Newcastle Disease in Brandenburg

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Konsequente Tierseuchenbekämpfung braucht starke Veterinärstrukturen

Im Landkreis Oder-Spree (Brandenburg) wurde am 20. Februar 2026 in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren die Newcastle Disease (ND), auch Atypische Geflügelpest genannt, amtlich festgestellt. Zuvor waren erhöhte Tierverluste und deutliche Krankheitsanzeichen aufgetreten. Das zuständige Veterinäramt leitete umgehend epidemiologische Ermittlungen ein – unterstützt vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg.

Die Bundestierärztekammer (BTK) nimmt den aktuellen Ausbruch zum Anlass, die Bedeutung einer starken und handlungsfähigen Veterinärverwaltung zwischen Landwirt:innen und betreuenden Tierärzt:innen, Ämtern und Laboren zu unterstreichen. „Der Fall in Brandenburg zeigt deutlich, dass wirksame Tierseuchenbekämpfung aufmerksame Tierhaltende, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betreuenden Tierärzt:innen sowie personell und technisch gut ausgestattete Behörden und Diagnostiklabore erfordert. Nur mit starken, bewährten Strukturen können wir im Ernstfall schnell und wirksam reagieren. Tierseuchen machen nicht an Landes- oder Staatsgrenzen halt. Investitionen in die Veterinärverwaltung sind Investitionen in Verbraucherschutz, Tiergesundheit und die Sicherung unserer landwirtschaftlichen Produktion“, erklärt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.

Die Newcastle Disease ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten betrifft und aufgrund ähnlicher Symptome wie Durchfall, Atemnot oder Lähmungen häufig mit der Geflügelpest (HPAI) verwechselt wird. Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche im Nachbarland Polen seit September 2024 bleibt die Lage angespannt.

Im Gegensatz zur Aviären Influenza besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen ND. Alle Geflügelhaltende – auch Halter:innen privater, kleiner Hobbyhaltungen – sind verpflichtet, Hühner und Puten regelmäßig impfen zu lassen. Dennoch ist die Impfdecke insbesondere im nicht gewerbsmäßigen Bereich häufig unzureichend. „Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention“, betont Dr. Vogel. Die ordnungsgemäße Abgabe der Impfstoffe über die/den betreuende/n Tierärzt:in ist entscheidend für eine wirksame Immunisierung. Zudem ist die Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes anzuzeigen.

Die BTK ruft alle Geflügelhaltenden dazu auf,

• den Impfstatus ihrer Tiere unverzüglich zu überprüfen,
• Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten,
• Vorgaben hinsichtlich Stallhygiene und Schutzkleidung strikt zu beachten,
• erhöhte Tierverluste oder Krankheitsanzeichen umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.

Quelle: Bundestierärztekammer

Ökoschweinehaltung: Herausforderungen und Chancen – #Bioland Schweinefachtagung 2026

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Die größte Herausforderung in der Bio-Schweinehaltung ist aus Sicht von Hansjörg Schrade (Leiter LSZ Boxberg) die bedarfsgerechte Ernährung: Protein-Versorgung, Aminosäuren, Vitamine und Spurenelemente sowie die Verdaulichkeit von diesen Inhaltsstoffen. Hier gelte es „richtig dicke Bretter zu bohren“ sagte der Referent zu Beginn seines Vortrags auf der diesjährigen Bioland-Schweinefachtagung.

Fütterung
Zum Punkt „Fütterung“ präsentierte Hansjörg Schrade drei Beispiele aus der Praxis: einen Öko-Betrieb, dessen Ferkel am Ende der Aufzucht (84. Lebenstag) 23 kg auf die Waage brachten. In einem konventionellen Betrieb wogen die Ferkel nach 77 Tagen 27 kg und ein Betrieb, der Gruppensäugen praktiziert, lieferte nach ebenfalls 77 Tagen sogar Ferkel mit 33 kg Körpergewicht.

Mit diesen Zahlen wollte Schrade provozieren, wie er freimütig gestand. Prompt meldeten sich auch mehrere Zuhörer aus dem Saal und sagten, ihre Ferkel wögen stets mehr als nur 23 kg (allerdings lagen sie alle unter 30 kg).

Der Referent machte für die Gewichts-Differenz die in der ökologischen Schweinehaltung vorherrschenden Regelungen verantwortlich. Diese seien „gelinde gesagt nicht glücklich“ und „manchmal auch tierschutzrelevant“, weil nach § 1 TierSchG Schmerzen, Leiden, Schäden verhindern werden müssen.

Die Tiere auf dem ersten Betrieb litten an verstecktem Hunger – wegen fehlender Nährstoffe sowohl bei der Sau, als auch bei den Ferkeln und später auch in der Mast – weil keine synthetischen Aminosäuren zugesetzt werden dürften und weil einiges mehr in der Ökohaltung verboten sei.

In einem Fütterungsversuch konventionelle vs. Öko-Fütterung, wurde das „Übersee-Soja“ in der Öko-Mast durch einen „ErbsoFit-Ergänzer“ ersetzt und synthetische Aminosäuren zugesetzt. Bei Muskelfleischanteil und Fleischmaß etwa wurden jedoch die Werte der konventionellen Vergleichstiere nicht erreicht.

Selbst wenn also synthetische Aminosäuren dem Öko-Futter zugesetzt werden dürften, sei dies immer noch nicht „die ganze Miete“, sagte Schrade. Die Verdaulichkeit der Aminosäuren sei einfach nicht ausreichend gewesen.

Zucht von Schweinemutterrassen
Hier stellte der Referent ein EIP-Projekt mit Deutschen Edelschweinen und Deutscher Landrasse vor, das zum Ziel hatte, Ferkelverluste zu senken sowie mütterliche und umgängliche Sauen zu züchten.

Die Schwerpunkte seien dort: die Wurfqualität (Ferkel-Vitalität, Geburtsgewichte und Wurf-Homogenität) und das Verhalten der Sau, eben Mütterlichkeit und Umgänglichkeit. Ziel sei zu einer entsprechenden Zuchtwertschätzung zu gelangen.

Die Tiere im Versuch wurden mit einem Chip ausgestattet und im Online-Sauenplaner erfasst. Die Ferkelgewichte wurden mittels einer neu entwickelten Waage digital erfasst und direkt ins Herdbuch transferiert.

Am Ende soll dann – so Schrade – die Wurfqualität mit 40% in die Zuchtwertschätzung eingehen: das mittlere Geburtsgewicht und die Abweichung davon, das mittlere 21-Tage-Gewicht und die Abweichungen hiervon. „Lebendgeborene Ferkel“ würden zwar immer noch erfasst, kämen aber nur mit einem Prozent in den Zuchtwert. Auch die abgesetzten Ferkel würden nicht mehr so hochrangig bewertet, sondern vor allen Dingen Aufzucht-Effizienz und Futterverwertung. Dann kämen Sau/Mensch-Interaktion und Mütterlichkeit sowie Mast- und Schlachtleistungsmerkmale.

Indexiert liegt die Wurfqualität in diesem Ansatz bei 40%, die Fruchtbarkeit bei 28 %, Futterverwertung bei 10 %, Mütterlichkeit bei 10% und 12% bei Mast- und Schlachtleistung.

Schrade sieht hier eine große Chance für Ökobetriebe und vor allem Ferkelerzeuger, wenn Schweinerassen in diese Richtung entwickelt würden. Bei einem entsprechenden Versuch in einem Ökobetrieb habe die Anwendung dieser Kriterien und Gewichtungen bereits nach vier Jahren deutliche Zuchterfolge bei Sauen und Ferkeln gebracht. Züchterisch müsse man aber eher in 10 bis 15 Jahren denken.

Schwanzverletzungen: Schwanzbeiß­en, Entzündungen und Nekrosen
Innerhalb von drei Jahren wurden in Boxberg SINS-Merkmale, Gewichte und das Verhalten beim Wiegen von Ferkeln als Merkmale erhoben, über 20.000 Tiere bonitiert und gewogen sowie 6.000 Ferkel bis zur Schlachtung verfolgt.

Bonitiert wurden in den Ferkelaufzuchtbetrieben nicht nur die Schwänze, sondern z. B. auch Zitzen und Klauen und anschließend diese reinrassigen Tiere als Prüftiere nach Boxberg gebracht. In der Stationsprüfung seien dort alle Umweltbedingungen gleich, also Futter, Haltung etc. und nur die genetische Variation würde festgestellt.

Beim Deutschen Edelschwein zeigten sich erstaunliche Erblichkeitsgrade, die sich jedoch nicht unbedingt einfach erheben ließen; bei Klauenverletzungen etwa sei dies sehr zeitaufwändig. In Boxberg hat man sich für den Längenverlust des Ferkel-Schwanzes entschieden, der zum Boniturzeitpunkt „Einstallen in die Mast“ mit 24% (!) Erblichkeit in der Merkmalsliste steht. Hierfür wurde dann ein KI-System mit 8.000 Fotos von 4.000 Schlachtkörpern trainiert.

