Das Projekt: Kuhgebundene Kälberaufzucht auf Milchviehbetrieben in Süddeutschland – Entwicklungen von Indikatoren zur Bewertung von Tierwohl und Milchmengen

– Das Interesse von Milchviehbetrieben an kuhgebundener Kälberaufzucht wächst und manche Praktiker:innen setzen bereits auf das Konzept. Konkrete Leitlinien und Managementempfehlungen aus praxisorientierter Forschung fehlen allerdings bislang. Ziel des Projektes ist es, Umstellungshemmnisse zu identifizieren und geeignete Indikatoren zur Bewertung von Tierwohl und Milchmengen in der kuhgebundenen Kälberaufzucht auf Milchviehbetrieben in Süddeutschland zu entwickeln und diese zu erproben.

– Die Forschenden von HSWT, LfL und TUM befragen im Projekt Milchviehbetriebe mittels einer Online-Umfrage. Die Umfrage richtet sich an alle milchviehhaltenden Landwirt:innen unabhängig von der Haltungsform der Kühe und Kälber. Die Beantwortung des Fragebogens nimmt etwa 10-20 Minuten in Anspruch.

– Zudem werden mindestens fünf ausgewählte Betriebe, die kuhgebundene Kälberaufzucht praktizieren, umfassend hinsichtlich Trennungsmanagement und Umsetzung von Versorgungsempfehlungen untersucht. Dabei gehen die Wissenschaftler:innen speziell auf den Ernährungsstatus der Kälber und die getrunkene Milchmenge ein, um zum einen geeignete Tierwohlindikatoren für Kälber und Kühe in einem kuhgebundenen Aufzuchtsystem zu finden und zum anderen ein System zur Kompensation bei der Milchleistungsprüfung zu schaffen.

– Die Studie wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Quelle: Technische Universität München

Bayern und Baden-Württemberg starten gemeinsames Projekt „SüdSchwein4Klima“

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Im Projekt „Süddeutsche Schweinefleischerzeugung – zukunftsorientiert, klimafreundlich, wirtschaftlich (SüdSchwein4Klima)“ fand am 12. Januar 2024 in Seligweiler auf der bayerisch-baden-württembergischen Grenze das Auftakttreffen mit allen Partnern der Wertschöpfungskette statt.

Ausgangspunkt für die Projektidee war eine Fachtagung der Müller Gruppe (Müller Fleisch, Ulmer Fleisch und das Süddeutsche Schweinefleischzentrum Ulm-Donautal) im Oktober 2022. Bei dieser Tagung wurde gemeinsam mit Michaela Kaniber, bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, und Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sowie Vertretern der Wissenschaft, der Landesanstalten, der Bauernverbände und Vermarktungsorganisationen erörtert, wie mit allen Partnern der Wertschöpfungskette die Transformation zu einer noch nachhaltigeren, zukunftsorientierten und wirtschaftlicheren Schweinehaltung gelingen kann.

Gemeinsam zum Ziel
Das Projekt verfolgt das Ziel, den landwirtschaftlichen Betrieben ein Werkzeug zur Selbsthilfe an die Hand zu geben. Den Betrieben stehen somit mögliche Handlungsfelder und Maßnahmen in Richtung Klimafreundlichkeit zur Verfügung.

Konkret wird die bestehende Informationsplattform Qualifood®, welche vom Fleischprüfring e.V. betrieben wird, um ein Nachhaltigkeitsmodul erweitert, welches von allen schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg und Bayern genutzt werden kann. In diesem Modul werden Informationen zum Thema nachhaltige Schweinehaltung gebündelt werden.

