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Stressfreie Schlachtung von Mastschweinen im mobilen Schlachtanhänger

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Kann eine Schlachtung von Schweinen weitestgehend stressfrei durchgeführt und damit bestmögliche Fleischqualität geschaffen werden? Dies ist eine der Kernfragen, mit denen sich LAND.LUFT, ein Unternehmen der Lindner Group aus dem niederbayrischen Arnstorf, seit Herbst 2016 beschäftigt hat.

Im Mittelpunkt des Tierwohl-Projektes steht die artgerechte Haltung von Schweinen der Rassekreuzung Schwäbisch-Hällisches Schwein/Duroc. Die Tiere werden ganzjährig in einem großen Areal im Freiland gehalten und erreichen im Alter von 7 bis 9 Monaten die gewünschten Schlachtgewichte von 140-170 kg. Um den Transportstress zum Schlachthaus zu vermeiden, werden die Tiere vor Ort auf der Weide geschlachtet.

Hierfür wurde ein spezieller Schlachtanhänger mit der erforderlichen EU-Zulassung ent-wickelt, in dem die Schweine betäubt und entblutet werden. Die weitere Herrichtung der Schlachttiere, inklusive der Fleischuntersuchung, wird in einem nahe gelegenen Zerlege-betrieb vollzogen.

Da bislang kaum Erkenntnisse über die mobile Schlachtung beim Schwein vorliegen, wurde dieses Tierwohl-Projekt wissenschaftlich durch Prof. Manfred Gareis und dem Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit der Tierärztlichen Fakultät der LMU begleitet. Die Ziele der Studie lagen dabei auf der Beurteilung der Aspekte Tiergesundheit, Tierschutz, und Tierwohl sowie der Kriterien zur Fleischhygiene, Lebensmittelsicherheit und Fleischqualität. Mit den Ergebnissen lassen sich schließlich Empfehlungen zur mobilen Schlachtung beim Schwein ableiten.

Untersucht und beprobt wurden 66 Mastschweine aus ganzjähriger Freilandhaltung an insgesamt 11 Schlachttagen zwischen November 2017 und März 2018. Tierwohl- und Tierschutzprobleme, wie Technopathien und Verletzungen durch Kannibalismus, wurden bei den Schweinen dieser Studie nicht festgestellt.

Aufgrund der Laktatmessungen im Blut und der Cortisolmessungen im Speichel konnte eine nahezu stressfreie Schlachtung der Schweine belegt werden. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind den Ergebnissen zufolge der Einsatz von geschultem Personal, eine frühzeitige Gewöhnung der Schweine an den Schlachtanhänger und die Vermeidung der Einzel-separierung der Tiere unmittelbar vor der Betäubung.

Die zulässigen Zeitspanne zwischen Betäubung und Entblutung konnte immer eingehalten und damit einem wesentlichen Tierschutzkriterium Rechnung getragen werden. Ebenso wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Prozesshygienekriterien erfüllt. Eine Zeit über eine Stunde zwischen Entblutung und Ausweiden eines Tieres wirkte sich nicht negativ auf die Prozesshygiene, Fleischqualität und Keimbelastung der Organe aus. Die bei der visuellen Fleischuntersuchung erhobenen Organbefunde (hier speziell von Lunge und Leber) dokumentierten einen sehr guten Gesundheitszustand der Schweine. Anhand der Bestimmung des pH-Wertes, der Leitfähigkeit und des Tropfsaftverlustes konnte die Fleischqualität aller Schlachtkörper als sehr gut beurteilt werden.

Ein Transport von lebenden Tieren zum Schlachtbetrieb findet nicht statt, stattdessen kommt der Schlachtanhänger zum Tier. Damit wird gewährleistet, dass sämtliche Belastungen, die mit dem Transport verbunden sind, vermieden werden und wichtigsten Bedürfnissen der lebenden Tiere Rechnung getragen wird. Alleine das Verlassen der gewohnten Umgebung erzeugt Stress, hinzukommen unbekannte Geräusche, Gerüche, das Abladen, die Wartebuchten und das Zutreiben zur Betäubung in fremder Umgebung. Diese für die Schweine verängstigenden Faktoren entfallen bei der mobilen Schlachtung komplett.