Ziel dieses Ansatzes sei am Ende

    • gesunde Tiere und geringere Verluste,
    • eine wettbewerbsfähige, ressourcen-effiziente und nachhaltige Schweinefleischerzeugung
    • sowie die Stärkung aller heimischen Erzeuger.
    • Auf weitere Ergebnisse der Zuchtanstrengungen in Boxberg darf man gespannt sein.

Themenvorschau „Der Hoftierarzt“ Newsletter Februar 2026

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Die erste Ausgabe 2026 des Hoftierarzt-Newsletters erscheint Ende Februar.
Folgende Themen sind für Abonnenten aufbereitet:

RINDER
InnoRind – Konzepte zur Kälberhaltung in Deutschland
Imm Rahmen des Projekts wurden praxisnahe Alternativen untersucht, die Sozialkontakt und Managementeffizienz verbinden. Tierwohl, Tiergesundheit, Wachstum, Managementaufwand, Umweltwirkungen und ökonomische Kennzahlen sollten differenziert eingeordnet werden.

GEFLÜGEL
Beurteilung von Pickverletzungen bei Puten
Forscherinnen der TiHo, Hannover ließen drei Beobachter tausende von Bildauschnitten von Putenfotos betrachten und auf Verletzungen überprüfen. Die Fragestellung dabei: eignen sich Laien oder fachlich vorgebildete Personen besser und verändern sich Wahrnehmungen und Beurteilungen mit zunehmender Anzahl der Bilder.

EFSA: Tierschutzbewertung von Puten auf dem Bauernhof
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine
wissenschaftliche Stellungnahme zum Wohlbefinden von
von Puten in europäischen Betrieben veröffentlicht und zahlreiche Kritikpunkte vorgebracht.

Legehennen können ihren Kalziumbedarf mithilfe von Picksteinen selbst decken.
Legehennen benötigen aufgrund des hohen Bedarfs für die Eiproduktion mehr Kalzium als andere Wirbeltiere und passen ihre Kalziumaufnahme ihrem Bedarf an, wenn ihnen eine zusätzliche Kalziumquelle wie ein Pickstein angeboten wird. Picksteine können auch für Hennen, die sich von Knochenbrüchen erholen, eine Kalziumquelle darstellen. Der Einfluss von Knochenbrüchen auf das Kalziumsuchverhalten mithilfe von Picksteinen wurde jedoch noch nicht untersucht.

SCHAFE
Mineral- und Vitaminkomplexe für trächtige Mutterschafe und Lämmer
Basierend auf einer Datenbank-Suche mit den Stichworten „Vitamine für Schafe“ und „Mineralstoffe für Schafe“ wurden 23 Patente mit Fokus auf trockengestellte Schafe und Lämmer aus 120 Patenten zu Futtermittelzusatzstoffen für Schafe ausgewählt und kategorisiert.

Widder besitzen einzigartige Lautäußerungen, die emotionale Informationen vermitteln.
Lautäußerungen transportieren Informationen, die es sozialen Tieren ermöglichen, Artgenossen zu erkennen, den sozialen Zusammenhalt zu wahren und ihren emotionalen Zustand mitzuteilen – allesamt lebensnotwendig. Obwohl die Lautäußerungen von Widdern bei Mutterschafen und Lämmern gut erforscht sind, ist über ihre Individualität und ihren individuellen Charakter bisher wenig bekannt.

SCHWEINE
Deep-Learning-Modelle helfen bei der Erkennung stressanfälliger Schweine
Pränataler Stress bei Sauen kann das Wachstum und die Entwicklung der Ferkel beeinträchtigen, ihre Stressempfindlichkeit erhöhen und ihr Immunsystem schwächen. Bislang fehlen jedoch praktische Methoden, um pränatalen Stress bei den Sauen und ihren betroffenen Nachkommen zu erkennen.

Aus Alt mach Neu: Nebenprodukte in der Rationsgestaltung der Schweinefütterung – Ein Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz
Schweine stehen durch den hohen Einsatz von Getreide und Soja in starker Nahrungsmittelkonkurrenz zum Menschen. Nebenprodukte der Lebensmittelverarbeitung besitzen hingegen sehr geringe human-verwertbare Anteile und können diese Konkurrenz deutlich reduzieren.

Notfall Schwanzbeißen
Akutes Schwanzbeißen im Schweinestall erkennen, eindämmen und nachhaltig vorbeugen
Schwanzbeißen gehört zu den größten Herausforderungen in der modernen Schweinehaltung. Es ist nicht nur ein ernstzunehmendes Tierschutzproblem, sondern auch ein wirtschaftlicher Risikofaktor. Verletzungen, Leistungseinbußen, erhöhte Behandlungskosten und Vermarktungseinschränkungen sind häufige Folgen. Da Schwanzbeißen ein multifaktorielles Geschehen ist, braucht es im Ernstfall ein strukturiertes, schnelles und praxisnahes Vorgehen.

Das Netzwerk Fokus Tierwohl hat auf Basis von Praxiserfahrungen, Beratungsempfehlungen und bestehenden Leitfäden einen Notfallplan entwickelt, der Tierhalterinnen und Tierhaltern hilft, akute Schwanzbeißgeschehen zu managen und zukünftige Ausbrüche zu vermeiden.

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Lumpy-Skin-Disease: Verbot der Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026

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Wegen der seit Ende Juni 2025 in Frankreich auftretenden Lumpy-Skin-Disease (LSD) hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) entschieden, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten.

Die Massnahme soll die Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand nachhaltig schützen. Dem Entscheid gingen ausführliche Gespräche mit den kantonalen Veterinärdiensten und der betroffenen Branche voraus.

Von der Massnahme betroffen sind rund 260 Betriebe, hauptsächlich in der Westschweiz. Derzeit werden auf Schweizer Boden Sömmerungslösungen gesucht. Die Landwirtschaftsorganisationen werden die Tierhaltenden dabei begleiten und unterstützen. Bisher wurde in der Schweiz noch kein Fall von LSD festgestellt.

Weitere Informationen zum Thema auf der Website des Bundesamtes

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schweiz

Partnerschaft mit CERES AWARD: Sonderpreis der Initiative Tierwohl

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• ITW würdigt mit dem „Sonderpreis der Initiative Tierwohl“ besonderes Engagement für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung
• Verleihung in der „Nacht der Landwirtschaft“ am 21. Oktober 2026
• Dotierung des Preises: 2.500 Euro
• Bewerbungsphase startet am 16. Februar 2026

Die Initiative Tierwohl (ITW) vergibt im Herbst 2026 erstmals den „Sonderpreis der Initiative Tierwohl“ im Rahmen des renommierten CERES AWARDS. Mit dieser Auszeichnung werden Landwirtinnen und Landwirte geehrt, die sich in besonderer Weise für das Wohl ihrer Nutztiere engagieren. Die Auswahl des Siegers oder der Siegerin erfolgt durch die ITW.

„Mit dem Sonderpreis Tierwohl möchten wir das Engagement der Landwirtinnen und Landwirte sichtbar machen, die sich tagtäglich mit großem Einsatz für das Wohlergehen ihrer Tiere stark machen. Gemeinsam mit dem dlv (Deutscher Landwirtschaftsverlag) setzen wir ein Zeichen für eine zukunftsfähige und verantwortungsvolle Tierhaltung in Deutschland“, so Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl.

Die Preisverleihung findet im Rahmen der „Nacht der Landwirtschaft“ statt – einer festlichen Abendveranstaltung des dlv, bei der der CERES AWARD verliehen wird und jährlich herausragende Persönlichkeiten der Landwirtschaft geehrt werden. Der Sonderpreis richtet sich an Geflügel- und Rindermastbetriebe sowie an schweinehaltende Betriebe (Ferkelaufzucht und Schweinemast), die mit kreativen und praxistauglichen Lösungen neue Maßstäbe für mehr Tierwohl setzen. Die Auswahl des Preisträgers erfolgt durch eine eigene Jury der ITW, den Beraterausschuss. Der Beraterausschuss ist ein unabhängiges Expertengremium, das die ITW fachlich berät und begleitet. Die Mitglieder des Beraterausschusses kommen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Veterinärmedizin.

Bewerbungsphase und Teilnahme
Die Bewerbungsphase läuft vom 16. Februar bis zum 31. März 2026. Interessierte Betriebe können sich mit ihren Projekten und Maßnahmen bewerben. Dazu kreuzen sie in den allgemeinen CERES AWARD Bewerbungsunterlagen lediglich das Kästchen „Sonderpreis der Initiative Tierwohl“ an und beantworten zwei zusätzliche Fragen.