Die Daten können entlang der Wertschöpfungskette genutzt werden. Die Analyse der Daten ermöglicht es zudem, vorhandene Daten und Ergebnisse innerhalb der Branche auszuwerten sowie vorhandene Potentiale und Datenlücken zu erkennen und für Folgeschritte zu verwenden. Ergänzend wird ein Klima-Check für die Schweinehaltung entwickelt, der die Einordnung der Klimafreundlichkeit der Betriebe ermöglicht. Dieser wird in das Nachhaltigkeitsmodul integriert werden und über Qualifood® möglichst allen schweinehaltenden Betrieben in Baden-Württemberg und Bayern zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zugänglich sein. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten eine Einschätzung ihrer Klimafreundlichkeit sowie Informationen über Maßnahmen, die ergriffen werden können, um ihre Klimafreundlichkeit noch weiter zu steigern.

Des Weiteren zielt das Projekt darauf ab, eingesparte Emissionspotenziale durch die Nutzung von Biogasanlagen zu berechnen sowie Emissionsminderungspotentiale in der süddeutschen Schweinezucht aufzuzeigen. Erkenntnisse hierüber werden ebenfalls in das Nachhaltigkeitsmodul eingespeist.

Partner des Projekts
Lead Partner des Projekts ist der Schweinezuchtverband Baden-Württemberg e.V. (SZV), Koordinator ist das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg – Schweinehaltung, Schweinezucht – (LSZ Boxberg). Weitere Partner der Operationellen Gruppe sind der Fleischprüfring e.V., die Universität Hohenheim mit der Landesanstalt für Agrartechnik und Bioenergie, die Bodensee-Stiftung, Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V., Bayerischer Bauernverband KdÖR, Bioland Erzeugerring Bayern e.V., Raiffeisen Viehzentrale GmbH, Erzeugergemeinschaft Südbayern e.G., Erzeugergemeinschaft Franken-Schwaben w.V., Ringgemeinschaft Bayern e.V., UEG Hohenlohe-Franken w.V., Müller Fleisch GmbH, Süddeutsches Schweinefleischzentrum Ulm Donautal GmbH, Ulmer Fleisch GmbH, Bayerische Bauern Marketing GmbH sowie fünf landwirtschaftliche Betriebe.
Förderung der Maßnahmen

Das Projekt wird gefördert im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-AGRI). Die Projektförderung ist eine Maßnahme des Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III). Das Projekt wird durch das Land Baden-Württemberg und über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) finanziert. Das Projekt läuft bis Ende 2024.

Quelle: Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg

Haltungsform-Kennzeichnung ab Sommer 2024 mit fünf statt vier Stufen

* Die Haltungsform-Kennzeichnung wird fünfstufig
* Bezeichnungen der Stufen werden an staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst
* Anforderungen der staatlichen Kennzeichnung, die voraussichtlich ab Mitte 2025 für Schweinefleisch in der Breite im Handel zu finden sein wird, werden ab 2025 auch in der Haltungsform übernommen
* Haltungsform-Kennzeichnung und staatliche Tierhaltungskennzeichnung können gemeinsam genutzt wurden

Die bekannte Haltungsform-Kennzeichnung wird fünfstufig. Die bislang vierte Stufe wird aufgeteilt. Konventionelle Tierwohl-Programme werden durch die Trägergesellschaft, wie bislang auch, in die vierte Stufe eingeordnet. Für die Bio-Programme wird es eine separate fünfte Stufe geben. Außerdem erhalten die fünf Stufen jeweils neue Bezeichnungen, die denen der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung entsprechen. Diese Änderungen treten für alle Bereiche der Haltungsform im Sommer 2024 in Kraft. Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch wird voraussichtlich im Sommer 2025 in der Breite in den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) zu finden sein. Bereits zu Beginn desselben Jahres werden die Tierhaltungskriterien für die Schweinehaltung in der Haltungsform an diejenigen der staatlichen Kennzeichnung angepasst. Durch diese Anpassungen können beide Kennzeichnungen nebeneinander im Markt genutzt werden.

Verbraucher können sich weiterhin an der Haltungsform-Kennzeichnung orientieren, um eine schnelle Einordnung über das Anforderungsniveau des jeweiligen Tierwohlprogramms zu erhalten. Sie gilt für frisches Fleisch und verarbeitete Produkte vom Schwein, Rind, Geflügel und Kaninchen. Darüber hinaus ist sie auch bei Milch und Milchprodukten zu finden.