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse der Studie, dass mit der mobilen Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung sämtliche Anforderungen an Tierschutz, Tierwohl, Lebens-mittelsicherheit, Fleischhygiene und Fleischqualität aus tiermedizinischer und hygienischer Sicht erfüllt und rechtskonform umgesetzt werden können. Die Resultate der wissen-schaftlichen Untersuchungen sind in einer Dissertationsarbeit dokumentiert, die Hanna Wullinger-Reber an der LMU eingereicht hat („Mobile Schlachtung von Schweinen aus Freilandhaltung- Tierschutz, Fleischqualität und Lebensmittelsicherheit“).

Sicher ein interessantes Konzept! Diese Art der Schlachtung eignet sich wohl am ehestens für Zusammenschlüsse regionaler Mäster und Metzger. Dann wären kurze Wege zwischen den Höfen und auch die vorgeschriebene Ausweidung innerhalb einer Stunde zu gewähr-leisten. Einige Almbetriebe in Österreich hätten auch Interesse an mobiler Schlachtung, könnte so doch den Schweinen ein Transport über schlechte Wegstrecken erspart werden. Knackpunkt wäre allerdings auch hier die Zeitspanne bis zur Ausweidung.

Eine Idee zum mobilen Einsatz, auch an Höfen mit Stallhaltung, hätte Hanna Wullinger-Reber auch schon. Dort könnte nämlich ein kleiner Fressplatz mit Zugang ins Freie, an den der Schlachtanhänger andocken kann, die Lösung sein. Wenn auch dieser Extra-Fressplatz eine EU-Zulassung erlangt, könnte hier z. B. betäubt und im Anhänger entblutet werden. Das Wichtigste sei immer, betont die junge Doktorandin, dass die Tiere den Ort der Betäubung kennen.

Zwar dürfte diese Art der Schlachtung kaum „massentauglich“ sein, aber die Lindnersche Firmen-Kantine, einige Hotels und sogar Sterneköche gehören schon zu den Abnehmern des Schweinefleischs aus Weidehaltung und -schlachtung.

Tierhalter entschieden sich häufig zum Ausstieg

Landwirtschaft mit Tierhaltung stufen immer mehr Bauern bundesweit als schwieriges Unterfangen ein. Das Landvolk Niedersachsen zitiert aus den Ergebnissen der Viehzählungsergebnisse vom November 2018. Danach hat sowohl der Schweine- als auch der Rinderbestand einen deutlich niedrigeren Stand erreicht als von wenigen Jahren. Mit 26,44 Mio. Schweinen haben die Statistiker den niedrigsten Schweinebestand seit November 2004 ermittelt, der Rinderbestand wird mit 11,95 Mio. Tieren bundesweit als historisch niedrig bewertet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Schweinebestand um 1,14 Mio. Tiere oder 4,1 Prozent reduziert, bei den Rindern wurden 332.000 Tiere oder 2,7 Prozent weniger gezählt als im Jahr zuvor. Bei den Zuchtsauen sank die Zahl der gehaltenen Tiere um 3,8 Prozent auf 1,83 Mio. Tiere. Auf 7.800 Höfen bundesweit wurden im November 2018 noch Zuchtsauen gehalten, jeder Vierte davon war in Niedersachsen beheimatet. 5.500 Landwirte in Niedersachsen hatten auf ihren Höfen Schweine im Stall. Die Zahl der Schweine verringerte sich um 3,8 Prozent auf 8,385 Mio. Tiere, bei den Rindern gab es einen Rückgang von 2,4 Prozent auf 2,542 Mio. Tiere, darunter waren 849.000 Milchkühe.