Alle Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.ceresaward.de

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH

PIG.FLUENCER.TREFF bringt Schweinehaltung ins Gespräch

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Wie lässt sich moderne Schweinehaltung heute transparent, verständlich und glaubwürdig kommunizieren? Antworten darauf lieferte der dritte PIG.FLUENCER.TREFF., der im Rahmen der Agrarunternehmertage in Münster stattfand.

30 Teilnehmende aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handwerk und Handel nutzten die Veranstaltung, um sich über digitale Öffentlichkeitsarbeit und Social Media in der Schweinehaltung auszutauschen.

Eingeladen dazu hatten LAND.SCHAFFT.WERTE. e. V. gemeinsam mit den Partnern Big Dutchman, Meier-Brakenberg und Topigs Norsvin. Nach Stationen in Vechta und Bad Sassendorf setzte das Format damit seine erfolgreiche Reihe fort – erstmals eingebettet in die Agrarunternehmertage in Münster.

Vom Stall in den Feed – digital geht’s besser
Im Mittelpunkt standen praxisnahe Workshops zu Social Media, moderner Foto- und Videoproduktion sowie zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Content-Erstellung.
Die Teilnehmenden erhielten konkrete Werkzeuge für ihre tägliche Kommunikationsarbeit – von der Ideenfindung bis zum Schnitt von Reels und Videos.

Ein besonderer Programmpunkt war der Erfahrungsbericht von Nik (@stadtkind.im.schweinestall). Er zeigte, wie authentische Einblicke aus dem Stall eine breite Öffentlichkeit erreichen können – auch außerhalb der Landwirtschaft.

„Beim PIG.FLUENCER.TREFF ist mir deutlich geworden, wie einfach es heute ist, direkt und authentisch Interessierte aus meinem Umfeld, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, über moderne Schweinehaltung und zum Beispiel unsere Ansätze zu mehr Tierwohl zu informieren“, sagte ein teilnehmender Schweinehalter.

Video Challenge – das Erlernte praktisch angewendet!
Nach den Workshops nutzten die Teilnehmenden die Agrarunternehmertage für Gespräche und eine praktische Video-Challenge. An den Ständen der Kooperationspartner wurde gefilmt, diskutiert und das Gelernte direkt umgesetzt. Die Mischung aus Social-Media-Einsteigerinnen und erfahrenen Pig.Fluencern sorgte für einen intensiven Austausch.

Das Fazit der Veranstalter fällt positiv aus: Der Bedarf an branchenübergreifender Vernetzung und professioneller Kommunikation ist hoch.

Der PIG.FLUENCER.TREFF. habe sich als Plattform etabliert, um Transparenz zu fördern und den Dialog über moderne Schweinehaltung aktiv zu gestalten. Erste im Rahmen der Challenge entstandene Reels werden derzeit auf den Kanälen der Teilnehmenden veröffentlicht so zum Beispiel auf Instagram.

Schweizer FIBL veröffentlicht Merkblatt und Video zur Hoftötung von Kleinwiederkäuern

Ein neues Merkblatt und ein Erklärvideo des FiBL zeigen praxisnah, wie die Umsetzung gelingt und welche gesetzlichen Grundlagen es in der Schweiz einzuhalten gilt.

Eine Hoftötung erspart den Tieren den Transport und kann Stress und Belastung deutlich reduzieren.
„Gleichzeitig“ so heißt es auf der FIBL-Homepage, „erfordert die Hoftötung eine sorgfältige Planung, passende Infrastruktur, fundiertes Fachwissen und die persönliche Auseinandersetzung mit dem Töten auf dem eigenen Betrieb.“

Das Merkblatt steht hier zum Download bereit.

Das YouTube-Video gibt einen Überblick über den Ablauf einer Hoftötung und fasst die wichtigsten Punkte aus dem Merkblatt zusammen.

Quelle: FIBL

Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung: Anbindehaltung für Rinder soll untersagt werden

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Ministerium folgt einem Beschluss des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung

In naher Zukunft soll die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen der Vergangenheit angehören. Das Vorhaben haben heute das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) gemeinsam mit Vertretern des Landvolks, des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und der Landesbeauftragten für den Tierschutz in einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung wurde ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen grundsätzlich zu untersagen ist. Dem vorgeschaltet hat das ML gestern die Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände gestartet.

Deutschlandweit werden noch immer mehr als eine Million Rinder in landwirtschaftlichen Betrieben im Stall angebunden gehalten. Auch in Niedersachsen existieren nach Kenntnis des ML noch deutlich mehr als eintausend Betriebe, in denen Rinder über mehrere Monate im Jahr oder über mehrere Stunden am Tag in Anbindehaltung gehalten werden. Diese Haltungsform ist mit den im Tierschutzgesetz normierten Anforderungen nicht vereinbar: Demnach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht untergebracht werden. Ferner ist es nicht zulässig, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung so einzuschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Das natürliche Verhalten von Rindern wird in der Anbindehaltung stark eingeschränkt und teilweise sogar gänzlich unterdrückt.

Im Jahr 2011 hatte der Leitungsausschuss des Tierschutzplans unter Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) das Ziel des Ausstiegs aus der Anbindehaltung beschlossen. 2018 wurde zunächst ein Erlass auf den Weg gebracht, der vorgab, dass zumindest weiblichen Rindern in Anbindehaltung ganzjährig täglich mindestens zwei Stunden Auslauf oder während der Vegetationsperiode von Mai bis Oktober täglich Weidegang von mehr als zwei Stunden gewährt werden muss. Aufgrund einer im Jahr 2024 erfolgten Abfrage bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte hat das ML Kenntnis darüber, dass es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich noch Betriebe gibt, die – möglicherweise aus Unkenntnis – Rinder nach wie vor ganzjährig ohne zweistündigen Auslauf angebunden halten.

Mit dem heutigen Tag wird ein vollständiges Ausstiegskonzept für das Ende der Anbindehaltung bei Rindern vorgestellt.

Eckpunkte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung – Übergangsfristen nach Form der Haltung differenziert
Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich binnen eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Landkreise und kreisfreien Städte bei ihrer zuständigen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben. Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.

Betriebe

* mit kombinierter Anbindehaltung (mit ganzjährig täglichem mindestens zweistündigem Auslauf),

* saisonaler Anbindehaltung (Weide von Mai bis Oktober) oder

* mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder (dürfen ab dem sechsten Lebensmonat für längstens sechs Monate ihrer Lebenszeit angebunden gehalten werden)

müssen sich binnen eines Zeitraumes von drei Jahren ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung der Kommune bei ihrer zuständigen kommunalen Veterinärbehörde melden und mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Tierhaltung umzubauen oder die Rinderhaltung gänzlich einzustellen.

Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein.

Diese Frist kann im begründeten Einzelfall, beispielsweise bei Verzögerungen im Genehmigungsverfahren, welche vom Tierhalter nicht zu verschulden sind, um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Betriebe mit den oben genannten Haltungsformen (saisonale, kombinierte oder Anbindehaltung von männlichen Mastrindern), die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen oder beabsichtigen, die Rinderhaltung aufzugeben, müssen diese mit Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung beenden. Innerhalb der Umstellungs- und Übergangsfristen sind spezielle Mindestanforderungen, beispielsweise an die Anbindevorrichtungen und die Ausgestaltung der Stand-/Liegeflächen, einzuhalten.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Das Leid der Rinder, die in Anbindehaltung gehalten werden, muss endlich beendet werden. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen Ausstiegsplan vorzulegen, der sowohl von Seiten der Landwirtschaft als auch von Tierschutzverbänden erarbeitet wurde. In der Anbindehaltung verbringen Rinder ihr Dasein mit einer Kette um den Hals fixiert in einem knapp über einem Meter breiten Stand, Seite an Seite und nahezu bewegungsunfähig mit ihren Art- oder besser Leidensgenossen. Das entspricht etwa der Größe eines Billardtischs. Diese Form der Nutztierhaltung ist seit Jahren aus Gründen des Tierschutzes untragbar, da sie die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen – insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten – der Rinder erheblich einschränkt. Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehen wir in Niedersachsen zum Wohl der Tiere einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden.“

Landesbeauftragte für den Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting: „Alle Formen der Anbindehaltung – ganzjährige, saisonale, mehrmonatige und kombinierte – sind nicht angemessen verhaltensgerecht im Sinne des § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz. Auslegungsmaßstab ist die vergleichende Verhaltensforschung bzw. Ethologie. In Anbindehaltung können sich Rinder weder fortbewegen noch umdrehen, ja nicht einmal vernünftig kratzen. Ihr Leben ist reduziert auf Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheidung. Die Rinder sind nicht in der Lage, ihre artgemäßen Bedürfnisse zu befriedigen, dies ist nicht nur eine Belastung für ihren Körper, sondern vor allem für ihr psychisches Wohlbefinden. Ich bin froh, dass sich viele meiner Berufskolleginnen und -kollegen Anfang des Jahres öffentlich für ein Ende der Anbindehaltung ausgesprochen haben und Niedersachsen diesen Schritt nun geht, auf den wir auf Bundesebene so lange vergeblich warten.“