„Mit der Einführung der fünften Stufe in unserem Haltungsform-Kennzeichnungssystem setzen wir ein starkes Signal für fortwährende Transparenz im Bereich des Tierwohls“, so Robert Römer, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese Gesellschaft ist Trägerin der Haltungsform-Kennzeichnung und der Initiative Tierwohl. „Die Haltungsform erlaubt es Verbrauchern weiterhin, eine bewusste und informierte Entscheidung beim Kauf tierischer Produkte zu treffen und unterstützt unsere Mission, Transparenz über Tierhaltungsbedingungen zu schaffen. Verbraucher können sich künftig beim Kauf von frischem Schweinefleisch an der staatlichen Kennzeichnung oder der Haltungsform orientieren. Die Anforderungen aus dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind zukünftig auch in den jeweiligen Stufen der Haltungsform integriert. Eine Verwirrung der Verbraucher kann so vermieden werden.“

Eine weitere Neuerung: Für Kommunikationszwecke, etwa auf Messen und Veranstaltungen, wird die fünfstufige Haltungsform-Kennzeichnung durch ein neues Logo repräsentiert. Dieses Logo wird jedoch nicht auf Verpackungen verwendet, sondern dient als übergeordnetes Logo ohne Bezug zu einer Stufe oder einem Produkt.

Über die Haltungsform-Kennzeichnung
Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine vierstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse, die im Laufe des Jahres 2024 auf fünf Stufen umgestellt wird. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Programme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, Bünting Gruppe, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen.

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH ist Trägerin der Haltungs-form-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Zahlen zur Haltungsform-Kennzeichnung: Entwicklung des Tierwohls in Deutschland

„Die Veröffentlichung der Haltungsform-Zahlen unterstreicht unser Engagement für Transparenz und kontinuierliche Verbesserung im Bereich des Tierwohls“, kommentiert Robert Römer, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Diese ist die Trägergesellschaft der Haltungsform-Kennzeichnung und der Initiative Tierwohl. „Die Verschiebungen und Fortschritte sind ein klares Signal für die positiven Veränderungen im Produktangebot, auch durch die Initiative Tierwohl.“

Schweinefleisch: Deutliche Verschiebung von Stufe 1 nach Stufe 2
Die Zahlen zeigen eine deutliche Verschiebung im Selbstbedienungssegment von Stufe 1 (7,1 %) nach Stufe 2 (84,9 %) im Bereich Schweinefleisch. Hier ergaben vorangehende Erhebungen aus dem Jahr 2021 eine Verteilung von 22 % in Stufe 1 und 68 % in Stufe 2 in den Selbstbedienungsregalen. Das bedeutet: innerhalb eines Jahres ist der Anteil der gekennzeichneten Schweinefleischware in der Stufe 2 von 68 % (2021) auf rund 85 % (2022) gewachsen. Diese Verschiebung von Stufe 1 zu Stufe 2 ist das Ergebnis der zunehmenden Umstellung der Sortimente auf das Tierwohlprogramm der Initiative Tierwohl (ITW). Aber auch in den Stufen 3 und 4 ist das Bestreben der Einzelhändler deutlich zu erkennen, den Kunden mehr Auswahlmöglichkeiten zu bieten, was sich auch in den Bedientheken widerspiegelt.

Haltungsform SB Regal © ITW

Geflügel: Breites Angebot trotz Herausforderungen
Das Engagement in der Initiative Tierwohl hat dazu geführt, dass umfangreiche Teile des Geflügelsortiments in Stufe 2 (90,8 % bei Hähnchen, 96,3 % bei Pute) angeboten werden. Trotz Wirtschaftskrise und der Pandemie konnte das breite Angebot in den Stufen 3 und 4 bei 8,4 % (Hähnchen) bzw. 3,3 % (Pute) mit einer Vielzahl von Produkten erhalten bleiben.