Die Tierhalter geben viele Gründe für ihre Entscheidung zum Ausstieg an. So ermittelte das dem Bundeslandwirtschaftsministerin unterstellte Thünen-Institut in Braunschweig im Sommer neben Veränderungen im Fleischverzehr eine ganze Reihe von neuen Anforderungen, die Tierhalter eher zum Ausstieg als zur Anpassung veranlassen. Dazu zählen beispielsweise die recht stringenten Vorschriften der neuen Düngeverordnung, das Verbot der betäubungslosen Kastration, um dessen Aufschub intensiv debattiert wurde, der Verzicht des Kupierens von Ringelschwänzen beim Schwein sowie die Auflagen zur Haltung von Sauen in Kastenständen. Die Tierhalter vermissen klare Aussagen, wie sie sich auf diese neuen Anforderungen einzustellen haben. Ehe sie ihre Ställe mit hohen Investitionssummen umbauen oder erneuern, wählen sie lieber den Ausstieg, zumal auch für Baugenehmigungen heute große Hürden zu bewältigen sind.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Miteinander reden statt pauschale (Vor-) Urteile fällen

„Dialog statt Protest“ lautet das Motto zur nunmehr fünften Auflage der Aktionsplattform „Wir machen Euch satt“ anlässlich der Internationalen Grünen Woche. Am 18. Januar findet zur Eröffnung der Grünen Woche in Berlin die zentrale Aktion am Brandenburger Tor statt, zudem werden sich zahlreiche Landwirte bundesweit mit eigenen Ideen diesem Motto anschließen. Die Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen beteiligen sich an diesem Wochenende mit Aktionen, um die Verbraucher für wichtige intensiv diskutierte Themen der Landwirtschaft zu sensibilisieren und für ein Mehr an Akzeptanz zu werben, teilt der Landvolk-Pressedienst mit.

In Berlin wecken vor dem Brandenburger Tor ein großer Mähdrescher, viel Korn, 153 Menschen – so viele ernährt ein Landwirt heute! – und ein Landwirt die Aufmerksamkeit, um mit den Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. In Niedersachsen bereiten die Kreisverbände weitere Aktionen für dieses Wochenende vor: So wird beispielsweise die Vereinigung des Emsländischen Landvolks (VEL) gemeinsam mit den Bürgern in der Fußgängerzone „aktiv“ den Tisch decken: Nur mit den Erzeugnissen aus der Landwirtschaft kann man sich an den gedeckten Tisch setzen. Landwirte sind offen für den Dialog, stellen sich den Fragen der Verbraucherinnen und Verbraucher und wünschen sich, dass mehr Bürger nachfragen, was es mit der täglichen Arbeit auf den Höfen auf sich hat. Pauschale Kritik und Proteste in den (sozialen) Medien treffen Landwirte und ihre Familien sehr und führen teilweise so weit, dass sie sich ausgegrenzt und an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen. Mit Transparenz und Offenheit wollen Landwirte dieser Fehlentwicklung und Falschinformationen entgegentreten. „Unsere Bauernfamilien sind wichtige Stützen für die ländlichen Räume, für die Gesellschaft und sorgen mit ihren Produkten und Dienstleistungen für das Wohl der gesamten Bevölkerung“, sagt Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke. Daher lautet seine Forderung: Redet mit uns statt über uns! Frag den Landwirt, warum er 300 Kühe hält statt 30, warum Pflanzenschutz sein muss, warum das Ferkel kastriert werden muss. Jeder Landwirt, jede Bäuerin und jeder Hofnachfolger werden nicht nur an diesem Aktionswochenende Antwort geben, sie sind auch darüber hinaus jederzeit Ansprechpartner. Das sind Infos aus erster Hand und keine Gerüchte aus dem Internet – fordern die Bauern zum Dialog auf.

Weitere Infos zu den Aktionen in Niedersachsen unter www.landvolk.net.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Technopathien beim Rind

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Auf der LAG-Tagung am 18. Oktober 2018 sprach Dr. Matthias Müller, Veterinärdirektor und Fachtierarzt für Pathologie beim LGL Erlangen, über „Technopathien des Rindes“. Sein Vortrag war so interessant, dass wir ihn um ein Interview zum Thema baten. (LAG steht für „Landesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene und Tierschutz in Bayern“ und LGL für „Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit“.)

Zu den Technopathien zählen alle haltungsbedingten Schäden, vom Dekubitus über Klauen-erkrankungen bis zum Sehnenriss. Der Pathologe spricht im Interview über „lokale und systemische Folgen“ des Dekubitus. Von „Perikarpitis“ oder „Phlegmone“ als lokale, bis zu Blutvergiftungen oder Pyämien als systemische Folgen, bei der es z. B. zu Herzklappenentzündungen kommen kann.