Frank Kohlenberg, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen: „Der Landesbauernverband begleitet den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt. Entscheidend ist für uns, dass der Wandel praxisnah und mit Augenmaß erfolgt. Wir zeigen konkrete Lösungsansätze auf und verstehen uns dabei als konstruktiver Partner der Politik und der Betriebe. Für die betroffenen Landwirte ist vor allem eines unverzichtbar: Planungssicherheit. Der Umbau zur Laufstallhaltung braucht lange, verlässliche Zeitfenster und realistische Übergangsfristen. Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird der Ausstieg nicht gelingen – notwendig sind Mittel für Beratung, baurechtliche Verfahren und den eigentlichen Umbau. Wir begleiten den Erlass als Lösungsanbieter und setzen uns dafür ein, dass das Baurecht so angepasst wird, dass Landwirte schnell und unbürokratisch investieren können. Gleichzeitig halten wir eine umfassende Folgenabschätzung für unerlässlich – wirtschaftlich wie gesellschaftlich. Nur wenn die Maßnahmen tragfähig sind, bleibt auch die Tierhaltung in unserer Region zukunftsfähig.“

Dieter Ruhnke, Vorsitzender Landestierschutzverband Niedersachsen: „Nachdem auf Bundesebene schon in der letzten Bundesregierung ein Verbot der Anbindehaltung mutlos ausgesessen wurde, ist auch bei dem aktuellen Bundeslandwirtschaftsminister ein Ausstieg aus der Anbindehaltung ausgeschlossen. Da in Niedersachsen nach einer Erhebung weit mehr Betriebe als vermutet mit einer Anbindehaltung von Rindern verortet sind, war es aus unserer Sicht nur konsequent, die Thematik in den Niedersächsischen Tierschutzplan für nachhaltige Nutztierhaltung einzubringen, um einen gemeinsamen Weg zum Ausstieg aus der Anbindehaltung auf Landesebene in Niedersachsen zu finden. Die Anbindehaltung stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Aus diesem Grund ist der Ausstieg aus der Anbindehaltung dringend geboten, zumal diese Haltungsform bei anderen Tierarten schon lange verboten ist. Neben der Tatsache, dass die Anbindehaltung eine völlig veraltete Haltungsform darstellt, verschafft sie darüber hinaus den Tierhalterinnen und Tierhaltern, die ihre Rinder nach wie vor in dieser Form halten, durch die kostengünstige Haltung gegenüber tierschutzgerechteren Haltungsformen einen persönlichen wirtschaftlichen Vorteil – ein Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Tiere. Als Landestierschutzverband sind wir diesmal mit unserer Zustimmung mehr als einen Schritt auf die Tierhalterinnen und Tierhalter zugegangen und haben auch die langen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen für Umbaumaßnahmen mitberücksichtigt, damit zumindest in Niedersachsen die ersten Schritte zum Ausstieg aus der Anbindehaltung für Rinder eingeleitet werden können.“

Frauke Patzke, Agrarstaatssekretärin und Vorsitzende des Leitungsausschusses des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung: „Mit unseren langen Übergangs- und Umstellungsfristen lassen wir umbauwilligen Tierhalterinnen und Tierhaltern ausreichend Zeit für die Planung und Umsetzung ihrer zukünftigen Tierhaltung. Die Finanzierung ist hierfür natürlich ein maßgeblicher Faktor, das ist uns bewusst. Für Beratung und für Investitionen stellen wir Fördermittel bereit. Betriebe, die die Tierhaltung abbauen und Einkommensalternativen schaffen wollen, können aus der Diversifizierungs-Richtlinie gefördert werden. Stallneubauten oder -umbauten werden über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt. Hier werden Betriebe, die die Anbindehaltung beenden, im Ranking besonders berücksichtigt.“

Hintergrund
Der im Jahr 2024 vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sah unter anderem auch Regelungen zur Anbindehaltung vor. Mit dem Regierungswechsel im letzten Jahr ist der Änderungsentwurf der Diskontinuität anheimgefallen. Mit seinem Vorstoß setzt Niedersachsen gegenüber dem Bund ein Zeichen und fordert ein bundesweites Ende der tierschutzwidrigen, nicht mehr zeitgemäßen Anbindehaltung von Rindern.

Insgesamt gab es im Mai 2025 in Niedersachsen 17.969 rinderhaltende Betriebe mit 2.205.693 Tieren. Insgesamt gibt es in Niedersachsen nach Schätzung des ML deutlich mehr als 1.000 Betriebe, die Rinder in Anbindehaltung halten. Hierbei handelt es sich eher um unterdurchschnittlich große Betriebe.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Neuer Ansatz zum Trockenstellen: Den Milchfluss schneller stoppen

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Hoher Euterdruck, Futterwechsel, Wasserentzug und der Gruppenwechsel zum Trockenstellen beeinträchtigen die Kuh und ihr Immunsystem. Dabei ist die bevorstehende Transitphase wegweisend für die Gesundheit und Leistung in der folgenden Laktation. Je schneller die Kuh die Milchproduktion einstellt, umso rascher kann sich das Eutergewebe regenerieren. Der schnelle Stopp des Milchflusses war im Trockensteher-Management bislang nicht im Fokus der Maßnahmen. Ein Präparat auf pflanzlicher Basis kann das nun ändern.

„Trockenstellen ist immer mit Stress verbunden“, ist Milchviehhalter Christoph Tenhaef aus Grefrath überzeugt. Auf dem Woutershof, wenige Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt, hält der Landwirt 200 Milchkühe mit einer Herdenleistung von 11 000 kg Milch. Der denkmalgeschützte Viereckhof ist seit 1881 in Familienbesitz. Der Landwirt hat seinen Stall in den letzten Jahren mit hochmoderner Automatisierungstechnik ausgestattet, um mehr Zeit für die Betreuung seiner Tiere zu haben. Tenhaef berichtet: „Wir stellen abrupt trocken. Mir gefiel aber nie, dass die Tiere bei über 20 kg Tagesgemelk noch Milch laufen lassen. An drei, vier weiteren Tagen haben sie pralle Euter, zeigen ein verändertes Liegeverhalten und wir finden die Milchseen auf den Hochboxen.“ Er ist überzeugt, dass so prall gefüllte Euter das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigt.

Wissenschaftlich ist es erwiesen, dass hochleistende Tiere deutlich mehr Stresshormone ausschütten, als Tiere, die unter 15 kg Leistung zum Zeitpunkt des Trockenstellens liegen. Zum schmerzhaften Euterdruck von hochleistenden Tieren kommen weitere Stressoren: Gruppenwechsel, Klauenbehandlungen und der Futterwechsel verursachen ebenfalls Stress und wirken sich negativ auf das Immunsystem und die Regeneration der Tiere in dieser sensiblen Phase aus.

60 % aller Euterinfektionen haben ihren Ursprung in der Trockenstehphase. Ursachen sind unsauberes Arbeiten beim Zitzen versiegeln, das zu akuten Euterentzündungen beispielsweise durch E. coli-Keimen oder Klebsiellen führt. Auch bereits vorhandene Biofilme im Euter können in der labilen Immunlage Erreger aktivieren. Kühe, die nach dem Trockenstellen Milch laufen lassen, haben ein 6,1fach erhöhtes Risiko für eine Euterinfektion mit einem Haupterreger und ein 4,0fach erhöhtes Risiko für klinische Mastitis.

Am Milchfluss ansetzen
Christoph Tenhaef setzt seit August 2024 ein neues pflanzliches Produkt ein, das kein Trockensteller ist, aber im eigentlichen Sinn „trockenstellt“, weil es die Milchbildung reduziert. Dieses neue Wirkkonzept in Form von Boli wird bei Kühen eingesetzt, die mit mehr als 15 kg Tagesgemelk in die Phase des Trockenstehens gehen. Über diese Leistung hinaus kann es genetisch und tierindividuell bedingt dazu führen, dass die Tiere bei hohem Milchdruck im Euter die Milch laufen lassen. „Dann läuft mir auch der Zitzenversiegler oder eine antibiotische Eutertube weg. Ich kann nicht sicher sein, dass ausreichend Wirkstoff zur Behandlung einer subklinischen Mastitis im Viertel verblieben ist“, gibt der 44-Jährige kritisch zu bedenken. Besonders leichtmelkende Roboterkühe sind davon stärker betroffen und entsprechend anfällig für Euterinfektionen durch aufsteigende Keime. Die natürliche Keratinschicht zum Verschluss des Strichkanals bildet sich erst dann, wenn der Milchfluss versiegt ist.