Rindfleisch: Stärke in den Stufen 3 und 4, Herausforderungen in Stufe 2
Bei Rindfleisch waren an der Bedientheke die Haltungsstufen 3 und 4 (insgesamt 20,3 %) vergleichsweise stark vertreten. In der Stufe 2 zeichnet sich mit einstweilen 3,8 % ein langsam wachsender Bereich ab. Der weitaus größte Anteil war nach wie vor in der Stufe 1 (39,4 %) vertreten oder noch nicht gekennzeichnet (36,8 %). Größere Mengen in der Stufe 2 sind absehbar, sobald mehr Milchviehbetriebe auf Programme wie QM+ umstellen.

Milch: Wachsende Kennzeichnung und Perspektiven für die Zukunft
Die Kennzeichnung bei Milch, die die Mengenverfügbarkeit bei der Stufe 2 bei Rindfleisch durch die Lieferung von Schlachtkühen beeinflusst, wächst weiter. In 2022 wurden immerhin schon 18,1 % der verkauften Waren in den Stufen 3 und 4 abgesetzt.

Über die Haltungsform-Kennzeichnung
Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine vierstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Programme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, Bünting Gruppe, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY und REWE. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen.

Die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH ist Trägerin der Haltungs-form-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de.

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

McDonald’s Deutschland tritt der Initiative Tierwohl bei: Ein Meilenstein für mehr Tierwohl in der Gastronomie

* Die Initiative Tierwohl (ITW) kündigt im Rahmen der Grünen Woche 2024 die Teilnahme von McDonald’s Deutschland an der Initiative Tierwohl und der Haltungsform-Kennzeichnung an.
* McDonald’s wird deutschlandweit schrittweise über das Jahr 2024 sein Angebot an Schweinefleischprodukten auf ITW-Ware umstellen.
* Die Umstellung der Geflügelprodukte ist für Anfang 2025 geplant.

Im Rahmen der Grünen Woche 2024 gab die Initiative Tierwohl (ITW) heute ihre Zusammenarbeit mit McDonald’s Deutschland bekannt. McDonald’s wird deutschlandweit schrittweise über das Jahr 2024 sein Angebot an Schweinefleischprodukten auf ITW-Ware umstellen. Darüber hinaus wird auch die bekannte Haltungsform zur Orientierung für die Gäste genutzt. Die Umstellung der Geflügelprodukte ist schrittweise ab 2025 vorgesehen.

„Wir können damit ein wichtiges Zeichen in unserer Branche setzen und wollen gleichzeitig unserer Verantwortung nachkommen und unsere Gäste in den Restaurants über die zugrunde liegende Tierhaltung transparent informieren“, erklärt Diana Wicht, Supply Chain Lead bei McDonald’s Deutschland.

„Die Teilnahme von McDonald’s Deutschland an der ITW markiert einen wichtigen Schritt für das Tierwohl-Engagement in der Gastronomiebranche“, sagte Robert Römer, Geschäftsführer Initiative Tierwohl. „Die Entscheidung von McDonlad’s bestätigt unsere Mission, mehr Tierwohl in die Breite zu tragen. Die Initiative Tierwohl versteht sich als Tierwohl-Programm, das möglichst vielen Landwirten ein Engagement für das Wohl möglichst vieler Tiere ermöglicht, damit möglichst viele Verbraucher mit ihrer Kaufentscheidung dazu beitragen können. Dass McDonald’s Deutschland an der ITW teilnimmt, fördert diesen Ansatz und entfaltet enorme Breitenwirkung. Es zeigt klar, dass mehr Tierwohl auch in der Gastronomie möglich ist. Weitere Unternehmen aus der Branche sind eingeladen, dem Beispiel von McDonald’s zu folgen und sich ebenfalls der Initiative Tierwohl anzuschließen.“

Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH

Schwarzköpfige Fleischschafe – Agrarministerium fördert vom Aussterben bedrohte Rasse

Die Zuchterhaltungsprämie für die vom Aussterben bedrohte Rassen wird auf das Schwarzköpfige Fleischschaf ausgeweitet. Damit werden neben diversen Rinder-, Schweine-, Pferde- und Ziegen- jetzt zehn Schafrassen durch das Land Niedersachsen gefördert. Für Schafe erhalten Züchterinnen und Züchter beispielsweise bis zu 30 Euro im Jahr pro Tier, das im Herdbuch eingetragen ist. Für eine Förderung muss ein kulturhistorischer Bezug zu Niedersachsen vorliegen, die Tiere müssen mindestens fünf Jahre gehalten und züchterisch genutzt werden.