Klauenerkrankungen gehören zu den häufigsten Abgangsursachen bei Milchkühen. Ein großer Anteil tritt dabei in den ersten 30 Tagen nach der Abkalbung auf. Woran das liegt erklärt Dr. Matthias Müller ebenso, wie die „komplizierten Klauenerkrankungen“, bei denen tieferliegende Strukturen betroffen sind. Hier können die Ursachen sowohl im Tier als auch in der Umwelt liegen.

Häufig sieht der Pathologe Kühe deren Probleme Resultat von Haltung, Fütterung und hoher Leistung sind. Deswegen ist die Früherkennung von entscheidender Bedeutung und fachgerechte Klauenpflege. Wir fragten nach, in welchem Ausmaß die der Landwirt selbst durchführen kann und sollte.

Abschließend geht es im Gespräch und die Transportfähigkeit von Tieren, die ein Klauen-leiden oder Dekubitus haben und was passiert, wenn sie nicht mehr transportfähig sind. Zum letzten Punkt hier zwei Links

1) Leitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von adulten Rindern
2) Praxisleitfaden zur Bestimmung der Transportfähigkeit von Schweinen

Und hier das vollständige Interview:

Frohe Weihnachten!

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Wir wünschen ein frohes Fest für Mensch und Tier. Vielen Dank an alle Freunde, Leser, Abonnenten für die Unterstützung im ersten Jahr!

Milchkühe: Ausstieg aus der Anbindehaltung

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Die Anbindehaltung von Rindern wird in Deutschland heftig diskutiert. Der Bundesrat hat sich für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung ausgesprochen. Der Grund: Wegen der dauerhaften Fixierung sind die Tiere in ihrem Normalverhalten stark eingeschränkt. Die Anbindehaltung stellt deshalb kein tiergerechtes Haltungsverfahren dar. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Thünen-Institut damit beauftragt, die Folgen eines solchen Verbots abzuschätzen.

Bundesweite Daten zur ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern existieren zwar nicht. Ihr Umfang lässt sich jedoch mit Daten aus der Landwirtschaftszählung 2010, in der auch Haltungsverfahren und Weidegang erhoben wurden, abschätzen: Demnach wurden 2010 auf ca. 31.500 Betrieben rund 650.000 Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Das entspricht einem Anteil von rund 35 Prozent der Milchviehbetriebe und 15 Prozent aller Milchkühe.

Von diesen Zahlen ausgehend und unter Berücksichtigung des Strukturwandels haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Thünen-Instituts hochgerechnet, dass bei der vom BMEL vorgeschlagenen Übergangsfrist von zehn Jahren im Jahr 2027 schätzungsweise noch 13.500 Betriebe mit rund 270.000 Milchkühen von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wären. Die meisten dieser Betriebe sind vergleichsweise klein, auf die Milchviehhaltung spezialisiert und verfügen oft über andere Einkommensquellen neben der Landwirtschaft. Wie werden sie auf das Verbot reagieren?

Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung haben mehrere Möglichkeiten, um ihr Haltungsverfahren tiergerechter zu gestalten: Angebot von Weidegang, Bau eines Laufhofs, Umbau des Anbindestalls zum Laufstall oder Neubau eines Laufstalls. Wie sich die einzelnen Maßnahmen umsetzen lassen, hängt in hohem Maße vom jeweiligen Standort und den betrieblichen Bedingungen ab. Dementsprechend variieren die Kosten je neu gestalteten Kuhplatz.

Auf Basis von Literaturangaben haben die Thünen-Wissenschaftler die anpassungs-bedingten Kostenänderungen in Cent pro Kilogramm (ct/kg) Milch berechnet. Demnach würde ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung die betroffenen Betriebe zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten. Bei einem durchschnittlichen Auszahlungspreis der Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016 und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 kann sich ein Verbot somit erheblich auf die Rentabilität der betroffenen Betriebe auswirken.