Bei Tieren mit 30 kg oder mehr Milch geht die Milchproduktion innerhalb weniger Stunden um die Hälfte zurück, gibt der Hersteller AHV Deutschland für sein neues Produkt StopLac an. Die Wirkung des Produkts sei reversibel, so der Hersteller. Es erfolgt nur ein kurzfristiger Eingriff in den Pansenstoffwechsel. Wichtig ist demnach schon bei der Stallplanung, dass die trockenstehenden Kühe weit entfernt von der akustischen Stimulation von Melkroboter oder Melkstand aufgestallt sind. Eine Standardempfehlung für das Management des Trockenstellens gibt der Hersteller ebenso wenig ab, wie für die Milchleistung, ab der Milchviehhalter das Präparat einsetzen sollten.


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„Typisch Fruchtbarkeit“: Neues E-Book von Boehringer Ingelheim für mehr Erfolg in der Sauenhaltung

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„Typisch Fruchtbarkeit: Wertvolles Wissen für Schweine-Experten rund um das Thema Fruchtbarkeit“ – Das neue E-Book von Boehringer Ingelheim bietet Sauenhalter*innen und Tiergesundheitsexpert*innen fundiertes, praxisorientiertes Wissen zur Verbesserung der Fruchtbarkeit in der Schweinehaltung.

Entstanden in Zusammenarbeit mit den Fruchtbarkeitsspezialisten der GFS Ascheberg bietet das umfassende Nachschlagewerk auf fast 150 Seiten Expertenwissen aus der Praxis für die Praxis rund um die Fruchtbarkeit von Sauen.

Das E-Book ist in sechs Kapitel unterteilt und informiert detailliert über die relevanten Phasen der Sauenhaltung: Grundlagen der Fruchtbarkeit, Jungsaueneingliederung, Besamungsstall, Wartebereich, Abferkelstall sowie Absetzen der Ferkel.

Für alle, die die neueste Expertise in der Schweinehaltung suchen, bietet dieses Werk einen umfassenden Überblick und praxisnahe Lösungen, welche die Fruchtbarkeit und Langlebigkeit der Sauen nachhaltig verbessern können.

Dank zahlreicher Tabellen, Bilder und praxisorientierter Tipps können Sauenhalter*innen das Wissen aus dem E-Book schnell auf ihren eigenen Betrieb übertragen und die Empfehlungen umsetzen.

Das E-Book steht kostenfrei auf der Website von Boehringer Ingelheim zum Download bereit.

FBN veröffentlicht Positionspapier zur tiergerechten Kälberaufzucht

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Das Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) hat ein neues Positionspapier zur tiergerechten Aufzucht von Kälbern veröffentlicht. Unter dem Titel „Tiergerechte Aufzucht von Kälbern – Herausforderungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Empfehlungen für die Praxis“ fasst das Papier den aktuellen Stand der Forschung zusammen und formuliert konkrete Empfehlungen für Landwirtschaft, Beratung und Politik

Die ersten Lebenswochen sind für Kälber entscheidend: In dieser Phase werden zentrale Grundlagen für Immunsystem, Stoffwechsel, Verhalten und spätere Leistungsfähigkeit gelegt. Gleichzeitig ist das Risiko für Erkrankungen und Verluste besonders hoch. Das Positionspapier zeigt, dass eine frühzeitige und ausreichende Kolostrum- und Milchversorgung, geeignete Haltungsbedingungen sowie frühe soziale Kontakte wesentliche Stellschrauben für Tiergesundheit und Tierwohl sind.

Ein besonderer Fokus liegt auf der ad-libitum-Milchversorgung in den ersten Lebenswochen, der frühzeitigen Gruppenhaltung sowie auf der Bedeutung der kuhgebundenen Kälberaufzucht als besonders tierwohlorientiertem Ansatz. Darüber hinaus ordnet das Papier aktuelle gesetzliche Vorgaben ein und stellt sie den weitergehenden wissenschaftlichen Empfehlungen, unter anderem der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), gegenüber.

„Eine tiergerechte Kälberaufzucht ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Investition in Tiergesundheit, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung“, betonen die Autor:innen. Viele der empfohlenen Maßnahmen erfordern zwar anfänglich mehr Aufwand, zahlen sich jedoch langfristig durch robustere, gesündere Tiere aus.

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Quelle: Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN)

AVIX-Lasertechnologie reduziert das Vogelgripperisiko um 99,7 % bei Wildvögeln

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Da die Vogelgrippe weiterhin erhebliche Herausforderungen für die Biosicherheit der Geflügelindustrie darstellt, präsentiert die Bird Control Group AVIX ihre bewährte, automatisierte Laser-Vogelabwehrlösung, die weltweit zur Reduzierung der Wildvogelaktivität und des Vogelgripperisikos eingesetzt wird. Die Technologie wird diese Woche auf der International Production & Processing Expo (IPPE) in Atlanta vorgestellt.

Auf der IPPE präsentiert die Bird Control Group unabhängige Feldstudien, die belegen, dass automatisierte Laser-Vogelabwehrsysteme die Wildvogelaktivität in der Nähe von Geflügelbetrieben – einem der Hauptübertragungswege für Vogelgrippeviren – deutlich reduzieren können.

Forschungen der Universität Wageningen bestätigten, dass das autonome Lasersystem AVIX die Besuche von Wildenten um 99,7 % und die Gesamtpräsenz von Wildvögeln in Freilandhaltungen während der Hochrisiko-Winterzugzeit um 98,2 % reduzierte.

Über die Forschung hinaus wird die Technologie bereits von kommerziellen Geflügel- und Putenproduzenten in stark von der Vogelgrippe betroffenen Regionen eingesetzt. In Minnesota beispielsweise berichten Putenproduzenten, die AVIX Autonomic Laserabwehrsysteme einsetzen, von einer Reduzierung der Vogelpräsenz um mehr als 70 %, was zum Teil auf staatlich finanzierte Biosicherheitsinitiativen zurückzuführen ist.

Das AVIX Autonomic-System nutzt eine patentierte, automatisierte grüne Lasertechnologie, die Vögel instinktiv als physisches Objekt wahrnehmen und so ein sofortiges Meiden auslösen – ohne Schaden oder Gewöhnung. Die Lösung ist für den Dauerbetrieb ausgelegt und ergänzt bestehende Biosicherheitsprogramme, einschließlich Hygiene-, Zugangskontroll- und Überwachungsmaßnahmen.

Über die Bird Control Group
Die Bird Control Group bietet innovative Lösungen, um Vögel von landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben fernzuhalten und so ein sichereres Arbeitsumfeld sowie eine hochwirksame Schadensverhütung zu gewährleisten.

Zu ihren Kunden zählen Cargill, Coca-Cola, Heineken und Google. Die Bird Control Group ist in über 100 Ländern weltweit tätig und unterhält Niederlassungen in den USA und den Niederlanden.

Videos der Technologie sind hier zu finden.

Quelle: Bird Control Group, United States

Agrarministerin Staudte: Jetzt Impfschutz für neue Varianten der Blauzungenkrankheit!

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Weitere Serotypen und Viruserkrankungen für Schafe und Rinder breiten sich aus

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ruft Tierhalterinnen und Tierhalter in Niedersachsen dazu auf, ihre Tiere rechtzeitig gegen das Blauzungenvirus impfen zu lassen. Eine Impfung biete den einzigen wirksamen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen: „Die bisherigen Impfungen gegen den Blauzungen-Serotyp 3 schützen nicht vor dem sich nun auch ausbreitenden Serotyp 8. Wir rechnen daher damit, dass sich ab dem kommenden Frühjahr wieder mehr Schafe, Rinder und Ziegen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) infizieren. Daher appelliere ich an die Tierhalterinnen und Tierhalter: Schützen Sie ihre Tiere mit einer rechtzeitigen, umfassenden Impfung und helfen Sie mit, die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.“

Neben fortlaufenden Nachweisen von BTV-3 sind seit Oktober 2025 zusätzlich Nachweise von BTV-8 bei Rindern und Schafen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen. Dort gelten entsprechende spezielle Regelungen für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten. Mit Infektionen in Niedersachsen muss gerechnet werden. Zudem kommt in Europa der Serotyp 4 vor. Impfstoffe gegen diese Serotypen sind auf dem Markt. Halterinnen und Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen empfiehlt das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium daher erneut die Impfung gegen den immer noch zirkulierenden Serotyp 3 und gegen den Serotyp 8. Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt Impfungen gegen einen der Serotypen bieten keinen Schutz gegen die anderen Serotypen. Nach der Impfung dauert es mehrere Wochen bis der Impfschutz aufgebaut ist. Die Tiere sollten einen vollständigen Immunschutz vor dem Beginn der Vektorsaison (Gnitzen), spätestens Anfang Mai, entwickelt haben.