Der Bestand des Schwarzköpfigen Fleischschafes hat sich in den vergangenen Jahren weiter verringert, so dass der Nationale Fachbeirat für tiergenetische Ressourcen den Gefährdungsstatus als Beobachtungspopulation (BEO) festgestellt hat. Mit der Aufnahme der Schwarzköpfe in die Liste der förderfähigen Rassen möchte das Land ein stärkeres Engagement für diese Rasse fördern, neue Züchterinnen und Züchter gewinnen und einen Anstieg der Tierbestände erzielen.

Wohin können sich interessierte Züchterinnen oder Züchter wenden?
Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Hintergrund
Der Erhalt alter und bestandsgefährdeter Nutztierrassen ist wichtig für die tiergenetische Vielfalt und die Biodiversität. Gefördert werden beispielsweise Pferde wie das ostfriesisch-altoldenburgische Schwere Warmblut, das Deutsche Schwarzbunte Niederungsrind, das Leineschaf oder das Bunte Bentheimer Schwein. Die Tiere sind die Grundlage für die züchterische Weiterentwicklung, um sich auf veränderte Rahmenbedingungen wie Umweltverhältnisse, Bewirtschaftungsmethoden oder Verbrauchererwartungen einstellen zu können. Die Landschaftspflege und der Naturschutz profitieren ebenso von der Rassenvielfalt.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Innovative Geflügelzucht: UV-Desinfektion statt Antibiotika

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Infektionskrankheiten stellen ein großes Problem in der Geflügelzucht dar. Sie zwingen Geflügelhalter zum Einsatz von Antibiotika. Doch die Keime können dadurch Resistenzen gegen die Medikamente entwickeln. Über tierische Produkte gelangen diese resistenten Erreger auch in Lebensmittel. Der häufige Einsatz von Antibiotika stellt daher für Tiere und den Menschen ein potenzielles Gesundheitsrisiko dar. Mit einem kompakten Gerät, das mehrere Verfahren wie die UV-Desinfektion, die Photokatalyse und die Partikelfiltration kombiniert, wollen Forschende am Fraunhofer AST gemeinsam mit Partnern den Einsatz von Antibiotika nachhaltig senken und die Luftqualität im Stall für das Tierwohl verbessern.

Gerade in großen Zuchtbetrieben sind die Betreiber häufig zur Verabreichung von Antibiotika gezwungen, um den Ausbruch schwerer Krankheiten zu verhindern. Doch die Keime können sich an die Medikamente gewöhnen und Resistenz entwickeln. Eine weitere Gesundheitsgefährdung für die Tiere – und damit letztlich auch für den Menschen – kann sich durch die Stallluft ergeben. Diese ist in den Betrieben häufig durch Ammoniak und die sogenannten VOCs (Volatile Organic Compounds) aus den Ausscheidungen der Tiere belastet. Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung von Stallhygiene und Tierwohl ist daher groß. Eine Alternative zum Antibiotikaeinsatz, die zugleich die Stallluft aufbereitet, entwickeln Forschende am Fraunhofer IOSB-AST in enger Zusammenarbeit mit der PURION GmbH und der Gesellschaft zur Förderung von Medizin-, Bio- und Umwelttechnologien e.V. (GMBU). Ein neuartiges portables Gerät, das sich etwa an der Decke anbringen lässt, kombiniert mit UV-Desinfektion, Photokatalyse und Partikelfiltration mehrere Verfahren zum Entkeimen und Eliminieren schädlicher chemischer Verbindungen. Es soll das Auftreten von Infektionserkrankungen, die mit Antibiotika behandelt werden müssen, senken.