Mit verschiedenen Fördermaßnahmen, wie z.B. tierbezogenen Weideprämien und einer angepassten Investitionsförderung, könnten negative wirtschaftliche Effekte für die Betriebe reduziert werden. Bei einem Übergangszeitraum von zehn Jahren müssten dafür schätzungsweise 222 bis 287 Millionen Euro öffentliche Gelder bereitgestellt werden. „Diese Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit Mitteln finanzieren, die im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik bereits zur Verfügung stehen“, sagt Angela Bergschmidt, Erstautorin der Thünen-Studie.

Es ist allerdings zu erwarten, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung selbst mit einer flankierenden Förderung den Strukturwandel beschleunigen wird. Um das Verbot möglichst sozialverträglich zu gestalten, sollte den Betrieben eine ausreichend lange Übergangsfrist gewährt und das Verbot mit attraktiven Fördermaßnahmen flankiert werden. Gegebenenfalls sind Härtefallregelungen für auslaufende Betriebe zu erwägen.

Die Stellungnahme für das BMEL mit dem Titel „Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen“ ist als Thünen Working Paper 111 erschienen.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei

Tierhalter beginnen das neue Jahr mit Bestandsmeldung

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Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit, Geflügelpest – tückische Krankheitserreger bedrohen alle Tierarten. Für Tierhalter nimmt daher der vorsorgende Schutz eine große Rolle ein, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Dazu zählt neben der Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen zur Biosicherheit die korrekte und fristgerechte Meldung der Tierbestände an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK). Sie steht Anfang des Jahres an und betrifft auch Klein- oder Hobbyhalter. Nur bei Erfüllung dieser Pflicht dürfen Tierhalter im Seuchenfall auf Leistungen der Tierseuchenkasse vertrauen. Das Onlineportal der TSK wird nach den Weihnachtsfeiertagen für die Bestandsmeldungen freigeschaltet, als Stichtag gilt der 3. Januar 2019. Die Beitragsbescheide werden Ende Februar, Anfang März versandt, bis zum 15. März soll das Geld bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. Es gibt einige Änderungen bei den Beiträgen. So müssen kleine Tierhaltungen für Pferde, Rinder, Schweine und Geflügel mit 12,50 Euro statt bisher zehn Euro einen etwas höheren Mindestbeitrag bezahlen. Für Schweinehalter wird der Seuchenschutz etwas teurer, für Rinderhalter etwas billiger, nicht zuletzt dank der guten Fortschritte bei der Bekämpfung einiger Krankheiten. Pferdehalter zahlen 2019 einen deutlich geringeren Beitrag, für Schafe und Ziegen wird die Seuchenvorsorge minimal teurer, für die meisten Geflügelarten etwas günstiger. Die Beitragsberechnung der TSK wird jährlich neu angepasst und von deren Gremien beschlossen. Sie basiert auf der Höhe der laufenden Kosten je Tierart. Die exakten Sätze hat die TSK in einer Tabelle auf ihrer Homepage unter www.ndstsk.de eingestellt, dort geht es auch zur Online-Meldung.

Das Landvolk Niedersachsen weist alle Tierhalter darauf hin, dass die Leistungen der Tierseuchenkasse im Seuchenfall bei weitem nicht alle Verluste abdecken können. Die TSK übernimmt den Ausgleich des sogenannten gemeinen Tierwertes und bezahlt im Fall der Fälle auch die behördlich angeordnete Tötung der Tiere. Weitergehende Schäden, die sich insbesondere durch die Betriebsunterbrechung und damit den Ausfall der Einnahmen aus der Tierhaltung ergeben, können über eine Ertragsschadenversicherung abgedeckt werden. Dazu bieten die Kreisverbände und deren Versicherungsagenturen wie beispielsweise die Landvolkdienste ihre Beratung an.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

MSD Tiergesundheit ruft Auszeichnung für gesündere Tiere ins Leben:

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„Preis der Tiergesundheit“ fördert nachhaltige Gesundheitskonzepte. Ab 2019 zeichnet MSD Innovationen für Tiergesundheit aus.

• Gesucht werden Versorgungskonzepte, die sich in der Praxis bewährt haben
• Bewerbungsphase beginnt im Februar 2019

Verantwortung für das Wohl unserer Tiere: Mit dem „Preis für Tiergesundheit“ würdigt MSD nachhaltige, innovative Gesundheitskonzepte. Im ersten Jahr, 2019, stehen Rinder im Fokus des neuen Tiergesundheitspreises.