Aufmerksamkeit auch bei der Epizootische Hämorrhagische Krankheit und Lumpy Skin Krankheit geboten
Seit 2022 breitet sich außerdem die Tierseuche EHD (Epizootische Hämorrhagische Krankheit) in Europa aus. Bei der EHD handelt es sich ebenfalls um eine virale Infektionskrankheit mit gleichem Wirtsspektrum und ähnlichem Verlauf wie die Blauzungenkrankheit. Sie betrifft jedoch vor allem Rinder sowie Wildwiederkäuer wie Hirsche. Übertragen wird das Virus ebenfalls durch Gnitzen (Mücken). Ein Impfstoff gegen den Serotyp 8 (EHDV-8) ist zugelassen und bietet Schutz für Rinder. Auch bei der Lumpy Skin Disease (LSD) handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die Rinder betrifft. Die Übertragung des Virus erfolgt in erster Linie durch blutsaugende Insekten. Bisher sind beide Erkrankungen nicht in Niedersachsen aufgetreten. Bei Vorliegen eines Verdachts sollte schnellstmöglich eine Untersuchung zur Abklärung veranlasst werden, beziehungsweise umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Hintergrund:
Im Jahr 2024 hatten Infektionen mit dem Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) zu enormen Verlusten in niedersächsischen Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Vor allem aufgrund einer positiven Entwicklung der Impfquote, insbesondere bei Schafen, wurden in Niedersachsen 2025 weitaus weniger Ausbrüche der Blauzungenkrankheit festgestellt. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit. Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Kameliden (bspw. Lamas und Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für BTV empfänglich. Übertragen wird das Virus durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen.

Weitere Informationen
Aktuelle Informationen werden im Tierseuchen-Informationssystem (TSIS) des FLI zur Verfügung gestellt.

Mehr Informationen auch unter tierseucheninfo.niedersachsen.de

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

InnoRind-Webinar am 29. 1. 2026

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Innovationsnetzwerk Rind – zukunftsfähige Rinderhaltung in Deutschland unter Berücksichtigung von Tierwohl, Umweltwirkungen und gesellschaftlicher Akzeptanz

Dreieinhalb Jahre haben sich zwölf Institutionen aus ganz Deutschland gemeinsam mit Fragen zur zukunftsfähigen Rinderhaltung befasst. Das Verbundprojekt wurde im Rahmen des Bundesprogrammes Nutztierhaltung von BMLEH und BLE gefördert.

Die Arbeitsgruppe Kälberaufzucht stellt ihre Ergebnisse aus dem Projekt in einem Webinar vor: 29. Januar 2026 von 19 bis 20.30 Uhr: AG Kälber „Gemeinsam fit – Kälberaufzucht neu gedacht“.

Melden Sie sich gern über diesen Link für das Webinar an.

Quelle: Kompetenzzentrum Milch Schleswig-Holstein

bpt-Neujahrsempfang 2026 in Berlin: Tiergesundheit geht nur mit mehr Zeit am Tier und vernünftigen Gebühren

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Tiergesundheit hat eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung – sowohl in der Lebensmittelproduktion und -sicherheit als auch für Haustiere und ihre Besitzer. Sie ist aber auch entscheidend für die nationale Sicherheit. Darum betonte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder bei seiner Begrüßung zum diesjährigen Neujahrsempfang des Bundesverbands praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) unter der Schirmherrschaft von Tierärztin und MdB Dr. Franziska Kersten (SPD), wie wichtig der Schutz von Lebensmittelketten ist. Er forderte die Zuhörenden, u.a. Professor Dr. Eberhard Haunhorst, Leiter der Abteilung 3 „Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit“ im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und den für Tiergesundheit zuständigen Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion, MdB Dieter Stier, mit Blick auf den Ausbruch von Maul- und Klauenseuche im Januar 2025 auf, „…nicht nur die Gesundheit des Menschen, sondern auch die Tiergesundheit als kritische Infrastruktur mitzudenken und in die Krisenprävention einzubeziehen.“

GOT sorgt für stabiles Preisgefüge
Grußworte sprachen neben Dr. Franziska Kersten, auch der Präsident der Bundestierärztekammer (BTK), Ltd. VD Dr. Holger Vogel, der Präsident des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB), Dr. Stefan Hofmeister und Prof. Dr. Eberhard Haunhorst. Die Betonung der Wichtigkeit der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zum Schutz der Verbraucher (Tierhalter) war dabei allen ein Anliegen. Für bpt-Präsident Dr. Moder ist klar, dass die in diesem Jahr anstehende GOT-Evaluierung zeigen wird, dass die angestrebte Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds durch die damalige Ampel-Regierung zur Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen und Stabilisierung einer flächendeckenden Notdienstversorgung verbessert wurde. Die aktuell in Teilen der Politik diskutierte Abschaffung der GOT würde ganz sicher nicht zu einem fallenden Preisniveau führen. Ganz im Gegenteil: der Blick in unsere EU-Nachbarländer zeige klar, dass die Versorgung gerade auf dem Land dann gefährdet wäre und die Preise explodieren würden.

Tiergesundheit ist auch Krisenprävention
Keynote-Speaker Jonathan Rushton, Professor of Economics of Animal Health an der Universität Edinburgh (Schottland) und Berater der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) machte klar, dass selbst vegan lebende Menschen durch Tiere beeinflusst werden. Sei es schlicht durch Nahrungskonkurrenz oder durch Haustiere. Anhand von Zahlen verdeutlichte er die volkswirtschaftliche Bedeutung der tierärztlichen Tätigkeit insbesondere im Bereich der Lebensmittelversorgung und -sicherheit. Krisenprävention kann ohne das Mitdenken der Tiergesundheit nicht vollständig sein. Auch gesamtgesellschaftlich ist die Arbeit der Tierärzte unabdingbar.

Krisenprävention durch Bürokratieabbau
Die zentrale Forderung Moders war erneut die nach mehr Zeit am Tier, also dem Abbau überflüssiger Bürokratie. Auch wenn es erste Schritte in die richtige Richtung gibt, stellte er fest: „Das ist und bleibt bisher ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Er verwies auf die bereits im letzten Sommer an den Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer überreichten zehn konkreten bpt-Vorschläge, um kurzfristig mehr Zeit am Tier zu erreichen. Die Forderungen beinhalten u.a. die Verlängerung des Kontrollintervalls bei den tierärztlichen Hausapotheken, die Verdopplung des Schulungsintervalls für die Röntgenfortbildung und die Veränderung des Bewertungssystems beim Antibiotikamonitoring. Ohne die passenden Rahmenbedingungen, werde es zunehmend schwierig werden, die tierärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten, so Moder.

Quelle: bpt

Betäubungsloses Enthornen von Kälbern: In Niedersachsen weiterhin nur mit Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt

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Erneuerter Erlass präzisiert Tierschutz-Vorgaben beim Enthornen

In Niedersachsen ist die betäubungslose Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern weiterhin nur zulässig, wenn den Tieren ein Beruhigungsmittel (Sedativum) und ein mindestens 24 Stunden wirksames Schmerzmittel verabreicht werden. Diese Praxis wurde in Niedersachsen bereits seit Dezember 2016 durch einen Runderlass vorgeschrieben. Nachdem dieser nach einmaliger Verlängerung nun ausgelaufen ist, hat Niedersachsen die Tierschutz-Vorgaben in einem neuen Erlass bekräftigt und präzisiert.

Der Erlass ist im Ministerialblatt ist hier abrufbar. Er greift insbesondere das Thema Sachkunde konkreter auf: Demnach kann für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt*in, die ihre Ausbildung auf einem rinderhaltenden Betrieb absolviert haben, auf dem Kälber enthornt wurden, sowie im Ausbildungsberuf Tierwirt*in Fachrichtung Rinderhaltung davon ausgegangen werden, dass diese über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Alle anderen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der zuständigen Behörde auf Verlangen nachweisen. Beispielsweise durch Bescheinigungen über eine entsprechend fachkundige Unterweisung durch einen Tierarzt bzw. Tierärztin.

Hintergrund: In Deutschland ist das betäubungslose Enthornen (genauer: das Veröden der Hornanlagen) von Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen rechtlich zulässig. Grundlage ist Paragraph 6 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Der Gesetzgeber erlaubt diese tierschutzrechtliche Ausnahme, wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Schmerzen oder Leiden der Tiere zu vermindern. Niedersachsen nutzt somit den rechtlichen Spielraum, um Detailanforderungen und Bedingungen zu präzisieren. Ab einem Alter von sechs Wochen ist das Enthornen nur noch unter Betäubung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erlaubt. Ministerin Staudte spricht sich dafür aus, die geplante Änderung des Bundestierschutzgesetzes aus der letzten Wahlperiode wieder aufzugreifen, die ohne Altersgrenze die Enthornung bei Rindern mit Betäubung vorsah.

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Prime-Boost-Impfkonzept: Fördert Kälbergesundheit und steigert Wirtschaftlichkeit der Kälbermast

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Nach aktuellem Einsatz des Prime-Boost-Impfkonzepts von Boehringer Ingelheim in einem Mastbetrieb konnte dieser vielversprechende Ergebnisse aufweisen. Prime-Boost beinhaltet eine intranasale Impfung gegen BRSV (Bovine Respiratory Synzytial-Virus) und das PI3-Virus (Bovine Parainfluenza 3 Virus) sowie nach zwei Wochen eine Impfung eines inaktivierten Impfstoffs mit denselben Virusstämmen bei BRSV, PI3V sowie Mannheimia haemolytica.