Das kompakte Gerät kann schnell und flexibel in bestehende Geflügelzuchtanlagen integriert werden. Es eignet sich für geschlossene Ställe und kann daher auch in der Schweinemast eingesetzt werden. Zudem kann es gegen Viruserkrankungen zum Einsatz kommen, beispielsweise bei der Bekämpfung der Vogelgrippe, die vor allem in den Wintermonaten grassiert. Gefördert wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL.

Desinfektion und Abbau von Gasen
Im Gerät sorgen UVC-LEDs für die kontinuierliche Desinfektion der Stallluft. »UV-Strahlung wirkt in bestimmten Wellenlängenbereichen stark mikrobiozid, die Krankheitserreger werden durch Schädigung der DNA deaktiviert«, erklärt Thomas Westerhoff vom Fraunhofer IOSB-AST in Ilmenau. Im Vergleich zu den klassischen Quecksilberdampflampen sind LEDs vibrationsfest, bieten mikrobiologisch effizientere Wellenlängen zum Deaktivieren von Viren, Bakterien und Schimmelpilzen und benötigen keine Aufwärmzeiten. Zudem sind sie völlig quecksilberfrei und damit auch für die Umwelt unbedenklich.

Für die kontinuierliche Reduktion von chemischen Luftbelastungen durch Ammoniak und VOCs werden aktuell üblicherweise UVA-LEDs verwendet. »UVA-Strahlen treffen auf im Gerät integrierte photokatalytisch aktive Oberflächen. Die Photokatalyse basiert darauf, dass bei diesem Vorgang aus der Feuchtigkeit der Luft hochreaktive Hydroxyl-Radikale gebildet werden, die organische Stoffe oxidieren bzw. verbrennen. Viele organische Verbindungen lassen sich mehr oder weniger gut abbauen«, sagt der Wissenschaftler. Im Projektverlauf soll nun untersucht werden, welchen Einfluss die Wellenlänge der Strahlungsquelle in Kombination mit unterschiedlichen Photokatalysatoren auf die Effizienz der Photokatalyse hat und ob sich hierdurch noch weitere Leistungssteigerungen erzielen lassen.

Innovation für die Geflügelzuchtbranche
Die Forschenden untersuchen und bewerten im Projekt auch verschiedene Verfahren, mit denen sich eine photokatalytisch aktive Oberflächenschicht größenmäßig anpassen lässt, und welcher der vielen verfügbaren Photokatalysatoren für den Abbau der in der Stallluft vorkommenden chemischen Verbindungen am effizientesten und geeignetsten ist. Eine wichtige Rolle spielt ein noch zu entwickelndes Filtersystem, welches die Ansammlung von Staubpartikeln auf der photokatalytischen Schicht verringern soll. »Das Ziel unseres Projektes ist eine vollendete, mobile Apparatur als echte Innovation für die Geflügelzucht. Ein reduzierter Einsatz von Antibiotika senkt die Wahrscheinlichkeit des Auftretens weiterer Resistenzen. Zudem verringert sich die Belastung der Geflügelprodukte mit Antibiotika. Dies gilt auch für die Belastung der Abwässer aus der Geflügelzucht«, so der Forscher.

Quelle: Fraunhofer-Gesellschaft

Mehr Tierwohl durch mobiles Schlachten: Forschende der Universität Leipzig arbeiten an Projekt zu hofnaher Schlachtung

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Tiere werden nicht selten mehrere Stunden transportiert – aus Kostengründen oder weil es logistisch durch die Zentralisierung der Schlachthöfe nicht anders möglich ist. In dieser Zeit empfinden sie Stress – eine Tatsache, die viele Landwirte für ihre Tiere nicht mehr hinnehmen möchten. Ein Trend, der sich gerade herausbildet, ist daher das mobile, hofnahe Schlachten. Es trägt nicht nur zu mehr Tierwohl bei, sondern auch zu größerer Regionalität, denn immer mehr Verbraucher:innen möchten wissen, woher das von ihnen konsumierte Fleisch stammt.