Moderne Landwirtschaft muss heute viele Aspekte berücksichtigen: Schonung der Ressourcen, Umwelt- und Klimaschutz, gesetzliche Auflagen, Wirtschaftlichkeit oder aber Verbraucherinteressen. Eines aber muss stets an oberster Stelle stehen: die Gesundheit und das Wohl unserer Tiere.

Der „Preis der Tiergesundheit“ würdigt ganzheitliches, maßgeschneidertes Gesundheitsmanagement bei Tieren.
Im ersten Jahr der Preisvergabe sind Rinder- oder Milchviehbetriebe gesucht, die mit der Einführung von neuen Vorsorgekonzepten bzw. optimierten Haltungsbedingungen nachweislich einen positiven Beitrag zum Betriebsergebnis und Tierwohl geleistet haben. Dies können z. B. Impfmaßnahmen in Verbindung mit der Optimierung von Fütterung oder Lüftung sein oder aber neue Hygienekonzepte.

Die Erfolgsgeschichten von Landwirten werden ins Rampenlicht gestellt und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein großes Ziel ist dabei, den Erfahrungsaustausch unter Landwirten und Tierärzten weiter zu stärken.

„Landwirte lernen von Kollegen – Sie teilen ihre positiven Erfahrungen und Vorgehensweisen untereinander und das praxisnah mit allen Vorteilen aber auch Stolperfallen. Zuhören, miteinander sprechen, gemeinsam Lösungsansätze finden und voneinander lernen, das sind die strategischen Zielsetzungen des ‚Preis der Tiergesundheit’ für die kommenden Jahre“, erklärt Dr. Solveig Rehm, Tierärztin und Produktmanagerin bei MSD Tiergesundheit.

Auf die Gewinner warten Preisgelder in Höhe von 60.000 Euro
Am „Preis der Tiergesundheit“ können alle Landwirtinnen und Landwirte aus Deutschland und Österreich teilnehmen, die einen Rinder- bzw. Milchviehbetrieb besitzen oder führen, unabhängig von der Größe des Betriebes.

Eine unabhängige Experten-Jury bewertet die Konzepte und wählt die drei erfolgreichsten Versorgungslösungen aus. Die drei Erstplatzierten erhalten ein zweckgebundenes Preisgeld. 30.000 Euro werden an den ersten Platz vergeben, der Zweitplatzierte erhält 20.000 Euro und der 3. Platz 10.000 Euro.

Die Bewerbungsphase für den „Preis der Tiergesundheit“ startet im Februar 2019. Alle Informationen zu dieser Auszeichnung sind ab Bewerbungsbeginn unter www.preisdertiergesundheit.com zu finden.

Quelle: MSD Tiergesundheit

Boehringer Ingelheim stellt Neuerungen in der Geflügelgesundheit vor

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Boehringer Ingelheim setzt mit zwei Neuerungen Maßstäbe bei der Verabreichung von Geflügelimpfstoffen. Das Unternehmen hat nun zwei Impfstoffe im Programm, die präventiv gegen verschiedene Virenstämme der infektiösen Bronchitis (IB) bei Geflügel wirken. Da bei der infektiösen Bronchitis die Verwendung mehrerer Impfstoffe für eine möglichst breite Kreuzimmunität gegen die Vielzahl zirkulierender IB-Erregerstämme wichtig ist, bieten die zwei Impfstoffe aus einer Hand einen noch besseren Schutz der Tiere.

Des Weiteren wurde die Art der Verabreichung erleichtert: Die Impfstoffe können mittels Brausetablette im Wasser aufgelöst und einfach verabreicht werden. Das spart Zeit, erhöht die Sicherheit und schont die Umwelt durch eine sparsamere Verpackung. Zudem können beide Impfstoffe ab dem ersten Lebenstag bei Küken angewendet werden und schützen daher frühzeitig.