In diesem Mastdurchgang wurden insgesamt 1.578 Kälber in drei Gruppen beurteilt: (1) ungeimpft, (2) zweimal im Abstand von drei Wochen nadelgeimpft oder (3) nach dem Prime-Boost-Schema.

Bei der Prime-Boost-Gruppe war die Mortalität mit 2,5 % am niedrigsten, deutlich besser als bei den ungeimpften (4,5 %). Besonders ins Gewicht fallen die Verluste im Zeitraum von Mitte bis Ende der Mast: In dieser wirtschaftlich besonders sensiblen Phase traten in der ungeimpften Gruppe fast 60 % der Ausfälle auf.

Auch die Behandlungsrate konnte durch die Impfung um 28 % gesenkt werden. Die Prime-Boost-Gruppe zeigte die besten Ergebnisse bei den Schlachtgewichten. Über 67 % der Tiere erreichten die optimale Gewichtsklasse von 140–170 kg, während in der ungeimpften Gruppe fast 7 % unter 110 kg lagen.

Mit dem Prime-Boost-Konzept profitieren Landwirte nicht nur von einer besseren Tiergesundheit, sondern auch von wirtschaftlichen Vorteilen durch höhere Schlachtgewichte, mehr Homogenität und reduzierten Einzeltierbehandlungen.

Weitere Informationen unter: https://www.vetmedica.de/atemwegserkrankungen

Quelle: Boehringer Ingelheim Vetmedica

Lemmer-Fullwood präsentiert neue Generation des Herdenmanagements FULLEXPERT

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Automatische Tierbeobachtung und Herdenmanagement

Lemmer-Fullwood präsentiert neue Generation des Herdenmanagements FULLEXPERT

+ Neues Dashboard: Innovative Kacheloberfläche ermöglicht eine intuitive Navigation – D2D Analytik für präzise Handlungsempfehlungen

+ Erweiterte Sensorplatte: Mehr Auswahl für verschiedene Betriebsstrategien – FULLEXPERT ist jetzt kompatibel zu FULLEXPERT-Pedometer, -Halsband oder -Ohrmarke

Ein präzises, ganzheitliches Herdenmanagement ist heute ein zentraler Erfolgsfaktor in der Milchkuhhaltung. FULLEXPERT, seit über zwei Jahrzehnten eines der führenden Systeme für automatisierte Tierüberwachung, bekommt jetzt eine umfassend überarbeitete Version mit erweiterten Funktionen für den M2erlin Melkroboter.

D2D: Von Daten zur klaren Entscheidung
Kernstück der Weiterentwicklung ist der neue Bereich D2D (Data to Decision). Die intelligente Analytik verarbeitet komplexe Sensor- und Prozessdaten automatisch und verdichtet sie zu eindeutigen, praxisnahen Handlungsempfehlungen. Farbcodierte Prioritäten und klar definierte Aktionssymbole zeigen dem Landwirt auf einen Blick, welche Maßnahmen anstehen – ob am Einzeltier, im Melkprozess oder im Herdenmanagement insgesamt. Das spart Zeit im Arbeitsalltag und unterstützt eine schnellere, sichere Entscheidungsfindung.

Bild: Lemmer Fullwood

Neues Dashboard für klaren Überblick
Das vollständig neu gestaltete Dashboard liefert eine klare, logisch strukturierte Übersicht aller relevanten Herden- und Prozessdaten in Echtzeit. Die Kacheloberfläche ermöglicht eine intuitive Navigation und schafft die Grundlage für ein effizientes Management am PC, Touchbildschirm oder mobilen Endgerät.

Erweiterte Sensorplatte: Mehr Auswahl für verschiedene Betriebsstrategien
Neben dem etablierten FULLEXPERT-Pedometer – bekannt für seine präzise Brunsterkennung sowie aussagekräftige Analysen zu Abkalbung, Liegezeiten und Lahmheitsfrüherkennung – erweitert Fullwood sein Sensorportfolio um zwei zusätzliche Sensortypen: das FULLEXPERT-Halsband und die FULLEXPERT-Ohrmarke. Beide bieten eine vereinfachte Handhabung und erfassen weitere relevante Parameter, wie die Wiederkauaktivität, insbesondere wichtig in der Trockenstehphase.

FULLEXPERT setzt neue Standards
Mit der neuen Produktgeneration stärkt FULLEXPERT seine Position als eines der führenden digitalen Werkzeuge für intelligentes, datengestütztes Herdenmanagement. Ziel bleibt es, Milchkuhbetriebe dabei zu unterstützen, Tiergesundheit, Reproduktion und Arbeitsabläufe optimal und wirtschaftlich auszusteuern.

Weitere Informationen sind erhältlich auf der Internetseite von Lemmer-Fullwood unter www.lemmer-fullwood.info bzw. direkt bei

Quelle: Lemmer Fullwood GmbH

Initiative Tierwohl: künftig drei Tierwohlprogramme

• Neben dem bekannten Tierwohlprogramm in Haltungsform Stufe 2 startet die ITW Programme für die Stufen 3 und 4
• Verbraucher finden beide neuen Produktsiegel voraussichtlich ab Mitte 2026 in den Märkten des Lebensmitteleinzelhandels
• Landwirte können sich ab März 2026 für die neuen Programme anmelden

Die Initiative Tierwohl (ITW) gab heute während der Grünen Woche in Berlin bekannt, dass sie neben ihrem weit verbreiteten Tierwohlprogramm in der Haltungsform Stufe 2 zwei weitere Programme einführt. Ab März 2026 können sich Hähnchen-, Puten- und Schweinemäster für die Programme „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ in Haltungsform Stufe 3 und „Initiative Tierwohl Auslauf“ in Haltungsform Stufe 4 anmelden. Voraussichtlich ab April 2026 finden dann die ersten Audits auf den Betrieben statt. Verbraucherinnen und Verbraucher können Fleisch anhand der beiden neuen Produktsiegel voraussichtlich ab Mitte 2026 im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) erkennen.

Entsprechende Programme für die Rinderhaltung plant die ITW ebenfalls zeitnah umzusetzen. Das breitenwirksame Programm der ITW für die Haltungsform Stufe 2 hat inzwischen Marktanteile bei Geflügel von über 90 Prozent, bei Schwein von über 60 Prozent und bei Rind von ungefähr 20 Prozent erreicht und bleibt weiter auf Wachstumskurs.

Siegel ITW Frischluftstall

„Die Zeit ist reif für ITW-Programme in den Haltungsform Stufen 3 und 4“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl GmbH. „Inzwischen wurden 176 Programme in die Haltungsform eingeordnet, die meisten davon in die Haltungsform Stufen 3 und 4. Diese Marktentwicklung spiegelt sich auch im Sortiment des LEH wider. Zugleich werden durch die in nationales Gesetz gegossene EmpCo-Richtlinie der EU die Anforderungen an diese Programme komplexer. Die ITW bietet durch ihre neuen Programme Lösungen für die Branche, wenn bestehende Programme nicht mehr weitergeführt werden können. Die neuen ITW-Programme für die Haltungsform Stufen 3 und 4 sind also unser Angebot für Marktteilnehmer, die gerne mehr Ware in den höheren Haltungsformen anbieten wollen und sind zudem auch für die Unternehmen interessant, die ihre eigenen Programme aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen nicht mehr weiterführen können.“

Die neuen ITW-Programme bauen auf den Anforderungen der ITW in der Haltungsform Stufe 2 „Stall plus Platz“ auf, werden aber ergänzt um die jeweiligen Anforderungen der Haltungsform Stufen 3 und 4. Das neue ITW-Programm „Frischluftstall“ setzt also die Teilnahme am QS-System, sowie alle weiteren Anforderungen der „Initiative Tierwohl Stall plus Platz“, wie etwa Monitoringprogramme, Weiterbildungsmaßnahmen und tierartspezifische Anforderungen, wie etwa Lichtprogramm und Fußballengesundheit bei Geflügel sowie Buchtenstruktur und Raufutter für die Schweine, voraus. Dazu kommen dann die Anforderungen der Haltungsform Stufe 3. Auch das neue ITW-Programm „Auslauf“ setzt die Erfüllung aller Anforderungen des Programms „Initiative Tierwohl Stall plus Platz“ voraus, ergänzt sie jedoch um die Anforderungen der Haltungsform Stufe 4, wie zum Beispiel ein erweitertes Platzangebot und ständigen Zugang zum Auslauf.

Durch diese Kriteriensystematik bauen die ITW-Programme für die einzelnen Haltungsform Stufen aufeinander auf. Für die Tierhalter erwächst daraus der Vorteil, dass sie flexibler zwischen den Haltungsform Stufen wechseln können. Und die Vermarkter können die Ware einer höheren Stufe bei Bedarf ohne Mengenbegrenzung in einer niedrigeren Stufe vermarkten.

Siegel ITW Stall Plus

Das neue Siegel für das Programm „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ erinnert mit dem gelben Rahmen an das bekannte ITW-Siegel mit dem blauen Haken, das Fleisch in der Haltungsform Stufe 2 kennzeichnet. Aber das neue Programmsiegel weist im Unterschied zum altbekannten einen orangefarbenen Haken auf, dessen Farbe eine Assoziation zur entsprechenden Haltungsform Stufe 3 – ebenfalls orange – hervorruft. Ferner ist zur eindeutigen Zuordnung der Schriftzug „Frischluftstall“ auf weißem Grund unterhalb des gelben Rahmens zu sehen.

Das ebenfalls neue Produktsiegel für das Programm in der Haltungsformstufe 4 verfährt nach demselben Prinzip: auch hier macht der gelbe Rahmen die Zugehörigkeit zum ITW-Siegelsystem deutlich. Allerdings markieren hier ein grünes Häkchen und der Schriftzug „Auslauf/Weide“ unter dem gelben Rahmen die Einordnung in die Haltungsform Stufe 4.

Beide neuen Produktsiegel wurden in Kombination mit dem altbekannten Siegel zahlreichen Verbrauchertests unterzogen, um sicherzustellen, dass einerseits eine Assoziation mit dem bereits bekannten Siegel der Stufe 2 gegeben, andererseits eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Das Votum der Verbraucherinnen und Verbraucher war hier eindeutig. Jedes Siegel für sich wird der entsprechenden Haltungsform Stufe zugeordnet, zugleich werden alle drei Siegel mit der bekannten Initiative Tierwohl assoziiert.

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH

Haltungsform veröffentlicht Jahreszahlen: Verschiebung zu höheren Stufen

• Verteilung der Haltungsform-Stufen für 2024 erhoben und mit 2023 verglichen
• Angebot bei Pute verschiebt sich von Stufe 2 hin zu Stufe 3
• Stufe 2 bei Schwein stabil auf hohem Niveau

Die Initiative Tierwohl GmbH (ITW) hat heute aktuelle Zahlen zur Haltungsform-Kennzeichnung veröffentlicht, die die Verteilung des Produktangebots in den fünf Haltungsstufen für verschiedene Tierarten zeigen. Die Daten basieren auf den gemeldeten Verkaufsmengen der teilnehmenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) und werden regelmäßig kommuniziert, um transparente Einblicke in die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland zu gewähren. Im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 ist eine Verschiebung von Stufe 2 hin zu Stufe 3 erkennbar – insbesondere bei Pute. Diese Entwicklung zugunsten des Tierwohls ist maßgeblich auf Initiativen des Einzelhandels zurückzuführen. Die 2024 neu eingeführte Stufe 5 „Bio“ zeigt bei Rind sowie Milch- und Molkereiprodukten einen stabilen Marktanteil. Die veröffentlichten Zahlen beziehen sich auf das Gesamtjahr 2024.

„Die aktuellen Zahlen belegen deutlich das Engagement des Einzelhandels für mehr Tierwohl und die Bereitschaft der Landwirte diesen Weg im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzugehen. Immer mehr Produkte stammen aus höheren Haltungsstufen, wobei insbesondere Stufe 3 an Bedeutung zunimmt“, erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl GmbH. „Dieses Bestreben, Tierwohl gemeinsam weiter auszubauen, unterstreicht zugleich die Relevanz unserer Pläne, ITW- Programme für die Haltungsform-Stufen 3 und 4 einzuführen – ein wichtiger Schritt, um das Tierwohl nachhaltig zu stärken.“

Frischfleisch und Fleischzubereitungen im SB-Regal – Grafik: ITW

Schweinefleisch: Tierwohlniveau bleibt stabil
Der Großteil des Schweinefleischs stammte 2024 aus der Haltungsstufe 2 „Stall + Platz“ – mit 75,2 % an der Bedientheke und 86,3 % im SB-Regal. In diesem Segment sind kaum Veränderungen im Vergleich zu 2023 zu beobachten. Die 2024 neu eingeführte Haltungsstufe 5 „Bio“ hat bei Schweinefleisch einen Anteil von 4,3 % im SB-Regal und 4,7 % an der Bedientheke. Diese Zahlen waren zu erwarten, da ähnliche Werte in 2023 – als es nur 4 Stufen gab und Bio somit zusammen mit „Auslauf/Weide“ erfasst wurde – für die Stufe 4 gemeldet wurden.

Geflügel: flächendeckende Kennzeichnung mit Haltungsform
Die Verteilung der Haltungsstufen bei Geflügel bleibt im Vergleich 2023/2024 weitgehend stabil. Bei Hähnchen gibt es kaum Veränderungen: Haltungsstufe 2 dominiert mit 88,6 % (2024) gegenüber 89,8 % (2023) das SB-Sortiment. Die neu eingeführte Stufe 5 erreicht 4,8 %. Bei Pute zeigt sich eine etwas stärkere Bewegung: Stufe 2 bleibt mit 78,0 % führend (2023: 91,5 %), während höhere Stufen zulegen – Stufe 3 um +13,3 %, Stufe 5 um +3,0 %. Insgesamt sind Hähnchen und Pute nahezu vollständig mit einer der fünf Haltungsformen gekennzeichnet (weniger als 1 % der Gesamtware wird nicht gekennzeichnet).

Rindfleisch: hohe Anteile in oberen Haltungsstufen
Mit 14,1 % erreicht die Haltungsstufe 5 bei Rindfleisch – sowohl an der Bedientheke als auch im SB-Regal – den höchsten Wert unter allen Fleischsorten. Auch die Haltungsstufe 3 „Frischluftstall“ legt deutlich zu.

Besonders auffällig ist der Rückgang von Haltungsstufe 1 zugunsten höherer Stufen: Im SB-Regal sinkt der Anteil von 75,6 % (2023) auf 62,4 % (2024), während Stufe 3 im gleichen Zeitraum von 5,6 % auf 16,7 % steigt. An der Bedientheke zeigt sich ein ähnliches Bild: Haltungsstufe 1 fällt von 54,4 % auf 42,2 %, Stufe 3 wächst von 27,4 % auf 34,7 %. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass Landwirte und Lebensmitteleinzelhandel bereit sind Schritte für mehr Tierwohl zu gehen, wenn die Verbrauchernachfrage dies rechtfertigt.

Milch und Molkereiprodukte – Grafik: ITW

Milch: Haltungsstufe 3 dominiert den Milchmarkt
Der Anteil an Milch ohne Haltungsstufe ist 2024 auf ein Rekordtief gesunken: Während 2023 noch 44,9 % der Milch ohne Kennzeichnung angeboten wurden, waren es 2024 nur noch 5,5 %. Hauptprofiteur dieser Entwicklung ist die Haltungsstufe 3, deren Anteil von 41,3 % (2023) auf 76,6 % (2024) gestiegen ist.

Neu hinzugekommen ist 2024 die Haltungsform 5, die im Milch- und Molkereisegment bereits einen beachtlichen Marktanteil erreicht: 12,8 % bei Milch und 7,7 % bei Molkereiprodukten.
Bei Molkereiprodukten ist die Kennzeichnung jedoch noch nicht flächendeckend umgesetzt: Der Anteil nicht gekennzeichneter Produkte liegt weiterhin bei knapp 87 %.

Über die Haltungsform-Kennzeichnung
Die Haltungsform-Kennzeichnung ist eine fünfstufige Siegel-Klassifikation für tierische Erzeugnisse, die ab Juli 2024 von vier auf fünf Stufen umgestellt wurde. Sie wurde im April 2019 eingeführt. Sie klassifiziert Tierwohl-Siegel und Qualitätssicherungsprogramme entsprechend ihren Anforderungen an die Tierhalter und dem sich daraus ergebenden Tierwohl-Niveau. Die Kennzeichnung finden Verbraucher auf Verpackungen bei ALDI Nord, ALDI SÜD, Bünting Gruppe, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto Marken-Discount, PENNY, REWE und McDonlad‘s. Die „Haltungsform“ steht weiteren Unternehmen offen. Die Initiative Tierwohl GmbH ist Trägerin der Haltungsform-Kennzeichnung. Sie organisiert die korrekte Eingruppierung von Standards und Programmen in die Systematik dieses Haltungskennzeichens, überwacht die korrekte Anwendung und Umsetzung dieser Systematik und unterstützt die teilnehmenden Unternehmen in der Kommunikation gegenüber Öffentlichkeit und Verbrauchern. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen erhalten Verbraucher auf der Webseite zur Haltungsform unter www.haltungsform.de.

Quelle: Initiative Tierwohl GmbH