Prof. Dr. Ahmad Hamedy und Dr. Philipp Rolzhäuser vom Institut für Lebensmittelhygiene der Universität Leipzig leiten die Studie „Hofnahe Schlachtung im Dialog“, in dem sie Tierschutz, Hygiene und Vorgehensweisen bei der mobilen Schlachtung untersuchen. Auch beim Leipziger Tierärztekongress vom 18. bis 20. Januar 2024 wird dieses Thema eine Rolle spielen.

Die Forschenden der Veterinärmedizinischen Fakultät untersuchen in ihrem im Juli 2022 gestarteten Projekt unter anderem die Cortisolkonzentration in Blut, Speichel und Muskulatur der toten Tiere, um deren Stresslevel kurz vor der Schlachtung festzustellen und um die Qualität des Fleisches besser beurteilen zu können. „Unser Ziel ist ein Wissenstransfer in die Praxis. Wir planen beispielsweise einen E-Learning-Kurs für Tierärzte, Fleischer und Landwirte, in dem wir ihnen die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf der mobilen Schlachtung erklären“, berichtet Rolzhäuser. Bei dieser Art der Schlachtung wird das Tier auf dem Hof betäubt, entblutet und anschließend zum Schlachthof gebracht. Diesen Prozess muss immer ein amtlicher Tierarzt/in überwachen, was angesichts des zunehmenden Personalnotstandes in den Veterinärämtern und der vergleichsweise geringen Vergütung für diese Tätigkeit immer stärker zum Problem wird. Auch die Kosten für eine mobile Schlachtung seiner Tiere können für den Landwirt höher als bei längeren Transporten zum Schlachthof sein. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand für die Zulassung einer mobilen Schlachtung, der je nach Bundesland variiert.

Dennoch, so sagen Hamedy und Rolzhäuser, ist die mobile Schlachtung vor allem bei Rindern auf dem Vormarsch – in erster Linie aus Gründen des Tierschutzes. Ein Großteil der Schweine und Rinder werde aber immer noch zum Schlachthof transportiert und dort geschachtet. In Schweden beispielsweise ist eine vollmobile Schlachtung, bei der alle Schlachtschritte bei den toten Tieren noch auf dem Hof durchgeführt werden, viel stärker verbreitet als in Deutschland. Rolzhäuser und Hamedy arbeiten daran, dass diese Art der Schlachtung auch in Deutschland vorankommt. In Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro in Thüringen entwickeln sie gerade einen mobilen Schlachthof für verschiedene Tierarten, den es so in Deutschland noch nicht gibt. Diese wäre vor allem für Regionen interessant, in denen es wenig Schlachthöfe gibt und die Tiere deswegen lange Transportwege zurücklegen müssen.

Prof. Hamedy macht sich für eine Kennzeichnung des Fleisches im Handel auch nach der Art der Schlachtung stark. „Viele Verbraucher denken, dass Tiere aus Bio-Höfen tierschutzgerechter geschlachtet werden als andere, aber das stimmt nicht“, erklärt er. Auch die Art der Betäubung sei mit Blick auf das Tierwohl von Belang. .

Rolzhäuser und Hamedy werden im Rahmen eines Forschungsprojekt im nächsten Jahr eine App entwickeln, die die mobile Schlachtung erleichtern soll, etwa durch vereinfachte Absprachen zwischen Tierärzten, Landwirten und Fleischern. „Dann muss künftig die Tierärztin oder der Tierarzt bei der Schlachttieruntersuchung gegebenenfalls nicht mehr unbedingt vor Ort sein. “, berichtet Dr. Rolzhäuser. Beide Forscher setzen sich auch für eine tierschutzgerechte Betäubung der Schlachttiere ein, etwa durch Optimierungen am Fangstand oder der Betäubungsbox.

Auf der Fachmesse vetexpo, die den Leipziger Tierärztekongress begleitet, stellt unter anderem eine Firma eine mobile Komplettlösung für eine tierfreundlichere Hofschlachtung vor.

Quelle: Universität Leipzig