Im Rahmen einer Launch-Veranstaltung am Standort Ingelheim präsentierten verschiedene interne und externe Experten neueste Erkenntnisse aus dem Bereich Geflügelgesundheit: Prof. Dr. Bernd Kaspers von der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Silke Rautenschlein von der Tierärztliche Hochschule Hannover und Romina Hellmich von der TU München informierten rund um Themen zur Immunologie bei Huhn und Pute; zusätzlich stellte Prof. Dr. Robby Anderson von der Hochschule Osnabrück seinen Ansatz zum Risiko-orientierten Herdenmanagement vor. Abgerundet wurden die Fachbeiträge von DVM J.J. de Wit vom GD Animal Health in Utrecht (Niederlande) und Dr. Francesco Prandini von Boehringer Ingelheim, die einen umfassenden Überblick über die Bekämpfung der infektiösen Bronchitis gaben und aufzeigten, wie groß der Einfluss der Erkrankung auf die Geflügelwirtschaft und das Tierwohl ist.

Quelle: Boehringer Ingelheim

Gefährdete Nutztierrassen des Jahres 2019 – Das Wollschwein

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Mit dem Wollschwein steht im Jahr 2019 eine Nutztierrasse im Mittelpunkt, die auf der Roten Liste in der Kategorie „Rassen aus anderen Ländern“ aufgeführt ist. Das Wollschwein ist eine der ältesten, rein erhaltenen Schweinerassen Europas. Seinen Ursprung hat es auf dem Balkan, vor allem in Ungarn. Bis in die 1950er Jahre war es als Speckschwein weit verbreitet. Eben dieser üppige Speck war es, der die Rasse dann, aufgrund veränderter Essgewohnheiten hin zu mehr magerem Fleisch, an den Rand der Ausrottung drängte. Im Jahr 1993 gab es europaweit nur noch weniger als 200 Tiere.

Das Wollschwein kommt in drei verschiedenen Farben vor, die als eigenständige Rassen angesehen werden: das Blonde Wollschwein, das Schwalbenbäuchige Wollschwein und das Rote Wollschwein. Tatsächlich haben die Tiere feste, gekräuselte Borsten mit feiner Unterwolle im Winter und feine, glatte und kurze Borsten im Sommer. Die Ferkel sind gestreift, wie Frischlinge beim Wildschwein.
Für die Bezeichnung Mangalitza gibt es verschiedene Erklärungsansätze, die alle sehr treffend scheinen, so bedeutet Mangalitza „walzenförmig“. Das rumänische Wort „mancare“ bedeutet „essen“. Das Wort „Mangala“ ist slawischen Ursprungs und beschreibt einen guten Ernährungszustand und ein „Mangala svinja“ wäre demnach ein Schwein, das gut zunimmt. All diese Deutungsansätze geben schon eine gute Beschreibung zu dem kompakten, walzenförmigen Schwein mit feinen aber harten Knochen und kräftiger Muskulatur.

Das Wollschwein ist robust und eignet sich ideal für die Freilandhaltung, das dichte Borstenkleid und eine Speckschicht schützen dabei vor extremer Witterung. Das Fleisch ist stark marmoriert, was zu einem exzellenten Geschmack führt und reich an den wertvollen ungesättigten Omega-3-Fettsäuren. Dadurch wird es bei qualitätsbewussten Kunden und auch in der gehobenen Gastronomie immer beliebter. Gute Abnehmer für die Produkte sind für die Schweinezüchter notwendig, damit sie weiter züchten können und diese besondere gefährdete Nutztierrasse erhalten bleibt.

Durch akribische Recherchearbeit konnte in den vergangenen sieben Jahren der Grundstein für ein Wollschwein-Register gelegt werden. Dadurch wurde die Möglichkeit geschaffen Zuchttiere zu registrieren und Abstammungen zu dokumentieren. Insgesamt sind in Deutschland derzeit 74 Blonde-, 90 Rote und 123 Schwalbenbäuchige Wollschweine bei 91 Züchtern erfasst. Darüber hinaus gibt es Kontakt zu den Ursprungsregionen Ungarn, Serbien, Bulgarien sowie Österreich und der Schweiz.

Die GEH ernennt seit 1984 alljährlich die „Gefährdete Rasse“ und macht damit deutlich, dass neben den Wildtieren und Wildpflanzen auch in der Landwirtschaft der Verlust der Vielfalt eingezogen ist.

Quelle: Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH),